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Polizei will von mir Unterschriften um bei anderen Behörden Daten über mich einzuhole
#1
Hallo zusammen,

bin seit heute neu bei Euch. Habe schon viele interessante Themen die letzten Stunden durchstöbert und möglicherweise hat jemand eine Antwort auf meine Frage.

Seit Januar 2020 kann ich für meine beiden Töchter keinen Unterhalt mehr zahlen. Meine Ex-Frau hat damals gleich das Jugen  meine Einwidamt mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt. Es hat sich alles gezogen da ich zwischendurch auch krank wurde. Jetzt nimmt alles wieder Fahrt auf, auch weil sich die Polizei bei mir gemeldet hat und um Auskunft bat. Telefonisch. Ok, ich habe mittlerweile gelernt, dass man nun vorsichtig sein muß und habe erst einmal abgelehnt. Daraufhin bat mich der Polizist heute vorbeizukommen und mal schnell drei Schriftstücke zu unterzeichnen wonach sie bei Finanzamt, Krankenkasse und Arbeitsamt Daten über mich anfordern können. Letztenendes geht es um §170 StGO, also keine unbrenzlige Sache.

Sie erwähnten dass wenn ich nicht unterschreiben würde, der Vorgang zur Staatsanwaltschaft ginge und diese dann nochmals einen Versuch starten würde meine Einwilligung zu bekommen. Verstehe ich nicht, hört sich nicht logisch an und ich dachte die Behörden arbeiten ohnehin zusammen und tauschen sich ohne mein Einverständnis aus oder hat sich hier etwas seit Einführung der neuen Datenschutzbestimmungen geändert. Kann ich mir ja nicht vorstellen, da ja eher alles löchriger wird.

Instinktiv würde ich nichts unterschreiben wollen und stattdessen einen Anwalt um Akteneinsicht beauftragen bzw. das im ersten step auch selber machen.
Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?
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#2
Anwalt erst, wenn das Verfahren eröffnet wird. Dir steht ein Pflichtverteidiger zu.
Ob du unterschreibst oder nicht, ist aus deiner Sicht egal. Die holen sich die Daten auch so. Deshalb unterschreibst du nichts, denn das macht denen ein klein wenig mehr Arbeit.
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#3
ok. Eigenartig war auch dass ich die drei Schriftstücke nicht mit nach Hause nehmen durfte um alles ruhig durchzulesen bzw. mit einem Anwalt besprechen zu können. Aber der Tipp mit dem Pflichtverteidiger ist gut, danke.
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#4
Das ist sehr traurig. Polizei und Staatsanwaltschaft schätzt dich offenbar als Vollidioten ein. Unterschrift ohne Durchlesen, diesen Schwachsinn probiert man nur bei Leuten die man als sehr weich in der Birne einschätzt.

Lass die mal arbeiten. Wenn ein Verfahren eröffnet wird, Beiordnung eines Anwalts beantragen. Wenn du keinen Fehler machst, ist eine Verurteilung nahezu ausgeschlossen.
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#5
Danke!
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#6
Sprich mit der Polizei nicht mehr und sagen denen, dass Du Dich nur noch schriftlich äußern willst. Da gibt es gehörige Arschl...., die Dir dann unterstellen das eine oder andere gesagt zu haben, worüber Du Dich dann nur wunderst.

Solche Arschl.... scheinst Du erwischt zu haben, ansonsten würden die Dich nicht für dermaßen dumm verkaufen.
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#7
Ich habe schon zwei Mal das Vergnügen mit dem §170 StGB gehabt.

Folgendes ist für Dich als Beschuldigter zu beachten:

1. Die Staatsanwaltschaft muss EIGENE Ermittlungen führen. Die dürfen nicht einfach die Akten des Scheidungs- oder Unterhaltsverfahrens nehmen (gerne verwenden die dann den Begriff "Prozessökonomie) und alles, was dort steht als bewiesen betrachten. Ein Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren ist ein Zivilprozeß, dort darf hemmungslos gelogen und betrogen werden (zumindest wenn man eine Frau ist), ohne Folgen. Deshalb sind die Akten aus einem solchen Verfahren wertlos, denn sie beweisen NICHTS.
2. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren nach §170 StGB musst du nicht mitwirken. Und schon gar nicht, wenn das zu deinem Nachteil sein könnte, Du dich also durch eigenes Mitwirken selbst belasten würdest. 70% aller Verurteilungen hierzulande begründen sich auf Einlassung und Geständnisse der Angeklagten. Deshalb bauen Polizei und Staatsanwaltschaft diesen psychologischen Druck auf - sie wollen, dass du deine Schuld einräumst. Dann können sie ohne weiteren Arbeitsaufwand zu Prozeß und Verurteilung schreiten.
3. Der Versuch des Polizisten war schon ein derbe plumper Versuch, dich reinzulegen. Lerne daraus, sei auf der Hut!
4. Wenn die Datenschutzgesetze die Strafverfolgungsbehörden zu etwas mehr Aufwand zwingen - sehr gut. Gemäss dem Verursacherprinzip trifft es dann schon die Richtigen - wer solche Datenschutzgesetze macht, der soll sie auch befolgen.
5. Den Zugriff auf Daten der Rentenversicherung usw. erleichtert der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Die fragen ab, was du seit Januar als Rentenbeitrag bezahlt hast und rechnen aus diesen Beiträgen dein Einkommen zurück. Ebenso aus den Daten des Finanzamtes, und ob eventuell eine Steuerrückzahlung ansteht - die pfänden sie nämlich gerne. Das gleiche gilt für die Daten des Arbeitsamtes.
6. NIE, wirklich niemals eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage akzeptieren! Du bist unschuldig, du bestehst auf einem lupenreinen Freispruch! Das hat für dich den charmanten Vorteil, dass damit Strafklageverbrauch eintritt - man kann dich für die Unterhaltsverpflichtung in diesem Zeitraum kein zweites Mal mehr anklagen!

Warte den Fortgang des Verfahrens gelassen ab. Lass dir das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben (evt. über Anwalt), und mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren unter dem Aktenzeichen XYZ bei der Staatsanwaltschaft Irgendwo verweigerst Du ab jetzt JEDE Auskunft gegenüber JEDEM - kein Jugendamt, kein Familiengericht, niemand bekommt mehr irgendeine Auskunft von dir - weil du sonst Gefahr läufst, dich in einem laufenden Strafverfahren selbst zu belasten. Sieh es positiv - deine Ex hat sich mit der Anzeige nach §170 StGB sauber selbst ins Knie geschossen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Herzlichen Dank. Hier gibt es mehr sinnvolle Infos als ich von meinem Anwalt bekomme.
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#9
(19-03-2021, 17:24)Bobbi schrieb: Hier gibt es mehr sinnvolle Infos als ich von meinem Anwalt bekomme.

Du hast aber nicht deswegen schon einen Anwalt genommen ??
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#10
Wenn Du deswegen schon einen Anwalt hast, dann teste ihn mal mit folgender Frage:

Die Polizei stellt mir Fragen am Telefon, was soll ich machen?

Nicht wenige Anwälte ( die, die nämlich auf Trennungsväter keinen Bock haben, werden sagen : " Fragen beantworten und immer kooperativ sein "........

Wenn die Polizei anruft und Fragen am Telefon stellt, heisst das meisstens nichts Gutes. Zumal wenn man niemanden
hat der schriftlich bezeugen kann, dass Du nicht agressiv usw, geworden bist.

Wer solche Manöver als nur der korrekten Rechtsanwendung verpflichteten Behörde fährt, macht auch noch ganz Andere Sachen. Also Vorsicht.
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#11
(18-03-2021, 21:49)Bobbi schrieb: Instinktiv würde ich nichts unterschreiben wollen und stattdessen einen Anwalt um Akteneinsicht beauftragen bzw. das im ersten step auch selber machen.

Ja, Akteneinsicht steht dir bzw. deinem Anwalt nach § 147 Strafprozeßordnung zu und sollte auch genutzt werden, um den Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft zu nivellieren.
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#12
Hier gibt es ja noch einen anderen 170er Thread. Ich werde vielleicht meinen Kommentar doppeln. Die Tips sind alle richtig. Aber ich möchte mal auf meinen eigenen Fall hin weisen und anmerken, dass man das nicht auf die leichte schulter nehmen sollte.

Ich wurde 2010 selbst auch wegen §170 angezeigt und auch angeklagt. Schon damals bekam ich hier die richtigen Hinweise und trotzdem wurde mir - damals Anfänger auf diesem Gebiet - übelst mit gespielt. Natürlich will den TO hier die Polizei verschaukeln. Und auch die Staatsanwaltschaft und alle anderen auch. Das machen die nämlich gerne beim 170er, was heißen soll, dass die sich an die Vorgaben und Gesetze selbst nicht halten.

