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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#7
(29-04-2019, 08:43)p__ schrieb: Mir ist nicht klar, wo der Haken sein könnte. Beschreibe das doch mal plastischer mit Beispielbeträgen und Beispielzeitpunkten.

Ich habe ein P-Konto mit ca.2000 Euro freigrenze. Habe aber ebend gar keine Einkünfte. Es werden/wurden jeden Monat 10,00 Euro auf das Konto überwiesen zur "Kontoerhaltung"...

Im laufe der letzten 5 Jahre wurde "ab und zu" das Konto ausgekehrt mit Beträgen von 1-5 Euro( die länger als 2 Monate drauf waren). 2,50 Euro, 6,25 Euro...u.s.w.wurden an die Finanzdirektion überwiesen.

Die Finanzdirektion hat sich aus der Pfändung als 1. Gläubiger verabschiedet...offiziel die Kosten sind zu hoch (in meinen Augen völliger Schwachsinn!).

Jetzt ist nur noch "ein" Unterhaltsrückstand (Pfüb aus dem Jahr 2012) zu bezahlen. Also sollte jetzt das Konto "ausgekehrt"werden bekommt die Rechtsanwaltskanzlei das Geld.

Das Geld müsste ja vom Rechtsanwalt (Theoretisch) sofort dem Kind zur Verfügung gestellt werden.
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 29-04-2019, 09:20

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