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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#2
Ist das so korrekt? Kann ein JA Titel einfach den gerichtslichen Vergleich ersetzen? 

Ja, wenn du den Titel unterschreibst. Wenn du nicht unterschreibst, kann das Jugendamt den neuen Titel einklagen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von Sixteen Tons - 19-02-2017, 22:10

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