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Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt
#1
"Kindeswohl wird meistens nicht berücksichtigt" heisst der Artikel von einer Frau Stiller. Eine Woche Umgangsrecht missachtet, dafür prompt zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Geht nicht? Geht völlig problemlos, so auch am Amtsgericht Wangen.

Die Juristen brauchen bloss das Recht an ihre persönlichen Rollenvorstellungen hinzubiegen. Der Fall lag nämlich so: Geschiedener Vater hat zwei Wochen Ferienumgang, geht aber mit Kind drei Wochen in Urlaub (nach Österreich), missachtet also das Umgangsrecht für eine Woche. Und schwupps wird er verurteilt. Offenbar hatte er auch gerade ein Verfahren um den Ferienumgang oder sogar das ABR laufen, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Üblich ist eigentlich "halbe Ferien", also drei Wochen:

"Richter und Staatsanwalt machten immer wieder deutlich, dass es in der Verhandlung nicht um den Bestimmungsort, sondern allein um das Umgangsrecht gehen würde. „Und das haben sie mit ihrem verlängerten Urlaub in Österreich gebrochen“, so der Vorhalt. Wie dem Angeklagten schwer zu vermitteln war, dass die alte Regelung solange gelten würde, bis eine neue, von ihm beantragte, getroffen worden sei."

Ausserdem hat der Vater die heiligen Richter aufgeregt, er wagte es nämlich bei denen Rechte einzufordern. Das tut natürlich kein guter Vater, sondern nur Querulanten: "Worauf der Angeklagte – wie zuvor schon – von Verfehlungen seitens der Kindsmutter berichtete. „Seit fünf Jahren gibt es nur noch Gerichtsverhandlungen wegen dieser Frau“, polterte er los und konnte nur schwer gestoppt werden. Wobei er sich nicht scheute, gegen alle möglichen deutschen wie europäischen Rechtsordnungen zu Felde zu ziehen."

Noch ein netter Satz vom Richter: "Wörtlich hielt er dem Angeklagten vor: „Man beschwört das Wohl des Kindes und machte es genau andersherum. Das Kind wird instrumentalisiert und zerrieben. Ich kann gar nicht sagen, wie verabscheuungswürdig ich so ein Verhalten finde.

Interesant, was alles gesagt wird, wenn ein Vater eine Regelung nicht einhält. Hat meine Ex auch nie, was den Richter einen Scheiss interessiert hat, so wie bei einigen zigtausend Vätern ebenso. 50 EUR Ordnungsgeld? Geht gar nicht. Tja, ist offenbar ein allesentscheidender Unterschied wer das Kindeswohl zerstört.

Dann kriegt der unwürdige Vater noch eine Richterprognose zu seinem Umgangsrecht mit auf den Weg: "Dieses Recht wird noch weiter beschnitten werden, weil es nicht dem Kindeswohl entspricht.“

http://www.schwaebische.de/region_artike...d,731.html vom 10.12.2016
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Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - von p__ - 18-12-2016, 19:23

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