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Jugendamt Mieteinnahmen
#25
Jetzt bin ich schon von Stufe 7 auf Stufe 4 gekommen. Ziel ist Stufe2 der DT.

So jetzt kommt Phase 2: ich habe da mal dem JA geantwortet

"Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Fiktive Hinzurechnung von Mieteinnahmen:
Um nochmal zu Ihrer Aufklärung beizutragen, empfehle ich Ihnen folgende Webseite mal zu lesen und in einer Schulung auch Ihre Kollegen damit aufzuschlauen
https://www.scheidung-online.de/unterhal...inkuenfte/
Ich zitiere mal zwei Stellen:
„Beim Kindesunterhalt gibt es – entgegen eines auch unter Juristen weit verbreiteten Irrtums – keine Pflicht des unterhaltszahlenden Elternteils, möglichst viel zu verdienen, um möglichst viel Kindesunterhalt zahlen zu können. Vielmehr reicht es aus, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gerade einmal so viel Einkommen hat, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.“
„Wer eine vermietbare Wohnung ohne rechtfertigenden Grund Leerstehen lässt, dem wird die erzielbare Nettomiete als fiktives Einkommen angerechnet. Diese Pflicht zur ertragsreichen Vermögensanlage gilt allerdings uneingeschränkt nur für den Unterhaltsgläubiger, also für denjenigen, der Unterhalt fordert. Der Unterhaltsschuldner muss sein Vermögen nur dann gewinnbringend anlegen, wenn er sonst entweder beim Kindesunterhalt nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen könnte.“
Ich hoffe ich kann damit Ihr Wissen ein wenig erweitern. Sie sparen sich damit einiges an Arbeit und kommen schneller zu richtigen Unterhaltsberechnungen.

2. Anzeige Einkommensveränderungen:
Hier liegen Sie mit Ihrer Aussage falsch.
„Das Gesetz sieht vor, dass bei bestehender Unterhaltspflicht beide Seiten alle zwei Jahre Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen verlangen können. In kürzerem Abstand kann diese nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der andere in der Zwischenzeit wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
Eine ungefragte Auskunftspflicht desjenigen, dessen wirtschaftliche Situation sich wesentlich verbessert hat, sieht das Gesetz nicht vor“

3. Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen und Einstufung:
Sie haben jetzt als Einkommen von xxx€ errechnet. Jetzt ist Ihre Aussage das entspricht Stufe 5. Eine Seite weiter schreiben Sie dann was von 115% des Mindestunterhalts, was ja Stufe 4 entspricht. Das ist jetzt für mich etwas verwirrend.

4. Nicht Anrechnung Kredite/ meine Berechnung des bereinigten Unterhalts:
Schulden können beim Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie nicht wirtschaftlich unsinnig sind und der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Das trifft für die Kredite zu. Somit sind sie voll abzugsfähig. Des Weiteren muss man auch sehen das die Wertsteigerung durch Modernisierung und das Abzahlen des Hauskredites das Erbe von Tochter steigert. Nach meiner Berechnung liegt mein bereinigtes Einkommen bei xx €. Ich würde vorschlagen das wir uns außergerichtlich auf diesen Wert einigen.
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Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 18-04-2023, 08:43
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von p__ - 18-04-2023, 09:24
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 18-04-2023, 09:46
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 18-04-2023, 15:41
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 18-04-2023, 19:14
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 06-05-2023, 13:20
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von p__ - 06-05-2023, 13:35
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Alimen T - 16-07-2023, 00:13
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RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 06-05-2023, 21:14
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 12-05-2023, 11:12
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 12-05-2023, 21:57
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 19-05-2023, 20:16
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 20-05-2023, 13:29
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 20-05-2023, 14:06
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 20-05-2023, 16:40
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 20-05-2023, 19:06
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RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von DrNewton - 24-05-2023, 16:33
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 02-06-2023, 14:58
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RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 09-06-2023, 22:01
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von p__ - 09-06-2023, 22:20
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Asltaw - 10-06-2023, 13:18
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 14-06-2023, 08:58
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von Nappo - 14-06-2023, 16:22
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 15-07-2023, 19:42
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von DrNewton - 15-07-2023, 21:14
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von wildfloh - 15-07-2023, 21:36
RE: Jugendamt Mieteinnahmen - von p__ - 16-07-2023, 11:06

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