Ich würde dem KV aber Mut machen es zu versuchen.
Erst einmal muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden, dieses macht nur das Gericht, soll heißen es muss ein Verfahren ums Kind angestrengt werden. Hier würde ich schon exakt darlegen und glaubhaft machen, dass der KV ein Wechselmodell umsetzten kann.
Kommt die Verfahrensbeiständin, wieder 100% strukturiert darlegen und glaubhaft machen wie du es umsetzten wirst und auch bislang schon gemacht hast. KV hat hier eine Stunde Zeit, da muss alles sitzen. Keine Unsicherheit zeigen, für alle Eventualitäten eine Lösung parat haben! Vielleicht auch im Vorfeld JA darüber informieren. Es bleibt dir nur die Hoffnung, dass da offizielle sind die vielleicht sagen könnten, „es könnte funktionieren“. Zumindest spricht beim KV nichts dagegen.
Und es gibt keine Angriffspunkte bei dir, du hast alles organisiert!
Es ist leider immer noch so, dass ein Wechselmodell nicht gesetzlich richtig verankert ist. Hier bleiben steuerrechtlich, Melderecht, Kindergeld usw. Fragen offen. Es kommt auf das Wohlwollen der Eltern an.
Ein Versuch ist es wert, ich glaube die Chancen für KV sind hier nicht so schlecht. Und wenn es nicht so kommt dann zahlt er halt Kindesunterhalt. Seine Ex arbeitet Teilzeit, und muss letztendlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Ehegattenunterhalt braust du wenn es nicht ganz doof kommt nicht zu zahlen. Dein Kind kommt bald in die Schule. Regel die Dinge vor der Einschulung. Ein hin und her bei Grundschülern tut dem Kind null Gefallen.
Erst einmal muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden, dieses macht nur das Gericht, soll heißen es muss ein Verfahren ums Kind angestrengt werden. Hier würde ich schon exakt darlegen und glaubhaft machen, dass der KV ein Wechselmodell umsetzten kann.
Kommt die Verfahrensbeiständin, wieder 100% strukturiert darlegen und glaubhaft machen wie du es umsetzten wirst und auch bislang schon gemacht hast. KV hat hier eine Stunde Zeit, da muss alles sitzen. Keine Unsicherheit zeigen, für alle Eventualitäten eine Lösung parat haben! Vielleicht auch im Vorfeld JA darüber informieren. Es bleibt dir nur die Hoffnung, dass da offizielle sind die vielleicht sagen könnten, „es könnte funktionieren“. Zumindest spricht beim KV nichts dagegen.
Und es gibt keine Angriffspunkte bei dir, du hast alles organisiert!
Es ist leider immer noch so, dass ein Wechselmodell nicht gesetzlich richtig verankert ist. Hier bleiben steuerrechtlich, Melderecht, Kindergeld usw. Fragen offen. Es kommt auf das Wohlwollen der Eltern an.
Ein Versuch ist es wert, ich glaube die Chancen für KV sind hier nicht so schlecht. Und wenn es nicht so kommt dann zahlt er halt Kindesunterhalt. Seine Ex arbeitet Teilzeit, und muss letztendlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Ehegattenunterhalt braust du wenn es nicht ganz doof kommt nicht zu zahlen. Dein Kind kommt bald in die Schule. Regel die Dinge vor der Einschulung. Ein hin und her bei Grundschülern tut dem Kind null Gefallen.