22-03-2018, 13:54
OK, ich verstehe. Ich würde einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen. Auf die Klage kann ich nicht mit einer Anfechtung der Vaterschaft antworten?! Ist das so richtig.
Um meinen „Seelenfrieden“ einigermaßen zu beruhigen, möchte ich auf den vom Anwalt beschriebenen Sachverhalt reagieren. Da ist einiges sehr drastisch, einseitig dargestellt. Das ändert nichts an der Unterhaltslast, erklärt aber meine Beweggründe warum ich das Land verlassen habe.
Die Begründung des Anspruches wie folgt:
Derzeit geht sie einer 60%igen Beschäftigung nach.
Der Barbedarf des Klägers beträgt bis zum 10. Lebensjahr 2000fr vom 10-16. Lebensjahr 1600fr, ab dem 16. Lebensjahr 900fr.
Dem beklagten wird ein hypothetisches Einkommen in SE- Asien von 1500fr/ Monat angerechnet.
Aufgrund der Mankosituation seitens des Beklagten reduziert sich der zuzusprechende Unterhalt für die gesamte Zeitdauer, unter dem Vorbehalt einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf 700fr.
Um meinen „Seelenfrieden“ einigermaßen zu beruhigen, möchte ich auf den vom Anwalt beschriebenen Sachverhalt reagieren. Da ist einiges sehr drastisch, einseitig dargestellt. Das ändert nichts an der Unterhaltslast, erklärt aber meine Beweggründe warum ich das Land verlassen habe.
Die Begründung des Anspruches wie folgt:
Derzeit geht sie einer 60%igen Beschäftigung nach.
Der Barbedarf des Klägers beträgt bis zum 10. Lebensjahr 2000fr vom 10-16. Lebensjahr 1600fr, ab dem 16. Lebensjahr 900fr.
Dem beklagten wird ein hypothetisches Einkommen in SE- Asien von 1500fr/ Monat angerechnet.
Aufgrund der Mankosituation seitens des Beklagten reduziert sich der zuzusprechende Unterhalt für die gesamte Zeitdauer, unter dem Vorbehalt einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf 700fr.