22-09-2016, 10:01
(22-09-2016, 09:11)Simon ii schrieb:(22-09-2016, 08:29)Besolder schrieb: Habe ihn aufgefordert mir die Bankverbindung des Kindes zu übermitteln und das ich ab Oktober dann Unterhalt auf das Kindeskonto überweise.
Das verstehe ich nicht:
Angeblich hast Du so einen guten Kontakt zu Deiner Tochter, und dann kann sie Dir nicht einmal selbst ihre Kontoverbindung nennen?
Simon II
Ja, schon kann ich sie fragen, aber der Rechtsanwalt sitzt ja jetzt irgendwie mit im Boot.
Ich bin der Meinung, dass ich ihn nicht einfach umgehen kann, wie es mir hier empfohlen wurde.
Und so ist er im Bilde das nun der Unterhalt erst einmal fließt.
Liegen dann alle Unterlagen vor und der Unterhalt kann von mir berechnet werden, bekommt er von mir eine Mitteilung was ich zahle und fertig.
Das gleiche werde ich mit meiner Tochter besprechen, ihr es nachvollziehbar erklären warum und wie viel ich zahlen werde und ich werde hierbei im Sinne des Kindes nicht geizig sein.
Danach liegt es nicht mehr in meiner Hand ob sie es akzeptiert oder ob sie sich von wem auch immer belabern lässt für vielleicht 50 Euro mehr oder weniger zu klagen.