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Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung?
#3
Ich war ja schon mal vor Gericht mit dem Jugendamt. Im Vergleich steht:

ab 01.01.2009 65% des Mindestunterhaltes der ersten Altersstufe.
ab 01.10.2013 65% des Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe.
ab 01.10.2019 65% des Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe.

Ich hab nochmals geschaut, ich habe denen am 05.12.2019 geantwortet und am 28.04.2020 ist jetzt die Antwort gekommen.
Kann denen nur nen Raten-Vorschlag machen, in der Hoffnung Sie gehen drauf ein - betteln ist eigentlich nicht so mein Ding
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RE: Jährlich grüßt das Jugendamt, Pfädung? - von ibu400 - 28-04-2020, 17:21

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