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The Ride Begins! - Siegfried - 19-07-2026

Hallo hier ist Siegfried,

ich habe mich von der Alten getrennt und bin ausgezogen. Jetzt geht es  mit Unterhalt los. Könnt ihr mir biite helfen mich geschickt zu verhalten?
Ich beschreibe die Sitation nur so ungefähr und mit ähnlichen Zahlen.

Also ich habe zwei Kinder 14 und 17. Mit der Alten zusammen ein Haus, nicht ganz abgezahlt, Kredit gesamtschuldnerisch, Grundbuch 5050.

Trennungjahr war von März 25 bis April 26 im Haus (ich Einliegerwohung), dann bin ich ausgezogen. Ich hab verbummelt, meine Steuerklasse auf 1 zu ändern und jetzt hat der Anwalt der Alten einen mords Unterhalt  (mit Netto aus Stkl 3) ausgerechnet, den ich mit dem neuen Netto garnicht bezahlen kann. Ich hab eine Wohung für knapp 900 Warm. Ich habe mit der Ex ausgemacht, dass die Kinder 2x pro Woche nach der Schule bis abends bei mir sind und an 14tg. Wochenende. Außerdem sollte die Wohnug in der Nähe vom Haus sein, damit der Alltag einfacher ist. In meiner gegend sind die Mieten hoch. Meine Wohnung ist groß, aber ein bisschen runtergekommen und deshalb auch günstiger als Mietspiegel. Meine Wohnkosten sind meiner Meinung nach deshlab angemessen. habe ein extra zimmer für sie und Schreibtischarbeitsplätze.

Der Anwalt hat mich auf Selbstbehalt 1600 runtergerechnet, aber mit dem neuen Netto wären dann nur noch 1200 übrig, nach Miete also 300 im Monat. Da muss ich mir das Essen abgewöhnen :-)
Bis jetzt gibt es kein Titel, kein JA, kein Gericht, nix. Nur 1 schreiben vom Anwalt und emails mit der Ex.

Was wären jetzt gute Schritte? Einen eigenen Anwalt suche ich gerade. Lasse mich auch vom ISUV beraten.

Viele Grüße zusammen,Siegfried


RE: The Ride Begins! - p__ - 19-07-2026

Zuerst mal: Nimm die Sache ernst. Bisher hast du das in kleinem Punkt und hast stattdessen die typischen Fehler gemacht, die Männer machen: Ex hat Anwalt, der alles mögliche fordert, du keinen - obwohl du sowieso einen zwingend brauchst oder hoffst du tatsächlich auf Versöhnung und Wiedervereinigung? Da hat dir auch niemand die Sache mit der Steuerklasse gesagt. ISUV - ein Anwaltsverein, der dazu dient Mandanten zu den ISUV-Anwälten zu schaufeln. Nunja. Eher in Negativmerkmal.

Was sagen die Kinder? In dem Alter regieren sie selbst. Wohnung nahe, Schritte zum echten Wechselmodell nicht mehr gross? Warum nicht vollends beschritten?

Wohnung und Wohnkosten - ohne Zahlen keine Aussage. Geht jetzt bitte sofort zu einem Anwalt und lege ihm die wirklichen Zahlen vor.


RE: The Ride Begins! - Blan - 20-07-2026

Such dir nen Anwalt. Reicht auch, einfach zu schauen welche Fachanwälte für Familienrecht es in deiner Stadt gibt.
Man kann dein Einkommen in der Unterhaltsberechnung auf ne andere Steruerklasse umrechnen, ist kein Hexenwerk. Das muss ja auch gemacht werden, wenn man früher wechselt, aber Einkommen der letzten 12 Monate noch mit alter Klasse vorliegt.
Miete kann Selbstbehalt erhöhen. Einkommen ansonsten korrekt bereinigt? Vermutlich nicht, wenn es der Anwalt der Ex gemacht hat.


