Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#42
(02-08-2020, 14:56)Zahlesel_RUS schrieb: Ich würde nicht ausziehen.
Teilzeit und mehr um die Kindern kümmern.(Hauptbetreuungsperson)
Hinbringen, abholen, Artzttemine, Elternabende usw.
Würde versuchen ein Jahr lang es durchziehen und dann trennen.
In der Zeit wird sich sehr viel passieren.
Wer bekommt das Kindergeld?
Die gelibte soll alle Kosten zur Hälfte übernehmen!

Sie kassiert das Kindergeld. Sobald das Trennungsjahr anfängt, wäre ich ihr nach Berechnung der Miete und des Kindergeldes nur etwa 150 Euro schuldig. Wenn ich aber meine Arbeitszeit auf 30Std/Woche reduzieren darf, bekäme sie fast nix mehr und ich hätte deutlich mehr Zeit, da auch die Arbeitspause entfällt. Diese Option muss ich mal mit dem Chef besprechen.

Sollte sie den Anspruch auf Trennungsunterhalt verpennen (kann ich mir bei ihr vorstellen), sollte ich vlt. besser doch von Anfang an zahlen, um das Trennungsjahr am Ende besser nachweisen zu können?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Apfelmuss - 02-08-2020, 19:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Chance alleiniges ABR Mädchenpapa 37 7.999 23-06-2021, 15:26
Letzter Beitrag: PeterMaier100
  Frau, psychisch krank? zwangszahler 19 6.434 01-07-2020, 00:36
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind helmut 43 46.301 26-04-2012, 01:06
Letzter Beitrag: helmut

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste