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Auskunftserteilung an Sozialamt
#8
Zur Beruhigung sei aber gesagt, dass erneute aber späte Forderungen fast nie was bringen.
Sollte es wirklich zur Klage kommen, würde ich Gegenanträge stellen, die eine Herabsetzung, hilfsweise Befristung der 492 EUR fordern. Gründe sind vorhanden. Es ist unbillig, von einer bereits massiv gekürzten Rente noch zusätzlich Unterhalt zu bezahlen. Und eigene erhebliche Exeneinnahmen verändern die Situation ebenso. Ich habe aber irgendwie dunkel in Erinnerung, dass bei deinem Scheidungsverfahren sehr viel schlecht gelaufen ist, womöglich sogar untragbare Versäumnisbeschlüsse. Könnte auch sein, dass die damaligen Beschlüsse dir keinen Raum lassen.

Der Sozialbetrug, den sie begangen hat würde ich dann anzeigen, wenn ich ihn nachweisen kann. Unterlagen, Kopien, Nachweise dass sie Mieteinnahmen hatte und dass sie Pflegegeld bekommt. Diese Einnahmen werden dadurch eventuell amtlich und lassen sich für eine eigene Klage auf Herabsetzung recyceln. Wenn du das richtig anfangen willst und auch etwas investieren kannst, würde ich für so etwas eine Detektei beauftagen. Die suchen z.B. nach ihren ehemaligen Mietern. Das kann sich für dich auszahlen.
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Auskunftserteilung an Sozialamt - von Austriake - 18-02-2019, 19:54
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 20:23
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 20:39
RE: Auskunftserteilung an Sozialamt - von p__ - 18-02-2019, 23:54

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