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Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung
#8
(26-11-2019, 17:32)herrx schrieb: Es wurde doch bereits viel geschrieben,  dass  §170StGB  nicht im Ausland gilt?
Wie realistisch ist das man im EU Ausland festgenommen wird?

Es ist realistisch. Eigene Erfahrung: ich wurde mit einem europäischen (!) Haftbefehl im EU Ausland verhaftet, paar Monate im sonnigen U-Haft-Knast verbracht. Laut Akte können die deutschen "Gesetzeshüter" auch außerhalb EU ziemlich viel machen (lassen), z.B. in GB, CH oder östlich der EU-Grenze. Nicht unbedingt verhaften vielleicht, aber durchsuchen oder Konten abfragen. SIRENE scheint hier ein wichtiges Info-System zu sein, aber nicht für die Verhaftung, sondern die Aufenthaltsermittlung.
Läuft alles unter dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe - "wir würden für euch dasselbe tun, ist ja in beiden Ländern eine Straftat"

Mein Eindruck ist - es kommt sehr auf die Staatsanwältin an. Wenn sie trickst - in meinem Fall wurde die Straftat als fraud (Betrug) bezeichnet und es wurde eine Fluchtabsicht irgendwohin unterstellt - dann kann sie die Verhaftung im geographischen Europa erreichen. Das geht, 100%. Wenn auch relativ selten. Im Knast (es waren 4 insgesamt, 3 davon deutsche JVAs) hat mir niemand geglaubt, dass man deswegen ausserhalb DE verhaftet werden kann.
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RE: Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung - von MLCer - 07-07-2021, 12:06

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