2010 ging ich dann alleine in das Verfahren. "Mir könne dort nichts passieren" hieß es. Halte dich nur an die Tips und Vorgaben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen da was passiert" hieß es. wer sagte das? Meine damalige und völlig unfähige Anwältin.

Der damalige und berüchtigte Amtsrichter, der jetzt pensioniert ist und im Nachbarort wohnt - ich wünsche Dir einen angenehmen Krebstod - beugte jedes Gesetz und jedes OLG-Urteil. Ich wurde - man kann es nicht anders sagen - nieder gemetzelt.

Hier mal ein paar Zitate: "Es ist mir egal, ob Sie zahlen konnten oder nicht. Sie haben den Unterhalt zu leisten und damit basta!" oder "Wenn Ihre ex-Frau einen guten Fang gemacht hat, dann hat sie eben Glück gehabt. Es ist egal, wie viel Geld sie hat. Sie haben den Unterhalt zu leisten." Selbst Hinweise auf vorliegende Unterlagen überging er einfach. Das betraf alles, was meine Zahlungsunfähigkeit und Bewerbungsunterlagen anging.

Das ganze Verfahren ging völlig an mir vorbei. Ich wurde verdonnert zu 3 Monate Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Standardurteil.

Ich sah auch dann noch kein Problem, weil ich ja zum OLG wollte. Also in die Berufung. Als ich die Berufung schrieb, wurde mir mitgeteilt, dass ich einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt hätte. Diesen hatte der Richter nie vorgelesen oder (wie es seine pflicht ist) ihn erklärt. er hat nicht einmal das Wort in den Mund genommen.

Ich versuchte dann, eben dies im Rahmen eines Verfahren (und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) zu bestreiten. Ich hatte lediglich am Ende des Verfahrens mal mit dem Kopf genickt, als ich gefragt wurde: Nehmen Sie das Urteil an. Wortlos genickt. Ich dachte, ich könne ja in die Berufung gehen.

Der Richter musste dann eine Stellungnahme schreiben. Dies tat er auch: "Ich hätte wohl Erinnerungslücken und weitere Beleidigungen kamen dann...."

Der Staatsanwalt konnte sich an nichts mehr erinnern. ;-)

Ich bekam dann die Aussage, das der Richter die wahrheit sage und meine Aussage dem nicht entgegen stehen könne. Zack, saß ich da.

Weil ich auch danach nur einen Teil des Unterhalts zahlen konnte, zeigte mich meine Ex unter Zuhilfenahme ihres Anwalts gleich nochmal an. Nächstes Verfahren dann in 2012. Ein Jahr später.

Mittlerweile hatte ich den Anwalt vom Camper. Der wohnte aber weit weg. 500 km mindestens. Mittlerweile sah ich mich zwar etwas besser gewapnet, saß aber am Verhandlungstag doch wieder alleine da. Mir entgegen die Ex, Ihr Mann, eine Freundin der ex, und Verwandtschaft desselben! Alle blöd grinsend, mich endlich in den Knast verfrachten zu können.

Plötzlich geht die Tür zum Wartezimmer auf: Kommt ein Mann rein und fragt, ob ich der Herr ... sei. Ich ganz überrascht: "Ja, ich bin Herr...." Er: "Ich bin RA ..... Ich lasse Sie in diese Schlangengrube doch nicht alleine rein. Das ist der reinste Zerstörungsfeldzug. Alleine haben Sie hier keine Chance."

Als wir den Saal betraten, sah ich schon, dass der Amstrichter sich schon aufgepumpt hatte, mich endgültig zu vernichten. Als er den Anwalt sieht sagt er agressiv: "Wer sind Sie denn?"

Der Anwalt stellte sich ganz trocken vor. Setzte sich neben mich. Meiner Ex entglitten die Gesichtszüge. Nach einigem Vorgeplänkel, war dann der Anwalt dran. er zückte einen handgeschriebenen Zettel, den er wohl im Zug geschrieben hatte und las ihn vor. Ich habe nicht nur völlig vergessen, was er vorgelesen hat, ich hatte es auch im Verfahren schon nicht mehr geschnallt.

Dann steht der Anwalt auf und sagt: "Hiermit gebe ich dies noch zur Akte. Damit es nicht verloren geht." etwas süffisant lächelnd.

Daraufhin sagte der Richter: "Naja, gut. Er zahlt ja schon was. Das Verfahren ist geschlossen." 10 Minuten hat die Show gedauert und die ganze gegnerische Bagage zog resigniert davon.

Mein Anwalt zu mir - grinsend - : "So. Die Sache ist jetzt beendet."

Später meinte er noch zu mir: "Naja, ich könnte schon noch in das alte Verfahren einsteigen. Aber lass die Finger davon. So wie ich den Richter einschätze, kann er als gegenmittel sofort die Bewährung aufheben und während wir das Ding dann abhandeln, kann er Dir dann entsprechende Schwierigkeiten machen....

Ich habe dann die Summe die ich sowieso schon zahlte, während der Bewährung weiter gezahlt. Wie ich währenddessen im Anschluss dem Richter noch viel Arbeit machte und meine ex klein bekam, ist eine andere Geschichte...

Ich will damit sagen: Das mag alles richtig sein und die Tips sind auch richtig. Aber bist Du erst im Gerichtssaal - und die wahrscheinlichkeit ist durchaus groß - sieht die Welt ganz anders aus. Auch ein erfahrener und informierter Vater steht dann einem Richter, einem Staatsanwalt und einem gegn. Anwalt gegenüber. Und die können alle Tricks ziehen, die die Trickkiste beinhaltet.

Deshalb: Nie alleine in ein solches Verfahren gehen. Der Polizei grundsätzlich mitteilen, dass man die Aussage verweigert. Keine Unterlagen zur Staatsanwaltschaft schicken. Und: Unbedingt nach einem fähigen Strafrechtler suchen und ihn mandatieren. egal, was das kostet.

Auch mal nach einem Beratungsgespräch sagen: "Danke für das Gespräch" und zum nächsten Anwalt gehen. Ich hatte nämlich in diesem Zusammenhang mal ein Gespräch bei einem Anwalt, der völig falsche Aussagen machte. Zum Glück habe ich das - auch dank des Forums - gemerkt.

An diesem Tag habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren und die böse Seite meines Ich kam zum Vorschein. Das haben dann einige auch bemerkt. Auch die Ex. Aber wie gesagt, das ist eine andere Geschichte...
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#13
Hey Nappo, magst du vlt mal die andere Geschichte erzählen? Würde mich sehr interessieren. VG
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#14
Vieles davon ist individuell, trifft auf andere nicht zu und ist kaum übertragbar. Daher nützt es an dieser Stelle auch nichts. Ein paar Stichpunkte dazu:

Während der Zeit der Bewährung jagte ich dem Richter noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein. Auch die musste er bearbeiten und eine Stellungnahme schreiben,
Den Unterhalt überwies ich in 50 € Raten. Alle drei Tage eine neue Überweisung. Der ist fast wahnsinnig geworden. Dann hat er mich angeschrieben: Er müsse meine Zahlungen kontrollieren und ich würde ihnen so viel Arbeit machen. Ich müsse alles in einer Summe zahlen.

Ich habe dann geantwortet, dass das nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle. wenn das jemanden störe, kann er ja zivilrechtlich gegen mich vorgehen.

Dann war ich wieder im Rückstand. Da wollte er mich Sozialarbeit in so einem Eisenbahnerverein machen lassen. Habe dann wieder eine Rate gezahlt und wieder irgendwas angestellt. Weiß nicht mehr was das war, aber er ließ mich dann in Ruhe.

Dann kam mir zu Gute, dass ich auf dem Lande wohne und gute Beziehungen habe. Und da meine Ex und ihr Mann große kriminelle Energie haben, gaben die mir viel Futter. Eine Anzeige hier, eine Anzeige dort, einen Hinweis an jene und immer mit einfließen lassen, dass man nichts damit zu tun hat, aber vielleicht doch dahinter steckt ,-)

Ihren Anwalt habe ich dann bei der Blacklist beim väterwiderstand eingetragen. Der hat sich dann an den damaligen Admin gewendet und Löschung verlangt. Hat der Admin auch gemacht. Den Schriftverkehr jedoch, hat er dann komplett unter einem anderen Reiter veröffentlicht ,-) Der Admin ist Jurist. Er dürfe das, hat er gesagt. Da war der Anwalt satt.

Dann habe ich den Anwalt bei seinem Arbeitgeber (Kanzlei) angeschissen. Das war eine echt widerliche Ratte. Und weil er so widerlich war, hat die Kammer auch noch Bescheid bekommen. Gründe gab es genug. Der Anwalt war zwar schon weg gezogen, wirkte aber immernoch für meine Ex. Danach hatte er die Schn... voll. Plötzlich war er weg und meine Ex hatte später nochmal (Umgangsverfahren/aber die Kinder waren eh weg) so einen Feld-Wald-Wiesen-Anwalt hier vom Dorf.

Dann hatte ich noch eine gemeinsame Haushälfte mit meiner Ex. Die sie natürlich haben wollte. Zum Dank habe ich die 10 Jahre lang an der Leine rum geführt ohne einen Cent da hinein zu zahlen. Wovon auch? Ich sollte ja Unterhalt leisten für entfremdete Kinder....

Als ich sah, dass die Hütte mir auch nichts mehr bringen wird, und meine Ex mich auf meiner Arbeitsstelle stalkte und eine Pfändungsverfügung rein knallte, habe ich das Arbeitsverhältnis aufgelöst und bin in die Insolvenz gegangen.

Meine Ex musste dann die Haushälfte teuer ersteigern und zahlt sie jetzt zum zweiten Mal ab....

Und viele Dinge mehr. Mein Motto war: Feuer frei! "Wie, Du hast die Versicherung betrogen? Ach, dann schreib ich da mal hin...."

Dann war Ruhe. Ich habe die letzten Jahre noch 150 Euro gezahlt. Seit 2014. Für zwei Kinder. Eines ist jetzt sowieso 21. Das andere wird jetzt 18.

Vor allen Dingen aber! Ich habe mich im Familienrecht fit gemacht. Lesen, lesen, lesen und zuhören!

Ich musste ja immer davon ausgehen, das nochmal etwas kommt. Für solche Fälle war und ist alles vorbereitet. Mein Ordneregal ist so groß, wie das einer mittleren Bürogemeinschaft.

Und trotzdem! erstens habe ich Glück im Unglück gehabt und zweitens habe ich die familiäre Situation umgedreht. Meine Frau - mit der ich nun seit 15 Jahren zusammen bin und einen Sohne habe - hat alles mit gespielt und mich immer unterstützt. Das ist leider auch eine Ausnahme. Und sie ist die Verdienerin hier. Was ich verdiene, ist skandalös wenig ^^

Unterm Strich aber ist es trotzdem so: Meine Ex hat meine gesamte berufliche Karriere damals zerstört. Mich pleite gemacht und fast in den Knast gebracht. Und natürlich die Kinder entzogen. Dagegen kannst du am wenigsten machen. Die können das, auch wenn man glaubt, man wäre besonders clever. So einen Feldzug hält keiner auf. Man kann nur alles vor die Wand fahren, darf selbst nichts mehr besitzen und hoffen, dass man die Kurve kriegt. Vor allem auch gesundheitlich. Therapeuten habe ich übrigens vermieden....
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#15
(18-03-2021, 22:37)p__ schrieb: Dir steht ein Pflichtverteidiger zu.
NEIN, nur wenn die Haftstrafe > 6 Monate, das war doch der Fall von mir
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#16
Doch, Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175.
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#17
(18-03-2021, 21:49)Bobbi schrieb: Instinktiv würde ich nichts unterschreiben wollen und stattdessen einen Anwalt um Akteneinsicht beauftragen bzw. das im ersten step auch selber machen.
Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?

du bist nicht verpflichte gegen sich auszusagen.(Bei der Ermittlung gegen dich zu helfen) PUNKT

(21-03-2021, 21:23)p__ schrieb: Doch, Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175.
wenn dort das Gegenteil steht, dann solltest du es wieder beweisen.... mit deinem Anwalt... noch mehr Kohle ins Fenster schmeissen. Man braucht gar keinen Anwalt, verspricht irgendetwas, und tschüß.
Wichtig ist- nicht mekerrn, alles bejahen und dann gibt es kiene Bewährungsauflage Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#18
(21-03-2021, 21:21)Zahlesel_RUS schrieb: NEIN, nur wenn die Haftstrafe > 6 Monate, das war doch der Fall von mir

