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The Ride Begins!
#1
Hallo hier ist Siegfried,

ich habe mich von der Alten getrennt und bin ausgezogen. Jetzt geht es  mit Unterhalt los. Könnt ihr mir biite helfen mich geschickt zu verhalten?
Ich beschreibe die Sitation nur so ungefähr und mit ähnlichen Zahlen.

Also ich habe zwei Kinder 14 und 17. Mit der Alten zusammen ein Haus, nicht ganz abgezahlt, Kredit gesamtschuldnerisch, Grundbuch 5050.

Trennungjahr war von März 25 bis April 26 im Haus (ich Einliegerwohung), dann bin ich ausgezogen. Ich hab verbummelt, meine Steuerklasse auf 1 zu ändern und jetzt hat der Anwalt der Alten einen mords Unterhalt  (mit Netto aus Stkl 3) ausgerechnet, den ich mit dem neuen Netto garnicht bezahlen kann. Ich hab eine Wohung für knapp 900 Warm. Ich habe mit der Ex ausgemacht, dass die Kinder 2x pro Woche nach der Schule bis abends bei mir sind und an 14tg. Wochenende. Außerdem sollte die Wohnug in der Nähe vom Haus sein, damit der Alltag einfacher ist. In meiner gegend sind die Mieten hoch. Meine Wohnung ist groß, aber ein bisschen runtergekommen und deshalb auch günstiger als Mietspiegel. Meine Wohnkosten sind meiner Meinung nach deshlab angemessen. habe ein extra zimmer für sie und Schreibtischarbeitsplätze.

Der Anwalt hat mich auf Selbstbehalt 1600 runtergerechnet, aber mit dem neuen Netto wären dann nur noch 1200 übrig, nach Miete also 300 im Monat. Da muss ich mir das Essen abgewöhnen :-)
Bis jetzt gibt es kein Titel, kein JA, kein Gericht, nix. Nur 1 schreiben vom Anwalt und emails mit der Ex.

Was wären jetzt gute Schritte? Einen eigenen Anwalt suche ich gerade. Lasse mich auch vom ISUV beraten.

Viele Grüße zusammen,Siegfried
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#2
Zuerst mal: Nimm die Sache ernst. Bisher hast du das in kleinem Punkt und hast stattdessen die typischen Fehler gemacht, die Männer machen: Ex hat Anwalt, der alles mögliche fordert, du keinen - obwohl du sowieso einen zwingend brauchst oder hoffst du tatsächlich auf Versöhnung und Wiedervereinigung? Da hat dir auch niemand die Sache mit der Steuerklasse gesagt. ISUV - ein Anwaltsverein, der dazu dient Mandanten zu den ISUV-Anwälten zu schaufeln. Nunja. Eher in Negativmerkmal.

Was sagen die Kinder? In dem Alter regieren sie selbst. Wohnung nahe, Schritte zum echten Wechselmodell nicht mehr gross? Warum nicht vollends beschritten?

Wohnung und Wohnkosten - ohne Zahlen keine Aussage. Geht jetzt bitte sofort zu einem Anwalt und lege ihm die wirklichen Zahlen vor.
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#3
Such dir nen Anwalt. Reicht auch, einfach zu schauen welche Fachanwälte für Familienrecht es in deiner Stadt gibt.
Man kann dein Einkommen in der Unterhaltsberechnung auf ne andere Steruerklasse umrechnen, ist kein Hexenwerk. Das muss ja auch gemacht werden, wenn man früher wechselt, aber Einkommen der letzten 12 Monate noch mit alter Klasse vorliegt.
Miete kann Selbstbehalt erhöhen. Einkommen ansonsten korrekt bereinigt? Vermutlich nicht, wenn es der Anwalt der Ex gemacht hat.
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#4
Die Trennungszeit ist schon drei Monate überschritten. Diese wichtige Zeit sollte man nicht absitzen, da werden Weichen gestellt. Je nach Situation kann es auch sehr ungünstig sein, die Scheidung hinauszuzögern, der Antrag hätte schon Februar gestellt werden können. Anwalt zwingend dafür vorgeschrieben. Man spart sich kein Geld für den Anwalt, wenn man denkt "je später, desto besser".
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#5
Einen Hinweis noch: wenn ihr 50:50 im Grundbuch steht, dann schuldet sie dir die Miete für deine Haushälfte. Juristisch heisst das Wohnvorteil, und es wird ihr vom Unterhalt abgezogen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
(19-07-2026, 22:15)p__ schrieb: Zuerst mal: Nimm die Sache ernst.
...
Was sagen die Kinder?
...

