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Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder
#2
Ja, Unterhaltsvorschuss ist ein Höchstbetrag. Zahlt der Verpflichtete einen Teil davon, sinkt der Unterhaltsvorschuss entsprechend. In diesem Fall werden das noch 228 EUR sein. Ob und was davon durch den Verpflichteten zurückgezahlt werden muss, ist unbekannt, das versteckt sich in den Details von "Er hat alles, was JA zum Unterschreiben gegeben hat unterschrieben". Hat er einen Titel über Mindestunterhalt unterschrieben, muss er UV zurückzahlen und macht noch zusätzliche Schulden in Höhen von Mindestunterhalt minus Unterhaltsvorschuss.
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RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - von p__ - 02-08-2018, 11:55

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