13-12-2022, 20:56
(08-12-2022, 11:54)KlausMuc schrieb: Das ist ein guter Tipp, vielen Dank. ist das sowohl JETZT erlaubt (VOR der Trennung), als auch NACH der Trennung / VOR der Scheidung/Zugewinnausgleich?
Natürlich ist das erlaubt. Deine Frau hat doch auch Geld ausgegeben ohne dich vorher zu fragen - bist du schon so durchdressiert, dass du dich noch nicht mal mehr ans eigene Konto rantraust?
Von München aus ist es ein Katzensprung nach Salzburg oder Liechtenstein. Dort wird man gerne dein Geld verwahren.
Österreich kennt keine BAFIN - also gibt es auch keine zentrale Meldestelle für Konten und deren Inhaber. Wer nicht ganz konkret weiß, dass du ein Konto z.B. bei der Steiermärkischen Sparkasse hast - der kann in Wien anfragen wen oder was er will, die wissen es auch nicht. Weil es keine Meldepflicht für Bankkonten (wie in Deutschland) gibt.
Liechtenstein ist bekannt für sein Bankgeheimnis - Details weiß ich allerdings nicht, hatte nie ein Konto dort.
Bibel, Jesus Sirach 8.1