09-10-2018, 15:06
Als notorischer Unterhaltspreller darf man seine Unterhaltszahlungen natürlich nicht nach vorne stellen :-)
Ein paar andere Bemerkungen habe ich nicht verstanden. Er sei in Insolvenz gegangen, heisst es einmal. Vor Ende der Unterhaltspflicht? Bringt doch nichts. Die Kinder sind ja noch nicht 18. Auch bei den anderen Schulden wegen der Gerichtsverfahren muss man die Schulden erst "alt" werden lassen.
Ein paar andere Bemerkungen habe ich nicht verstanden. Er sei in Insolvenz gegangen, heisst es einmal. Vor Ende der Unterhaltspflicht? Bringt doch nichts. Die Kinder sind ja noch nicht 18. Auch bei den anderen Schulden wegen der Gerichtsverfahren muss man die Schulden erst "alt" werden lassen.