Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
#9
Das Sie jetzt volljährig ist steht ja nur auf dem Papier. Dafür werden die Menschen in diesem Alter nicht schlauer und einsichtiger. Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt. Es gab übrignes auch mal eine Petition zur Abschaffung des Anwaltszwags im Bundestag. Leider wurden nicht genügend Unterschriften gesammelt.
Ich bin mir übrigens sicher das Unterhalt eine Bringschuld ist. Das bedeutet das der der den Unterhalt schuldet sich drum kümmern muss wenn er etwas ändern will, nicht der oder die die den Unterhalt bekommt
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision - von Micha aus Bayern - 13-09-2016, 14:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? CheGuevara 29 24.956 16-02-2015, 11:18
Letzter Beitrag: Austriake
  Interessenkollision ? alex1996 3 4.631 25-07-2014, 16:20
Letzter Beitrag: Petrus
  Unterhalt jenseits der DDT Stufe 10 - (noch) fiktiver Fall Jessy 19 15.297 16-04-2013, 23:47
Letzter Beitrag: whatever

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste