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BGH - Erwerbsobliegenheit bei EU-Rente - XII ZB 227/15
#4
Es ist eigentlich egal, welchen Geschlechts der Unterhaltspflichtige ist. Das Urteil zeigt deutlich, was einen Pflichtigen in der Zukunft erwartet. Ein Schwerbehindertenausweis und bewilligte EU-Rente sind jedenfalls kein Schutzschild gegen gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Man kann das Ganze natürlich noch volkswirtschaftlich betrachten. Die Mutter wird künftig keine Zeit mehr für die Pflege ihrer Mutter haben, weil sie wieder arbeiten muß. Wahrscheinlich beschleunigt das die spätere vollstationäre Versorgung der betagten Dame deutlich. Habe ich selber so 2x in der Praxis erlebt. Wenn die betagte, pflegebedürftige Dame nicht gerade ein paar Goldbarren im Keller zu lagern oder eine üppige Rente hat, liegt sie weitestgehend der Sozialfürsorge auf der Tasche. Das kostet die Krankenkasse mal eben ab 3.500 Euro im Monat aufwärts (ca. 500-600 Euro werden allein für Essen in Rechnung gestellt). Dagegen sind die ca. 120-250 Euro Pflegegeld für Pflegestufe 0 bis 1 Peanuts. Naja, vielleicht kommt sie noch eine Weile ohne Pflegeheim über die Runden, beschäftigt aber den Pflegedienst, der wenigstens so teuer werden dürfte wie der erwirtschaftete Unterhalt.
Nun ja, das unter der Prämisse, das die unterhaltspflichtige Mutter sich auch wirklich in diesem Zeitumfang der Pflege der eigenen Mutter widmen würde. Reinschreiben kann man in in so ein Pflegetagebuch ja viel.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: BGH - Erwerbsobliegenheit bei EU-Rente - XII ZB 227/15 - von Mercedes_AMG - 18-12-2016, 11:05
RE: BGH - Erwerbsobliegenheit bei EU-Rente - XII ZB 227/15 - von Sixteen Tons - 12-12-2016, 23:30

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