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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - Druckversion

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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - HeinrichH - 19-12-2017

Seltsame Story. Meine Ex und ich leben noch mit den Kids -getrennt- zusammen. Nach viel Säbelrasseln und Streiterei war sie nun beim Anwalt. Für mich ist der Fall klar. Sie zieht aus. Für Sie zahle ich dann BU und KU für unser Baby. Die anderen beiden Kids hat jeder selbst mitgebracht. 
Dank der FAQ und den zahlreichen Tipps von euch, konnte ich die finanzielle Seite meiner Selbstständigkeit passend umbauen und sehe einer Trennung gewappnet entgegen. Dass ich mich über das Baby nicht angreifbar und erpressbar mache, ist schon lange abgesteckt. Einzig die Wohnung wäre zu klären.

Jetzt rief sie an und erzählte von ihrem Besuch bei der Anwältin. Diese habe ihr geraten, sie solle keine Wohnungskündigung unterzeichnen. In Ihrem speziellen Fall wäre ich auch nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, der KU für das Baby würde vom Amt verrechnet. Sie wäre bedürftig und dann ein Sozialfall. Es bliebe ihr nicht mal ein Wohnklo, da die Wohnungssituation hier in der Stadt sehr angespannt sei. Sie könne höchstes in eine andere Stadt, was meine Ex nicht möchte. Hier kann ich nichts negatives sagen, denn sie sieht tatsächlich die Kinder. Im schlimmsten Fall wäre von mir auch nichts zu holen, so die Anwältin, da ich als Selbstständiger maßgeblich Einfluss auf mein Einkommen hätte. 

Exens Vorschlag war, nun noch 4-6 Monate zusammen wohnen zu bleiben bis der Krippenplatz steht und sie einen Teilzeitjob hat. Um ein ordentliches Zusammenleben zu gewährleisten schlug sie eine Beratungseinrichtung vor, um Absprachen für diese Zeit zu treffen. Hier waren wir schon mal und war in Ordnung.

So ganz traue ich hier dem Braten nicht. Das fängt schon mit diesem BU Thema an. Wir sind zwar nicht verheiratet, allerdings ist es doch nicht ausschlaggebend? Welche Gründe könnte es geben nicht verpflichtet zu sein? Riecht nach Finte. Nur welches Ziel verfolgt sie?


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - kay - 19-12-2017

Ev. ist will sie die Wohnung, sprich irgendwann die Gewaltschutzkarte ziehen und Wohnungszuweisung beantragen.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - HeinrichH - 19-12-2017

Kann sie nicht allein halten.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - p__ - 19-12-2017

Etwas wirr, ohne die finanzielle Situation aller Beteiligten zu kennen. Aber gegen eine Beratung ist nichts einzuwenden. Du musst nur von dem Grundsatz ausgehen, dass alle mündlichen Absprachen mit einer Ex wertlos sind und die meisten schriftlichen auch. Die Laberei in einer Beratung verringert nicht Lügen und Täuschung. Verfahre ebenfalls nach diesem Grundsatz.

Im Gegensatz zum verheiratet sein wird dich aber das Leben in einer WG mit der Ex nicht weiter schädigen. Schliesslich läuft kein Versorgungsausgleich und kein Streit über Stichtage und Trennungszeiten droht. Menschlich gesehen wird es trotzdem hart.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - HeinrichH - 19-12-2017

Hart war es nun auch schon. Aber mit dem Betreuungsunterhalt und dass ich keinen zahlen müsse, ist doch Blödsinn oder nicht? Sie arbeitet nicht. Hat 300€ Elterngeld, Unterhalt ihres Kindes und 2x Kindergeld. Sind fast alles "Einkünfte" der Kinder. Werde nicht schlau aus dieser vermeintlichen Anwältin.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - kay - 19-12-2017

Das hat Dir doch nicht die Anwaeltin erzaehlt sondern die Exe, oder? Du solltest doch wissen, dass Frauen sich ihre eigene Welt schaffen was oft wenig mit der Realitaet zu tun hat. Warum nimmst Du das Geblubber der Exe fuer bare Muenze?


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - HeinrichH - 19-12-2017

Ich nehme dieses Forum hier für bare Münze und kein Frauengewäsch. Smile Wollt gern mal Gewissheit. Aber wäre mal eine nette Fehlberatung dort.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - karlma - 19-12-2017

Ich vermute mal ein kräftiges falsches Verständnis der Auskünfte,die sie bekommen hat.
Die Anwältin wird wahrscheinlich gesagt haben, dass sie "Sozialfall" ist und bleibt. Die Unterhaltszahlungen werden auf die Sozialhilfen angerechnet. Sie selbst hat durch Deine Zahlungen nicht mehr als Sozialhilfe zur Verfügung haben. Sie steht sich besser, wenn sie bleibt.
Wenn Du nicht sehr viel verdienst, ist das auch ein wahrscheinliches Ergebnis.
Ob die Anwältin das mit dem Betreuungsunterhalt so ausgerechnet hat, kann Dir egal sein. Lass sie ruhig in dem Glauben, dann kommt evtl. keine Klage. Verbindlich rechnet das dann nach Klage der Richter aus.

Das ist ja die Krux an unserem Rechtssystem, dass man erst viel später erfährt, was in Deinem "Einzelfall" rechtens sein soll.


RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - HeinrichH - 20-12-2017

Rechnen konnte die Anwältin nichts, weil meine Ex nicht weiß was ich verdiene. Nur ganz grob. Es soll wohl auch mit reinspielen, dass ich ein Kind habe welches bei mir lebt. Ich diesem Kind eigentlich auch Unterhaltspflichtig bin und die Summe weiter drücken würde. Da wurde wohl Natural- und Barunterhalt durcheinander geworfen.

Mir ist es prinzipiell egal. Sollte sie ausziehen und Hartz4 beantragen müssen, würden sie ihre Unterhaltsansprüche an's Sozialamt abtreten und die rechnen dann obligatorisch. Ich lasse es vom Anwalt gegenrechnen und gut ist. Ich bin in der glücklichen Lage, dass mich diese Zahlungen nicht umbringen werden. Verschenkt wird dennoch nichts.

Danke euch für die Infos! Smile