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Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - Druckversion

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Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - p__ - 18-12-2016

"Kindeswohl wird meistens nicht berücksichtigt" heisst der Artikel von einer Frau Stiller. Eine Woche Umgangsrecht missachtet, dafür prompt zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Geht nicht? Geht völlig problemlos, so auch am Amtsgericht Wangen.

Die Juristen brauchen bloss das Recht an ihre persönlichen Rollenvorstellungen hinzubiegen. Der Fall lag nämlich so: Geschiedener Vater hat zwei Wochen Ferienumgang, geht aber mit Kind drei Wochen in Urlaub (nach Österreich), missachtet also das Umgangsrecht für eine Woche. Und schwupps wird er verurteilt. Offenbar hatte er auch gerade ein Verfahren um den Ferienumgang oder sogar das ABR laufen, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Üblich ist eigentlich "halbe Ferien", also drei Wochen:

"Richter und Staatsanwalt machten immer wieder deutlich, dass es in der Verhandlung nicht um den Bestimmungsort, sondern allein um das Umgangsrecht gehen würde. „Und das haben sie mit ihrem verlängerten Urlaub in Österreich gebrochen“, so der Vorhalt. Wie dem Angeklagten schwer zu vermitteln war, dass die alte Regelung solange gelten würde, bis eine neue, von ihm beantragte, getroffen worden sei."

Ausserdem hat der Vater die heiligen Richter aufgeregt, er wagte es nämlich bei denen Rechte einzufordern. Das tut natürlich kein guter Vater, sondern nur Querulanten: "Worauf der Angeklagte – wie zuvor schon – von Verfehlungen seitens der Kindsmutter berichtete. „Seit fünf Jahren gibt es nur noch Gerichtsverhandlungen wegen dieser Frau“, polterte er los und konnte nur schwer gestoppt werden. Wobei er sich nicht scheute, gegen alle möglichen deutschen wie europäischen Rechtsordnungen zu Felde zu ziehen."

Noch ein netter Satz vom Richter: "Wörtlich hielt er dem Angeklagten vor: „Man beschwört das Wohl des Kindes und machte es genau andersherum. Das Kind wird instrumentalisiert und zerrieben. Ich kann gar nicht sagen, wie verabscheuungswürdig ich so ein Verhalten finde.

Interesant, was alles gesagt wird, wenn ein Vater eine Regelung nicht einhält. Hat meine Ex auch nie, was den Richter einen Scheiss interessiert hat, so wie bei einigen zigtausend Vätern ebenso. 50 EUR Ordnungsgeld? Geht gar nicht. Tja, ist offenbar ein allesentscheidender Unterschied wer das Kindeswohl zerstört.

Dann kriegt der unwürdige Vater noch eine Richterprognose zu seinem Umgangsrecht mit auf den Weg: "Dieses Recht wird noch weiter beschnitten werden, weil es nicht dem Kindeswohl entspricht.“

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Kindeswohl-wird-meistens-nicht-beruecksichtigt-_arid,10578704_toid,731.html vom 10.12.2016


Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - CheGuevara - 18-12-2016

Klar ist so ein Urteil eine Frechheit - und der Richter ist nicht ganz knusper.

Aber ist ja auch nur auf Bewährung, insofern sollte das verschmerzbar sein.

Ich finde diese Argumentation oberbescheuert: am Kind wird gezerrt.

Natürlich wird sich ein Vater eine Zeit lang um sein Kind bemühen, bis er die Waffen streckt.

Dass Vater sich hier anhören muss, er tue seinem Kind nicht gut, das ist äußerst verletzend.


RE: Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - p__ - 18-12-2016

(18-12-2016, 20:54)CheGuevara schrieb: Dass Vater sich hier anhören muss, er tue seinem Kind nicht gut, das ist äußerst verletzend.

Solange solche Aussagen samt der zugehörigen Strafe nicht wortgleich an die anderen Missachter des Umgangsrechts seitens der ach so fachkundigen Richterschaft gemacht werden, ist das nicht nur verletzend, sondern saudummes, bis ins Mark verlogenes Gelalle von Leuten, die es besser wissen müssten. Was bilden sich solche Robenständer bloss ein? Eine Woche nicht bei Mutti, weil Papi verweigert -> Gefängnis, Querulant, Kindeswohlgefährder. Eine Woche nicht zu Papi, weil Mutti verweigert: Ja, müssen wir mal gucken, nicht gut aber da kann ich nichts machen, mal neue Gespräche führen, mal über Umgangspfleger nachdenken, Strafe ganz sicher nicht weil das auch das Kind trifft, laber, lall, wind, dreh.

Dann wäre auch die Bewährungsstrafe sinnvoll: Passiert die Missachtung der Umgangsregelung in der Bewährungszeit nochmal, fährt sie oder er ohne Wenn und Aber ein.

Das Lumpenpack hat es natürlich juristisch passend hingedreht: Der Vaterim Artikel wurde wegen Kindesentzugs verurteilt. Ein Delikt, das in der Rechtssprechung nur die begehen können, die nur ein Umgangsrecht haben. Die übliche Trickserei, die aber durch den Gesetzestext in Wirklichkeit Null gedeckt ist:

§ 235 StGb Entziehung Minderjähriger (Auszug)

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.


Da ist keinerlei Unterscheidung zwischen Residenz und Umgang drin. Die Umgangsregelung regelt, wo sich das Kind zu befinden hat. Befindet es sich nicht dort, hätte sowohl nach den Buchstaben als auch Sinn § 235 StGb voll zu greifen. Missachtung einer Umgangsregelung ist Kindesentzug. Darauf ist mit allem Nachdruck zu pochen und nicht nur, wenn ein Vater mit Kind eine Woche länger Urlaub macht.


RE: Umgangsrecht mit Gefängnis durchgesetzt - Sixteen Tons - 21-12-2016

Eine mitsorgeberechtigte Mutter dagegen darf selbstverständlich 6 Wochen mit dem Kind nach Portugal in den Urlaub fahren. Auch über Weihnachten und Silvester. Das dabei der Umgang für den Vater und das Kind ausfällt, bzw. nach 9 Monaten Aussetzung weiter verhindert wird, finden die Richter zwar schade, aber dann ist das eben so. Das Kind sei ja sowieso schon entfremdet, da kann man nichts mehr kaputt machen.

Amtsgericht Osnabrück, Az.: 4 F 276/12v. 29.11.2012.

http://www.unterhalt24.com/blog/2012/11/ag-osnabrueck-urlaub-schlaegt-umgangsrecht/