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Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
#8
(08-08-2018, 08:14)masku schrieb: Soll ich mich weiter stumm verhalten oder soll ich darauf hinweisen
das die Urkunde ausgelaufen ist?

Wenn die Sachlage wirklich wie geschildert ist, würde ich es so machen wie HeinrichH schon vorgeschlagen hat, warten ab ob sie klagen. Einen bereits erfolgten Hinweis auf die Laufzeitbegrenzung des Titels würde ich nicht wiederholen. Wenn sie es beim ersten Mal nicht interessiert, interessieren auch Wiederholungen nicht.

Leider brauchst du einen Anwalt, wenn die klagen. Das Jugendamt klagt kostenrisikofrei nach Lust und Laune und du musst einen teuren Anwalt suchen und bezahlen.
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RE: Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - von p__ - 08-08-2018, 10:44

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