27-09-2026, 10:25
Moin.
Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.
Situation:
Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.
Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).
Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren
Bachelor abzuschließen.
Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??
Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?
Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?
Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...
Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...
Viele Grüße aus dem Nordwesten
ArJa
Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.
Situation:
Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.
Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).
Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren
Bachelor abzuschließen.
Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??
Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?
Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?
Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...
Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...
Viele Grüße aus dem Nordwesten
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )

