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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#1
Moin zusammen,

die Finanzdirektion hat sich wegen zu hoher Kosten aus meinem Konto verabschiedet so das ich als Gläubiger nur noch die Kanzlei meiner geliebten EX-Freundin habe.

Haben innerhalb von 5 Jahren immer nur 1 bis höchstens 6 Euro kassiert...wenn ich das Geld vergessen habe. Habe die Finazdirektion angerufen und mich f. die verabschiedung aus meinem Konto bedankt. Da bekam ich den Hinweis auf die Kosten.

Was wird passieren wenn ich jeden Monat "etwas" Geld auf dem Konto lasse...kann ich damit den allgemeinen Arbeitsaufwand der Kanzlei die unbedingt an mein Geld wollten erhöhen ?

Eigentlich müsste der laufende Unterhalt ja vorrang haben. Müsste das nicht mit dem laufenden Unterhalt verrechnet werden?

Lg
A.
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#2
Das p-Konto ist wie ein Überlauf. Übersteigt der Geldpegel den Betrag, der von dir gepfändet werden kann, wird der abgeschöpft. Alles was drunter ist, bleibt unberührt. Es kommt also drauf an, wieviel das "etwas Geld" ist, das du dort drauf lassen willst.
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#3
Es geht um das komplette Geld das dort monatlich eingeht. aber wenn du Unterhalt zahlst ist der Betrag höher aber darüber kannst du deiner Bank eine BEscheinigung vorlegen dann wird der BEtrag erhöht
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#4
(28-04-2019, 19:41)Papa schrieb: Das verstehe ich nicht. Warum verabschiedet sich ein Gläubiger aus der P-Konto Pfändung, weil er zu hohe Kosten hat? Der muss doch nur abwarten, bis er was bekommt.

@Papa...sehe ich ganz genauso gehe eher davon aus das durch meine Unterhaltspflichtverfahren und meiner grundsätzlichen Einstellung "Hauptverfahren" muss sein...irgendjemand nach Jahren gemerkt hat das was nicht stimmt.

...habe noch nie gehört das sich eine Finazdirektion aus dem Konto selbst herausnimmt...

@p...so 1 bis 5 Euro...müssen die dann nicht mit dem laufenden Unterhalt verrrechnet werden.
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#5
(28-04-2019, 18:43)Arminius schrieb: Eigentlich müsste der laufende Unterhalt ja vorrang haben. Müsste das nicht mit dem laufenden Unterhalt verrechnet werden?

Keiner ne Ahnung ?
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#6
Mir ist nicht klar, wo der Haken sein könnte. Beschreibe das doch mal plastischer mit Beispielbeträgen und Beispielzeitpunkten.
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#7
(29-04-2019, 08:43)p__ schrieb: Mir ist nicht klar, wo der Haken sein könnte. Beschreibe das doch mal plastischer mit Beispielbeträgen und Beispielzeitpunkten.

Ich habe ein P-Konto mit ca.2000 Euro freigrenze. Habe aber ebend gar keine Einkünfte. Es werden/wurden jeden Monat 10,00 Euro auf das Konto überwiesen zur "Kontoerhaltung"...

Im laufe der letzten 5 Jahre wurde "ab und zu" das Konto ausgekehrt mit Beträgen von 1-5 Euro( die länger als 2 Monate drauf waren). 2,50 Euro, 6,25 Euro...u.s.w.wurden an die Finanzdirektion überwiesen.

Die Finanzdirektion hat sich aus der Pfändung als 1. Gläubiger verabschiedet...offiziel die Kosten sind zu hoch (in meinen Augen völliger Schwachsinn!).

Jetzt ist nur noch "ein" Unterhaltsrückstand (Pfüb aus dem Jahr 2012) zu bezahlen. Also sollte jetzt das Konto "ausgekehrt"werden bekommt die Rechtsanwaltskanzlei das Geld.

Das Geld müsste ja vom Rechtsanwalt (Theoretisch) sofort dem Kind zur Verfügung gestellt werden.
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#8
Für dich als Schuldner bewirkt die Frage, für was eigentlich gepfändet wird nur die Höhe des Pfändungsfreibetrages.
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#9
(29-04-2019, 09:54)p__ schrieb: Für dich als Schuldner bewirkt die Frage, für was eigentlich gepfändet wird nur die Höhe des Pfändungsfreibetrages.

Nicht ganz...die Pfändungen müssten doch eigentlich mit dem laufenden Unterhalt (in dem Monat!) verrechnet werden....oder?
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#10
(29-04-2019, 09:20)Arminius schrieb: Ich habe ein P-Konto mit ca.2000 Euro freigrenze. Habe aber ebend gar keine Einkünfte. Es werden/wurden jeden Monat 10,00 Euro auf das Konto überwiesen zur "Kontoerhaltung"...
Ist das wirklich ein P-Konto? wenn ja, dann kann doch keine 10 EUR pfänden wenn du auf dem Konto unter 2010EUR hast
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#11
Doch...Du kannst nicht ewig Geld darauf lassen...Geschützt ist das nur in dem Monat des Eingangs + Folgemonat.
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#12
Das ist komplizierter. Der Pfändungsschutz gilt im Prinzip nur für Gelder, die im Vormonat eingegangen sind. Wie das berechnet wird, hat man den Gerichten überlassen. In diesem Punkt wurde das Gesetz absichtlich auf Betreiben der Gläubigerlobby verhunzt.

Auch ich vermute, darum gehts hier nicht. Vermutlich gehts dir um die Bestimmung der Verwendung von in Zukunft möglicherweise gepfändetem Geld. Du willst bestimmen, für welche Schulden dieses Geld verwendet wird?
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#13
(29-04-2019, 11:16)p__ schrieb: Vermutlich gehts dir um die Bestimmung der Verwendung von in Zukunft möglicherweise gepfändetem Geld. Du willst bestimmen, für welche Schulden dieses Geld verwendet wird?

Richtig...da das ja kein regelmässiger Betrag wird und ich ja nun schon Erfahrungen bzgl. der Unterhaltspflichtverletzug habe...möchte ich natürlich wissen wie das Geld (sollte ich es auf dem Konto lassen) verwendet wird.

Gerade das die "UnterhaltshuntingTeamStA" nicht die begnadetsten Rechner sind...

Wird das f. die Jahre 2012 verwendet oder f. den laufenden Unterhalt.

Ich glaube die Kanzlei weiss nichtmal was f. ein Spass Sie mir da installiert hat.

Meine Bankdealer sagte das ist aber eine sehr ungewöhnliche Konstallation....

Ich glaube aber nicht das ich das bestimmen kann....
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#14
Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.
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#15
(29-04-2019, 21:34)Surajin schrieb: Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.

100 % zustimmung...durch den PfüB habe ich aber gar nicht mehr die Auswahl...Ich glaube auch das bei mir vor Jahren massiv was schief gelaufen ist.
Nochmal ich habe KEINE weiteren Gläubiger...
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#16
(29-04-2019, 21:34)Surajin schrieb: Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.

Kann mir mal einer sagen wie das bei einer Kontopfändung ist ? Muss der gepfändetet Unterhalt in dem Monat angerechnet werden wo er überwiesen wird ?
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#17
Also bei mir lief das so: die Anwältin meiner Ex hat einen PfÜB an die Hausbank geschickt, den gleichen PfÜB noch mal an den Arbeitgener und an die Rentenversicherung. Arbeitgeber gibst nicht mehr, PfÜB bei der Rentenversicherung interessiert vorläufig nicht.
Die Hausbank sperrt alle Eingänge und Guthaben bis auf einen Betrag von 1149.- € monatlich. Beispiel: auf dem Konto befinden sich 2.800.- €, davon lässt man mir 1149.- €, der Rest wird blockiert (nicht überwiesen!) an die Exen-Anwältin. Im Monat immer so um die 750.- €, dazu zahle ich den laufenden Unterhalt in Höhe von 492.- €, von meinem ALG1 in Höhe von 1.870.- €.

Ich zahle also von meinem Selbstbehalt von 1149.- € noch 492.- € laufenden Unterhalt. Die Zahlungen auf den PfÜB gehen vom Rest ab.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Alles was an Überschuss ist Pfänden diese. Ob berechtigt unberechtigt juckt keinen.

Wenn geheime einnahmen hast, eröfne Revolut, Monese. Dein Deutsches Konto lässt du für den fall immer unter der Pfändungsfreigrenze.
Pfändungsfreigrenze kannst auch erhöhen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#19
@Austriake
Danke, Nachvollziehbar....

Bei mir wurde schon ein PfüB installiert...bevor ich überhaupt einen Job hatte Huh ...Bei meiner Verhandlung § 170 StGB...Richter:"Was ist das denn ?"
Die Rechtsanwältin wollte das ich mir einen Mini - oder Midijob suche...Der hat doch schon ein P-Konto!...Wieso hauen Sie einen PfüB in das Konto bevor er überhaupt einen Job hat.

...und Tschüss

Normalerweise hat doch laufender Unterhalt vorrang vor Rückständigen ?...Aber ich müsste ja schon über die 2200,00 Euro kommen um 1,00 auf den rückständigen Unterhalt zu bezahlen.(850 d zpo jetzt mal rausgelassen)...würde aber bei mir auch nicht gehen.
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#20
Wenn der laufende Unterhalt nicht gezahlt wird, kommt die Exen-Anwältin sofort mit Strafanzeige nach §170 StGB. Das erste Mal im Jahr 2014. das zweite Mal 2016. Beide Male hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt wegen falscher Angaben dieser Anwältin. Die haut mir auch noch die dritte Strafanzeige rein ohne Hemmungen.

Und der Rest geht eben drauf für Unetrhaltsrückstände aus 2014.

by the way: nächsten Monat müssten nach meiner Rechnung alle Unterhaltsrückstände beglichen sein. Wie bekomme ich den PfÜB aus meinem Konto und aus meiner Renetenversicherung wieder raus?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(10-05-2019, 08:00)Austriake schrieb:  Wie bekomme ich den PfÜB aus meinem Konto und aus meiner Rentenversicherung wieder raus?

Gläubigerin auffordern den PfüB zu entfernen (Rentenversicherung) wenn nicht Erinnerung einlegen !...Der PfüB Konto müsste sich "automatisch" erledigt haben...wenn nicht gleiches Spiel.

Meine Fresse Du hast ja auch so einen Drachen am Hals... Big Grin ...
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#22
(10-05-2019, 08:46)Arminius schrieb: Der PfüB müsste sich "automatisch" erledigt haben...wenn nicht gleiches Spiel.

Passiert aber häufig nicht. Wird von den Rechtsverdrehern auch nicht ernst genommen. Über angebliche Unterhaltpreller zerreisst sich das ganze Land das Maul, aber die häufigen Überpfändungen bleiben folgenlos und sind kein Thema.
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#23
(10-05-2019, 08:49)p__ schrieb:  Über angebliche Unterhaltpreller zerreisst sich das ganze Land das Maul, aber die häufigen Überpfändungen bleiben folgenlos und sind kein Thema.

Ja,Ja...Die meisten Denken ja auch man geht zum AG bekommt seinen Berechtigungsschein und der Anwalt freut sich das Du bei ihm bist...

Das kann doch alles gar nicht sein...das verstehst Du nur falsch u.s.w....
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#24
Eine Überpfändung ist schlichtweg Diebstahl. Würde das auch so bestraft, wären die eifrigen Abkassierer wesentlich vorsichtiger.
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#25
(10-05-2019, 10:03)p__ schrieb: Eine Überpfändung ist schlichtweg Diebstahl. Würde das auch so bestraft, wären die eifrigen Abkassierer wesentlich vorsichtiger.

Nun ja,

die Rentenversicherung weiß ja nicht resp. kann ja gar nicht wissen, dass die Pfändung mittlerweile erledigt ist. Im Mai 2019 abbezahlt, Renteneintritt September 2022. Dann beginnt die Rentenversicherung, ab Oktober 2022 den PfÜB zu bedienen, in Unkenntnis der Tatsache, dass dieser schon gar nicht mehr existieren dürfte.

Ich werde die Exen-Anwältin von meiner Anwältin auffordern lassen, den PfÜB nach Erledigung auszuhändigen. Bereite eh derzeit eine Abänderungsklage vor, um den Unterhaltsbetrag zu reduzieren und irgendwie eine Befristung hinein zu bekommen. Notfalls den §1579 BGB bemühen - wer mich mit sinnlosen Strafanzeigen überzieht, kann nicht auch noch endlos Unterhalt verlangen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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