08-12-2022, 17:52
Lange Ehe siehe § 1578b BGB Abs. 1. Die Ehedauer bildet einen Grund für längeren, mehr und höheren Unterhalt. Wenn ihr aber das Gleiche verdient, ist Unterhalt ohnehin kein Thema. Und sei dir mal beim Versorgungsausgleich nicht sicher. Sie und nicht du ist vermutlich wegen der Kinder eine Zeitlang ausgestiegen. Und sie hat das Erbe verfressen, währenddessen weniger gearbeitet, also auch weniger Rentenpunkte gemacht. Ihre Summe der Rentenpunkte könnte durchaus niedriger sein wie deine. Also Ausgleich.
Da die Dame bereits im Droh- und Demütigungsmodus ist, solltest du wirklich nichts mehr aufschieben. Auch das wird nicht besser. Würde mich auch nicht wundern, wenn sie sich selber längst aussereheliche Vergnügungen gönnt. Höchst eitel ist sie ja offenbar auch.
Unterlagen etc: Siehe faq, Anfang, Vorbereitung.
Da die Dame bereits im Droh- und Demütigungsmodus ist, solltest du wirklich nichts mehr aufschieben. Auch das wird nicht besser. Würde mich auch nicht wundern, wenn sie sich selber längst aussereheliche Vergnügungen gönnt. Höchst eitel ist sie ja offenbar auch.
Unterlagen etc: Siehe faq, Anfang, Vorbereitung.