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UVS Übergang nach Volljährigkeit
#10
(14-01-2019, 04:16)IPAD3000 schrieb: ... im Titel festgestellte Unterhaltsrückstände.

Was genau ist darunter zu verstehen?

Steht dann eine Formulierung im Titel etwa folgenden Inhalts:

"Es wird festgestellt, daß der KU-Pflichtige zum Zeitpunkt der Erstellung des Titels noch KU-Schulden in Höhe von XYZ EUR hat."

Oder ist Deine Formulierung anders gemeint?

Simon II
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RE: UVS Übergang nach Volljährigkeit - von Simon ii - 14-01-2019, 10:37

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