Ja ich nehm die Sache ernst. das wirkt vielleicht nicht so weil ich versuche mich nicht unterkriegen zu lassen. Es ist ernst ich weiß.
Die Kinder haben zur Mutter eine engere Bindung (Töchter.) Ich komme mit ihnen aus aber sie möchten ihren Lebensmittelpunkt bei Mama haben und mich besuchen. Die Mama kümmert sich auch gut um sie dass muss ich sagen.

(20-07-2026, 08:06)Blan schrieb: Such dir nen Anwalt.
...
Einkommen ansonsten korrekt bereinigt? Vermutlich nicht, wenn es der Anwalt der Ex gemacht hat.

Ja bin dabei. Wahrscheinlich nicht korrekt weil der ja nicht alles weiß und Pauschalen angesetzt hat.

(20-07-2026, 12:07)p__ schrieb: Die Trennungszeit ist schon drei Monate überschritten. Diese wichtige Zeit sollte man nicht absitzen, da werden Weichen gestellt. Je nach Situation kann es auch sehr ungünstig sein, die Scheidung hinauszuzögern, der Antrag hätte schon Februar gestellt werden können. Anwalt zwingend dafür vorgeschrieben. Man spart sich kein Geld für den Anwalt, wenn man denkt "je später, desto besser".

OK ich gebe Gas. Kann ich den Scheidungsantrag selbst stellen (wo?) oder macht das besser der Anwalt nachdem mit ihm alles geklärt ist?

(20-07-2026, 15:01)Austriake schrieb: Einen Hinweis noch: wenn ihr 50:50 im Grundbuch steht, dann schuldet sie dir die Miete für deine Haushälfte. Juristisch heisst das Wohnvorteil, und es wird ihr vom Unterhalt abgezogen.

Ja das ist in der Berechnug schon berücksichtigt.

Danke Euch! Siegfried.
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#7
(20-07-2026, 18:01)Siegfried schrieb: Kann ich den Scheidungsantrag selbst stellen (wo?)

Nein! Das sag ich ja die ganze Zeit. Anträge in dieser Sache kann nur ein Anwalt stellen. Du gewinnst nichts, wenn du einfach zuwartest. Irgendwann braucht du zwingend einen Anwalt.

Ohne Anwalt nur Umgang und Sorgerecht. Darum gehts bei euch aber nicht.
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#8
Außerdem: Die Steuernachzahlung, die auf dich zukommt, beim Zugewinnausgleich geltend machen
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#9
kann man nicht rückwirkend auch noch die steuerklasse wg trennung ändern lassen...dann kann sich mamas anwalt nochmal anstrengen...so leicht würd ich nicht aufgeben.
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#10
Stell dich mal darauf ein, dass du beim Wechsel der Lohnsteuerklasse einen Monat sehr wenig Lohn ausgezahlt bekommst. Die Differenz von Klasse 1 zu 3 für die schon vergangenen Zeit des Jahres 2026 wird dein Arbeitgeber zum nächst möglichen Zeitpunkt direkt ans Finanzamt überweisen.
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#11
Kommen die Kinder auch zu dir?
900€ warm für dich und zwei Kinder ist eine angemessene Miete, die deinen Selbstbehalt erhöhen.

Wer zahlt das Darlehen?
Bekommst du schon deine Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte?
Was ist mit potenziellen Mieteinnahmen aus der freien Einliegerwohnung?

Steuerklassenwechsel macht es jetzt schwer, die nächste Änderung steht mit Volljährigkeit des Kindes aus.
Wann wird das Kind volljährig? Geht es zur Schule, bzw. was ist danach geplant?

Was ist mit dem Haus allgemein geplant? Will und kann die Ex es übernehmen, soll es verkauft werden?

Die Chancen stehen gut, dass du komplett über den Tisch gezogen wirst, wenn das nicht alles sauber berücksichtigt wird.
Auch für einen eigenen Anwalt kann das schwer werden. Setzte dich intensiv mit all diesen Themen auseinander!
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#12
Steuerklase: Wenn das Trennungsjahr im März 2025 begann und somit im April 2026 endete, dann kannst du für 2025 in der Steuerklasse 3 bleiben. Da du wahrscheinlich deine Erklärung noch nicht abgegeben hast (oder doch?), ist es ohnehin ratsam, dies auch so zu belassen. Ihr seid für 2025 noch zusammen veranlagt, müsstet beide also unterschreiben. Würdest Du für 2025 die Steuerklasseneinstufung Eins beantragen, wäre eine Nachzahlung happig und somit sinnlos.

Für das Jahr 2026 gehörst Du in die Stkl. Eins. Hierzu gibt es ein Formular, dass du bitte selbst ausfüllen möchtest. https://www.amtsvordrucke.de/forms/bde0e...e45c13.pdf

Da nun der Arbeitgeber für die Monate Januar bis Juli die Lohnsteuer nach der Stkl. 3 abgeführt hat und erst ab wahrscheinlich September (August ist ja bald) auf die EINS umgestellt wird, ist mit einer Nachzahlung in 2027 zu rechnen, aber das ist nicht zu verhindern.

Steuerlich ist aktuell kein Kind in den Brunnen gefallen.

Der gegnerische Anwalt muss auf die zukünftige Situation (hier: Stkl. 1) abstellen, auch wenn zur Unterhaltsberechnung die letzten 12 Monate grundsätzlich heran zu ziehen sind.
Für Dich gilt auch hier: Prüfung durch Anwalt, denn der gegnerische Anwalt wird dich nicht ernst nehmen, wenn du selbst was hin kritzelst

Scheidung: Scheidungsantrag stellen. Anwaltspflicht.

Haus: Evtl. die Einliegerwohnung gfls. gemeinschaftlich vermieten und Miete teilen. Das erhöht zwar einerseits dein unterhaltsrelevantes Einkommen, andererseits eben auch die Einnahmen. Vermietet die Ex eigenhändig, bedarf es deiner Zustimmung und sie muss auch hier die Hälfte auskehren.
Ansonsten gibt es i.S. Haus zwar einige Varianten, aber dazu hast du ja noch nichts gefragt ,-)

Unterhalt: Ein Kind ist 17. Wird also bald 18. Auch hier ändert sich unterhaltstechnisch dann einiges.
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#13
Hier gibt es neues. Vielen Dank für eure zahlreichen Tipps!

Steuerklasse:
Für 2025 weigert sich meine Frau, einer gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. Habe aber schon rausbekommen, dass ich das erzwingen kann und werde ich auch.
Für 2026 war ich zu spät mit dem Wechsel, da muss ich leider ca. 3k nachzahlen.

Ich war beim Anwalt und habe eine Berechnung machen lassen. Er hat die Argumentation von Nappo angewendet, also berechnung mit StKl. 1.
Außerdem hat er meiner Frau den vollen Wohnwert des Hauses angerechnet sowie ein fiktives Einkommen :-) Er sagt, sie sei nach Ablauf des Trennungsjahres und bei großen Kindern verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten.

Es sieht also wesentlich besser aus als befürchtet. Ich werde in Kürze einen weiteren Termin mit ihm machen und dann die Scheidung auf den Weg bringen.

Grüße Siegfried
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#14
Vergiss nicht, dein Anwalt ist kein Richter. Wohnwert und fiktives Einkommen sind zunächst mal nur Forderungen. Wenn die Gegenseite widerspricht, musst du das entweder hinnehmen oder einen Richter kostenpflichtig entscheiden lassen.
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#15
Ja das stimmt. Aber bisher war ich immer nur der Getriebene, habe sogar Dinge freiwillig bezahlt wg. der Kinder.
Dann sogar Existenzangst trotz gutem Gehalt. Jetzt habe ich das Gefühl, ich kann Druck ausüben, sie in Zugzwang bringen und mir so ein wenig Luft verschaffen.

Gruß Siegfried
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#16
Frage zur Strategie:
Der Anwalt meiner Frau hat eine ziemlich zusammengestückelte U-Berechnung gemacht und ihr tatsächliches Einkommen, das noch ziemlich niedrig ist, angesetzt. Sie arbeitet Teilzeit und es kommt nicht viel dabei rum, aber wenn sie voll arbeiten würde, könnte sie in ihrem Beruf sehr gut verdienen.
Da kommt dann raus, dass ich ihr Ehegattenunterhalt zahlen soll, soviel bis mir noch 1600 übrigbleiben.

Mein Anwalt hat, wie gesagt, dann ein fiktives gehalt für sie angesetzt und hat gesagt, ein jahr nach der Trennung und bei so großen Kindern müsse sie arbeiten.
Dann kommt raus, dass SIE MIR was geben müsste.

Ich habe mir jetzt überlegt, nur Zahlungen für die Kinder zu leisten und weder Ehegattenunterhalt zu bezahlen noch welchen zu fordern. Das würde ich machen bis der Älteste 18 ist und dann sehen wir weiter.
Ich hoffe so, das Risiko wg. Familiengericht und so niedrig zu halten. Vielleicht traut sie sich nicht zu klagen.

Was meint Ihr?

Gruß Siegfried
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#17
Ist nicht absehbar, wie das laufen wird. Es könnte auch sinnvoll sein, Ehegattenunterhalt zu fordern, das dürfte bei ihr Panik auslösen und du hast Verhandlungsmasse geschaffen. Ich würde mich da auf den eigenen Anwalt verlassen.
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