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Normale Version: Auskunftserteilung an Sozialamt
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Hallo zusammen,

der Eine oder Andere kennt meine Geschichte, ich will jetzt aber nur einen Teil oder Ausschnitt hier behandeln:

Das Sozialamt kam letzten November auf mich zu, weil Exe seit Mitte 2014 Sozialhilfe bezieht. Man verlangt von mir, mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Aktuell bin ich in Deutschland arbeitslos gemeldet und erhalte ca. 1.850.- € monatlich ALG1.

Zu der Zeit, als die Exe Sozialhilfe beantragt hat, als auch in der Zeit danach bis heute, bezieht Exe folgende monatlichen Einkünfte:

Nachehelichen Unterhalt von mir 492.- €
Pflegegeld 2 für ihre Mutter 585.- €
wohnt mietfrei
hat ab Antragsstellung im Mai 2014 bis zum Frühjahr 2016 zwei Wohnungen im damaligen Haus auf eigene Rechnung vermietet. Und diese Mieteinnahmen dem Sozialamt gegenüber verschwiegen, genauso die Einnahmen aus Pflegegeld.

Exe hat sich also unberechtigt Sozialleistungen erschlichen.

Ich habe gegenüber dem Sozialamt dem Auskunftsbegehren widersprochen und der Behörde die Beweise und Namen und Anschriften von Zeugen geliefert.
Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.

Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?

Zurück zur Kernfrage: wenn die Exe gar keinen Anspruch auf ergänzende Unterhaltsleistungen hat (weil zu viel Einkommen) - kann die Exe einen nicht existierenden Anspruch abtreten an eine Behörde?

Es wäre ja Aufgabe der Behörde gewesen, damals den Anspruch der Exe zu prüfen - und Sozialleistungen zu versagen. Die Damen vom Amt haben versagt, und nun sind sie natürlich auch nicht daran interessiert, dass das ans Tageslicht kommt. Deshalb wollen Sie mein Einkommen offen gelegt haben - wobei ich ja aus bitterer Erfahrung aus meinem Scheidungsverfahren von 2009 bis 2014 weiß, wie der hiesige Familienrichter tickt. Sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, wird nicht mehr nach Anspruch oder Nicht-Anspruch gefragt. Dann nimmt der Richter den Taschenrechner und ermittelt den Betrag, den man mir abknöpfen kann. Basta, Fall erledigt und vom Tisch.

Zu meiner Situation:

Ich stelle im April meinen Rentenantrag, zum Ende September 2019 will ich in den Ruhestand gehen. Meine zu erwartende Rente stellt sich wie folgt dar:

47 Beitragsjahre, davon 26 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze - also Höchstbeitrag bezahlt. Erarbeiteter Anspruch 2.300.- € monatliche Rente, davon abgegeben an die Exe im Versorgungsausgleich 475.- € Monatsrente. Bleiben 1.825.- €, und davon soll ich der Exe weiterhin mindestens die bisher gezahlten 492.- € nachehelichen lebenslänglichen Unterhalt zahlen. Von den verbleibenden 1.333.- € wird man mir dann noch den Betrag abknöpfen, der den Selbstbehalt übersteigt, also nochmals ca. 150.- € ans Sozialamt.

Über 40 Jahre als Ingenieur anständig verdient und Rentenversicherung gezahlt, und dann in die Altersarmut?

Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar, wie ich aus der Mausefalle Sozialamt herauskomme.

Austriake
(18-02-2019, 19:54)Austriake schrieb: [ -> ]Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.

Das ist richtig und du machst gerade einen typischen Fehler.
Der Auskunftsanspruch besteht nämlich in der Tat. Darüber wundern sich regelmässig Männer, die vor 30 Jahren geschieden wurden, jeder Unterhalt längst vorbei und dann kommt das Sozialamt und will Auskunft wegen eventuellem Unterhalt an die mittlerweile pflegebedürftige Ex. Dar Staat hat sich aber weitreichende Sonderrechte vorbehalten, sich jederzeit an den Daten eines Ex gütlich zu tun, "mal gucken was der so hat".

Ganz unabhängig davon ist die Frage, ob es auch einen neuen oder erhöhten Unterhaltsanspruch gibt. Da gilt das BGB wie sonst auch und selbst wenn diese Frage von vornherein verneint werden kann, gilt trotzdem erst einmal ein Auskunftsanspruch.
Ohne deine Zahlen dürfen sie nichts ausrechnen. Also still bleiben und deren Anschreiben ignorieren.
nichts unterschreiben lassen. sonst kannst du die ex wegen dem Sozialbetrug Verdacht bei Sozialamt und Polizei anzeigen.
Lasse die Behörden arbeiten Wink
Ergänzung: Das steht in § 94 SGB XII, den dir das Sozialamt wahrscheinlich bereits genannt hat. Der Auskunftsanspruch ist dort nicht bedingt. Geklärt wurde das auch in einigen Verfahren, z.B. LSG NRW vom 26.01.2015, Az. L 20 SO 12/14.
Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht lediglich dann nicht, wenn eine unbillige Härte nach § 94 SGB XII vorliegt. Das ist eng definiert. So kann eine unbillige Härte laut Gericht ausdrücklich nicht damit begründet werden, daß eine Unterhaltspflicht aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht gegeben sei, denn die Prüfung unterhaltsrechtlicher Fragen sei Aufgabe der Zivilgerichte.
Natürlich könnte ich die Exe bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen § 263StGB, Sozialversicherungsbetrug. Aber meine Erfahrungen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sind eindeutig. Die haben sich ja damals schon geweigert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen gegen die Exe, als die mittels Falschaussage eine gemeinsame Bekannte in berufliche Schwierigleiten brachte. Weil diese mir eine Auskunft zukommen liess, die ich sowieso bekommen hätte als Verwandter.

Strafanzeigen gegen Frauen sind Zeitverschwendung. Es sei denn, eine Behörde wie das Sozialamt oder das Finanzamt strengt ein Strafverfahren an. Dann geht eventuell was.

Deswegen will ich ja, dass das Sozialamt hinter der Exe her ist, statt meiner. Die Erfolgsaussichten sind grösser.
Ich habe meine Exe bei Polizei angezeit wegen dem Verdacht des Sozialbetruges Prozesskostenhilfe und bei JC habe ich sie gemeldet mit dem Verdacht dass sie ca. 6000 eur auf dem Sparbuch nicht eingegeben hat. Erfolg ist mir egal Wink

Anzeigen wegen Körperverletzung und Übler Nachrede habe ich ein mal Weiter mit der Beschwerde geantwortet, dann nicht mehr, da ich mein Wechselmodel bekommen habe. Sonst würde ich weitere Beschwerden einreichen. kostet ja nichts bis auf die Briefmarke und bisschen Zeit Wink
Gegen den Auskunftsanspruch kannst du nicht wirklich etwas machen. Nur dann, wenn ersichtlich ist, daß deine
Ex gegenwärtig ohne Leistungen auskommt (z. B. allein von deinem Unterhalt oberhalb des Existenzminimums leben könnte).
Für olle Kamellen interessiert sich niemand. Die Sozialhilfe kennt nur das Hier und das Jetzt.
Zur Beruhigung sei aber gesagt, dass erneute aber späte Forderungen fast nie was bringen.
Sollte es wirklich zur Klage kommen, würde ich Gegenanträge stellen, die eine Herabsetzung, hilfsweise Befristung der 492 EUR fordern. Gründe sind vorhanden. Es ist unbillig, von einer bereits massiv gekürzten Rente noch zusätzlich Unterhalt zu bezahlen. Und eigene erhebliche Exeneinnahmen verändern die Situation ebenso. Ich habe aber irgendwie dunkel in Erinnerung, dass bei deinem Scheidungsverfahren sehr viel schlecht gelaufen ist, womöglich sogar untragbare Versäumnisbeschlüsse. Könnte auch sein, dass die damaligen Beschlüsse dir keinen Raum lassen.

Der Sozialbetrug, den sie begangen hat würde ich dann anzeigen, wenn ich ihn nachweisen kann. Unterlagen, Kopien, Nachweise dass sie Mieteinnahmen hatte und dass sie Pflegegeld bekommt. Diese Einnahmen werden dadurch eventuell amtlich und lassen sich für eine eigene Klage auf Herabsetzung recyceln. Wenn du das richtig anfangen willst und auch etwas investieren kannst, würde ich für so etwas eine Detektei beauftagen. Die suchen z.B. nach ihren ehemaligen Mietern. Das kann sich für dich auszahlen.
(18-02-2019, 19:54)Austriake schrieb: [ -> ]Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?

@Austriake
Darf ich mal fragen was sowas Kostet...
(19-02-2019, 10:11)Arminius schrieb: [ -> ]
(18-02-2019, 19:54)Austriake schrieb: [ -> ]Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?

@Austriake
Darf ich mal fragen was sowas Kostet...

Fünfstellig. Zog sich über vier Jahre hin.
(19-02-2019, 10:50)Austriake schrieb: [ -> ]Fünfstellig. Zog sich über vier Jahre hin.

...habe ich fast gedacht. Verstehe diesen Staat nicht mehr...Wer von mir was wiil holt sich das über den Staatsanwalt und dem Vollstreckungsgericht...erheblich Billiger und vor allen Dingen Pflichtverteidiger und Beratungshilfe/Verfahrenskostenhilfe umsonst.

Mannomann wo sind wir bloss gelandet...
(19-02-2019, 10:55)Arminius schrieb: [ -> ]Mannomann wo sind wir bloss gelandet...

Es waren in der Hauptsache die sozialdemokratischen Justizministerinnen Herta Däubler-Gmelin und Brigitte Zypries, die dem deutschen Familienrecht ihren Stempel aufgedrückt haben.

Und wenn ich mir die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, anhören muss wie sie und ihresgleichen den Müll wegräumen müssen, den die Männer angerichtet haben - dann weiß ich Bescheid.

Diese Republik ist das, was dieses ligrüversif-Pack daraus gemacht hat.