18-07-2015, 19:34
(18-07-2015, 18:34)Rakete schrieb: In unserem Fall hat ein Urteil bedeutet dass der Umgang zwar pro Mal von wenigen Stunden auf einen ganzen Tag ausgedehnt wurde, dafür aber nur noch alle 14 Tage, was ja wohl absolut nicht reicht eine Beziehung zu halten geschweige denn wiederherzustellen nachdem die Mutter sie zerstört hat...
Du schreibst aber über einen Fall in der BRD? Hier gibt´s nämlich keine Urteile in Umgangsverfahren. Und Du bist sicher, dass der KV Dich vollständig informiert hat? Einen Umgang vom Umfang her zu reduzieren, der bereits problemlos gelaufen ist, muß schon sehr gut begründet sein. Als das bei mir greifen sollte, hatte ich in der Verhandlung angeboten, dass man doch die Sache abkürzen könnte, in dem das Gericht einfach beschließt, was es für richtig hält, da es sich ja offensichtlich nicht am Kindeswohl orientieren will - ich würde das Ergebnis dann vom OLG korrigieren lassen. Danach ging es dann vernünftig weiter.
Wer nicht taktet, wird getaktet...