13-04-2021, 20:58
Noch eine kleine Ergänzung. In manchen Ländern ist die nicht eheliche Lebensgemeinschaft der Ehe vom Unterhaltsrecht oder dem Zugewinn gleich gestellt. Es können als die selben Unterhaltsansprüche und Vermögensaufteilungen zum tragen kommen. Da würde ich bei den jeweiligen Ländern mal hinschauen.
Italien ist bspw. schlimmer als Deutschland. I Osteuropa gilt glaube ich die Errungenschaftsgemeinschaft in der Ehe und die nicht eheliche Lebensgemeischaft ist ab einer bestimmten Dauer gleich gestellt.
Italien ist bspw. schlimmer als Deutschland. I Osteuropa gilt glaube ich die Errungenschaftsgemeinschaft in der Ehe und die nicht eheliche Lebensgemeischaft ist ab einer bestimmten Dauer gleich gestellt.