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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet?
#4
Etwas wirr, ohne die finanzielle Situation aller Beteiligten zu kennen. Aber gegen eine Beratung ist nichts einzuwenden. Du musst nur von dem Grundsatz ausgehen, dass alle mündlichen Absprachen mit einer Ex wertlos sind und die meisten schriftlichen auch. Die Laberei in einer Beratung verringert nicht Lügen und Täuschung. Verfahre ebenfalls nach diesem Grundsatz.

Im Gegensatz zum verheiratet sein wird dich aber das Leben in einer WG mit der Ex nicht weiter schädigen. Schliesslich läuft kein Versorgungsausgleich und kein Streit über Stichtage und Trennungszeiten droht. Menschlich gesehen wird es trotzdem hart.
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RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - von p__ - 19-12-2017, 16:07

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