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Vom Residenzmodell zum Wechselmodell
#5
Aktuelle Forschungsergebnisse weisen eindeutig die Vorteile fur die kindliche Entwicklung auf, siehe Amazon "wechselmodell" von Frau Prof Sünderhauf. Auf YouTube gibt es auch ein Video und Zusammenfassung dazu. Davon bin ich auch überzeugt.

Es gibt teilweise wegweisende Urteile, auch in Deutschland. Wenn die Mutter nicht bereit ist, zu reden, ist das KEIN Grund ein Wechselmodell auszuschließen. Vielmehr hängt es davon ab, dem Kindeswohl zu dienen. Und da spricht überhaupt nichts gegen das Wechselmodell. Wenn dein kind 8 ist, kann es sich vor Gericht äußern. Wenn es sagt, es möchte auch mehr beim Vater verbringen, dann ist das möglich. Am besten dem Kind Sicherheit und Ordnung beim Vater vermitteln. Urteil AG Erfurt 14.9.2012 36F 141/11, und 01.10.2014 36F 1663/13, hierin befinden sich die Gründe dafür. Es wird viel Bezug auf Frau Professor Sünderhauf genommen. Nicht locker lassen.

Natürlich versuchen die meisten Frauen das DRM zu verhindern. Meines Erachtens MUSS das Doppelresidenzmodell in Deutschland Standard werden!!!!

Wer sich engagieren oder informieren will,  nach twohomes.org googlen. Oder VAFK.
Mein Junge ist 9 Monate und die KM halt sich nicht mal an den Mindestensumgang, Begründung, sie muss Stillen. Telefonieren will sie nicht mit mir, auf gute Vorschläge meinerseits zur Betreuung und Erziehung, unter anderem Paritätischen DRM kommen nur Ausflüchte und unkonstruktive Antworten. Nichtehelich, aber gemeinsame Sorge.  Geht seit 4 Monaten so. Nun muss man dazu sagen, einfache Frauen suchen sich dumme Anwältinnen, die nur schmutzige Wäsche waschen. Sich darauf nivht einlassen. mit der Kraft der Argumente kommt man manchmal weiter. Die Formel "Geldsegen fur Mutter, wenn Kind weggenommen"  darf nicht bestehen bleiben. Es ist fur einen liebenden Vater, und das bin ich, die Hölle!!!

Bei Trennung muss die Diskussion beider Eltern stattfinden (unter staatlicher Aufsicht), dass das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und zweitrangig keine monetäre Forderungen in den Raum stellt. 

Das Familienrecht in Deutschland ist veraltet und Menschenrechtsverachtend. Deutschland hst bereits mehrfach Rugen von der EU bzgl. Gleichberechtigung und Menschenrechte in Bezug auf das Familienrecht bekommen. Hierauf nehmen an auch die Gerichte bezug. Urteile aufmerksam lesen.

VAFK beitreten und Druck auf die Politik ausüben. 
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RE: Vom Residenzmodell zum Wechselmodell - von Paabel - 07-06-2015, 10:43

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