Du warst ja auch ein ganz spezieller Fall... Big Grin
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#19
Die Sache mit dem Pflichtverteidiger hatte ich auch durch - weil beantragt. Da hatte ich den anderen noch nicht und Kohle auch keine.
Da ich vorher ja schon im 1. Verfahren alleine war, schrieb das Gericht: Ich bräuchte keinen. Ich hätte gezeigt, dass ich über Rechtskenntnisse verfügen würde und könnte mich selbst artikulieren.
Mit dieser Begründung wurde der Pflichtverteidiger abgelehnt. Ja, ja. "Rechtskenntnisse". Hat man ja gesehen. Schreibst du einen brief für jemand anderes, bekommst Du Ärger, weil die Anwälte die Mandate wollen - Rechtsdienstleistungsgesetz. Plötzlich aber, hast Du Kenntnisse und brauchst keinen mehr
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#20
Der wird oft erst mal abgelehnt. So war es auch in dem erwähnten Verfahren, das schliesslich den Damm gebrochen hat. Deswegen geht die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung nach §§ 304, 142 Abs. 1 StPO auch gerne die Instanzen hoch. Ein typisches Feld, wo das kleine Amtsrichterleingesockse glaubt, auf leichte Weise zum Diktator des Gerichtssaals werden zu können und sodann "kurzen Prozess" zu machen.

Nochmal:
1. Die Ablehnung eines Pflichtverteidiger nicht hinnehmen, ins Beschwerdeverfahren gehen. Die Munition dafür liegt offen herum. Auch in diesem Punkt versuchen Richter den Angeklagten schnell und gründlich zu übertölpeln.
2. Ein Pflichtverteidiger ist besser wie gar keiner.

Und übrigens: Rechtskenntnisse helfen im Unterhaltsverfahren des Zivilrechts überhaupt nichts. Trotzdem ist ein Anwalt unbedingte Pflicht, da kann man noch so viele Rechtskenntnisse nachweisen. Damit ist die Behauptung von Rechtskenntnissen als Voraussetzung eine Lüge. Es ist unglaublich, für wie dumm diese arroganzen Rechtsbetrüger die Menschen halten.
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#21
Bei mir wurde er auch erst zweimal abgelehnt...dann wurde im Verfahren beigeordnet bzw. wurden die Kosten übernommen.

Lg
A
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#22
"Mit dieser Begründung wurde der Pflichtverteidiger abgelehnt. Ja, ja. "Rechtskenntnisse". Hat man ja gesehen. Schreibst du einen Brief für jemand anderes, bekommst Du Ärger, weil die Anwälte die Mandate wollen - Rechtsdienstleistungsgesetz. Plötzlich aber, hast Du Kenntnisse und brauchst keinen mehr "

Die wollten dich verknacken, das war der erklärte Wille des Richters. Dabei wäre die Anwesenheit eines Anwalts/Verteidigers nur hinderlich gewesen - deswegen hat man Dir dieses Schreiben vom Gericht geschickt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
@ Alberto. Du hast ins Schwarze getroffen. Ich war bei einem lokalen Anwalt (nur zur Erstberatung). Er hat tatsächlich gesagt, dass ich die Fragen der Polizei ruhig beantworten solle. Kennt einer von Euch zufällig einen fähigen Anwalt aus dem Raum München?

@Nappo. Da hast Du ja schon einiges hinter Dir. Im Grunde wohl das, was ich vor mir habe. Du hast ja massiv hochgerüstet. Woher nahmst Du die Energie?

Jungs, eigentlich muß man ja nur auf die Scheidungsquoten schauen. Kann sich noch einer von Euch daran erinnern weshalb wir geheiratet haben?
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#24
(22-03-2021, 14:39)Bobbi schrieb: ungs, eigentlich muß man ja nur auf die Scheidungsquoten schauen. Kann sich noch einer von Euch daran erinnern weshalb wir geheiratet haben?

Dein Problem ist nicht Heirat, sondern Kinderexistenz, Krankheit, Unterhaltsrecht. Wurdest du auch zu Ehegattenunterhalt verurteilt?
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#25
Ehegattenunterhalt gibt es nicht, da sie wieder geheiratet hat. Kurz vor Coronoabeginn waren sie mit meinen Kindern im Reisebüro wegen Karibikurlaub und dann ging es zum Porschehändler um sich ein neues Auto auszusuchen. Die Kinder habe ich seit einem Jahr schon nicht mehr gesehen. Weißt du was? Das alles gönne ich ihnen, ich war nie ein neidischer Mensch. Ich wünschte mir nur mit Kindesunterhalt in Ruhe gelassen zu werden, nachdem ich finanziell völlig am Boden bin. Aber sorry, wollte hier nicht rumseuseln.
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