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Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - Druckversion

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Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - ArJa - 27-09-2026

Moin.

Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.

Situation:

Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt 
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.

Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).

Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren
Bachelor abzuschließen.

Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??

Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?

Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?

Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...

Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km  entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...

Viele Grüße aus dem Nordwesten
ArJa


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - Alimen T - 27-09-2026

Für das Geld was du ihr schickst
schämt sie sich komischerweise nicht :-)

Das ist ihr dann nicht peinlich ;-)


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - p__ - 27-09-2026

a) Nein. Die Dauer ist eine Einzelfallsache. Es gibt krankheitsbedingte Pausen oder andere Entschuldigungen für ein langsames Studium. Das Studium ist auf jeden Fall zügig zu absolvieren. Eine deutliche Überschreitung der Regelstudienzeit, also mehrere Semester ohne gute Gründe musst du nicht tolerieren. Da würde ich den Unterhalt einstellen.

b) Wenn der Master in einem engen zeitlichen und fachlichen Zusammenhang zum Bachelorabschluss steht, ist sie unterhaltsberechtigt. Unbegründete Pause nach dem Bachelor oder ein anderes Fach, das kann den Anspruch beenden.

Lehramt ist Ländersache. Wenn du dich über Regelstudienzeiten und Konditionen informierst, achte gut darauf, dass du die Regeln am Studienort zugrundlegst. Da du vom "Nordwesten" sprichst, gehts vermutlich um Niedersachsen.

Kontaktabbruch in dem Alter und politische Einstellungen sind irrelevant für den Unterhaltsanspruch. Der AfD-Opa und die endlos herumstudierende Linke sind natürlich ein Klassiker :-)


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - Nappo - 27-09-2026

Hab nur mal kurz geguckt. Gockel sagt: Bätschler meist 6 Silvester und the Master meist 4 Semester, macht unsg. 5 Jahre. Sie studiert seit Ende 17. Lj und ist jetzt 23, macht 5 Jahre und Bätschler noch nicht fertig...

Titel? Stell doch sonst einfach mal ein. Auskunft verlangen. Das Prozedere mal durchgehen. Die ist ja noch meilenweit weg vom Referendariat, wo sie für bezahlt werden.


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - p__ - 27-09-2026

Es gibt je nach Bundesland an Hochschulen Datenbanken mit den absolvierten Scheinen und Studienfortschritten. Die sind nicht nur für die Selbstkontrolle gedacht, sondern auch für Nachweise über den Stand der Dinge, unter anderem für Unterhaltsbegehren. Lass dir davon einen Auszug zuschicken. Wenn das verweigert wird, ist was im Busch und sie weiss selbst, dass das Brett zu dünn wurde, auf dem sie geht.


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - ArJa - 27-09-2026

Danke für Eure bisherigen Einschätzungen. @p - genau der Klassiker wie von Dir vermutet ist bei uns der Fall - nur grün statt links. Alles eine
woke Sauce.
Meine Befürchtung ist, dass mit Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld wegfällt und auch die KV über mich ... und ich für das Masterstudium
auch noch den Wegfall KG und die KV anteilig kompensieren muss. Gibt es unterhaltstechnisch tatsächlich keine Altersgrenze ??
Ich bin es Oberkante Unterlippe leid.

Gruß
ArJa


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - ArJa - 27-09-2026

Ach ja - hatte ich vergessen: eine Frage zur KV....

Wenn mit 25 der Beihilfeanspruch endet ( sie war lebenslang über mich privatversichert , lt. Scheidungsurteil auch über die Volljährigkeit hinaus ),
kann sie weiterhin Anspruch auf Privat-KV geltend machen ( dann wird es richtig teuer .. ) oder kann man ihr die studentische Pflichtversicherung zumuten ?


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - p__ - 27-09-2026

Das Alter ist ein Faktor, keine feste Grenze. Zur Krankenversicherung, keine Ahnung. Ich hab dazu mal die KI befragt, die labert weitgehend nur kaugummiartig herum, aber einen interessanten Punkt bringt sie, den man näher überprüfen sollte ob das stimmt:

Sie hat sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 SGB V):
Wenn zu Beginn des Studiums ein Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt wurde (was fast immer der Fall ist, um über die Eltern beihilfeberechtigt privat versichert zu bleiben), gilt diese Befreiung unwiderruflich für das gesamte Erststudium.

Darauf wird verwiesen: https://www.alexander-kuhlen.de/blog/beihilfe-fuer-kind-ueber-25-was-beamte-jetzt-beachten-muessen/
In dem Fall wäre das Thema mit der Frage erledigt.


RE: Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? - Nappo - 02-10-2026

Die Befreiung von der GKV wirkt nur bis zum Abschluss des Studiums. Danach hängt es davon ab, was derjenige tut, der dann u.U. wieder in der GKV Pflichtversicherung rutscht.
In deinem Fall handelt es sich um eine angehende Lehrerin. Genau so Leute brauchen wir, denen wir dann unsere Kinderlein vorbei bringen. Ich schweife ab. Das heißt, dass sich nach dem Studium das Referendariat anschließt. Hier kann sie wählen, ob sie sich privat versichert als Ergänzung zur Beihilfe oder GKV. Aber das ist dann nicht mehr dein Problem. Sie ist dann automatisch durch das eigene Geld nicht mehr bedürftig. Dafür bekommt sie zu viel.

Du hast das Problem i.S. Studium an sich. Rum gammeln. Verzögern. Dritte aussaugen, ganz nach Art der Linken. Greif mal die Idee von p auf: "...Es gibt je nach Bundesland an Hochschulen Datenbanken mit den absolvierten Scheinen und Studienfortschritten. Die sind nicht nur für die Selbstkontrolle gedacht, sondern auch für Nachweise über den Stand der Dinge,..."