RE: The Ride Begins! - p__ - 20-07-2026

Die Trennungszeit ist schon drei Monate überschritten. Diese wichtige Zeit sollte man nicht absitzen, da werden Weichen gestellt. Je nach Situation kann es auch sehr ungünstig sein, die Scheidung hinauszuzögern, der Antrag hätte schon Februar gestellt werden können. Anwalt zwingend dafür vorgeschrieben. Man spart sich kein Geld für den Anwalt, wenn man denkt "je später, desto besser".


RE: The Ride Begins! - Austriake - 20-07-2026

Einen Hinweis noch: wenn ihr 50:50 im Grundbuch steht, dann schuldet sie dir die Miete für deine Haushälfte. Juristisch heisst das Wohnvorteil, und es wird ihr vom Unterhalt abgezogen.


RE: The Ride Begins! - Siegfried - 20-07-2026

(19-07-2026, 22:15)p__ schrieb: Zuerst mal: Nimm die Sache ernst.
...
Was sagen die Kinder?
...

Ja ich nehm die Sache ernst. das wirkt vielleicht nicht so weil ich versuche mich nicht unterkriegen zu lassen. Es ist ernst ich weiß.
Die Kinder haben zur Mutter eine engere Bindung (Töchter.) Ich komme mit ihnen aus aber sie möchten ihren Lebensmittelpunkt bei Mama haben und mich besuchen. Die Mama kümmert sich auch gut um sie dass muss ich sagen.

(20-07-2026, 08:06)Blan schrieb: Such dir nen Anwalt.
...
Einkommen ansonsten korrekt bereinigt? Vermutlich nicht, wenn es der Anwalt der Ex gemacht hat.

Ja bin dabei. Wahrscheinlich nicht korrekt weil der ja nicht alles weiß und Pauschalen angesetzt hat.

(20-07-2026, 12:07)p__ schrieb: Die Trennungszeit ist schon drei Monate überschritten. Diese wichtige Zeit sollte man nicht absitzen, da werden Weichen gestellt. Je nach Situation kann es auch sehr ungünstig sein, die Scheidung hinauszuzögern, der Antrag hätte schon Februar gestellt werden können. Anwalt zwingend dafür vorgeschrieben. Man spart sich kein Geld für den Anwalt, wenn man denkt "je später, desto besser".

OK ich gebe Gas. Kann ich den Scheidungsantrag selbst stellen (wo?) oder macht das besser der Anwalt nachdem mit ihm alles geklärt ist?

(20-07-2026, 15:01)Austriake schrieb: Einen Hinweis noch: wenn ihr 50:50 im Grundbuch steht, dann schuldet sie dir die Miete für deine Haushälfte. Juristisch heisst das Wohnvorteil, und es wird ihr vom Unterhalt abgezogen.

Ja das ist in der Berechnug schon berücksichtigt.

Danke Euch! Siegfried.


RE: The Ride Begins! - p__ - 20-07-2026

(20-07-2026, 18:01)Siegfried schrieb: Kann ich den Scheidungsantrag selbst stellen (wo?)

Nein! Das sag ich ja die ganze Zeit. Anträge in dieser Sache kann nur ein Anwalt stellen. Du gewinnst nichts, wenn du einfach zuwartest. Irgendwann braucht du zwingend einen Anwalt.

Ohne Anwalt nur Umgang und Sorgerecht. Darum gehts bei euch aber nicht.


RE: The Ride Begins! - Blan - 21-07-2026

Außerdem: Die Steuernachzahlung, die auf dich zukommt, beim Zugewinnausgleich geltend machen


RE: The Ride Begins! - netlover - 21-07-2026

kann man nicht rückwirkend auch noch die steuerklasse wg trennung ändern lassen...dann kann sich mamas anwalt nochmal anstrengen...so leicht würd ich nicht aufgeben.


RE: The Ride Begins! - Doktorand - 21-07-2026

Stell dich mal darauf ein, dass du beim Wechsel der Lohnsteuerklasse einen Monat sehr wenig Lohn ausgezahlt bekommst. Die Differenz von Klasse 1 zu 3 für die schon vergangenen Zeit des Jahres 2026 wird dein Arbeitgeber zum nächst möglichen Zeitpunkt direkt ans Finanzamt überweisen.