26-05-2015, 09:02
Solche "Beweise" kannst du in der Pfeife rauchen. Keiner will sie hören, vor allem kein Richter. Selbst wenn du per Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes aus der eigenen Wohnung befördert werden sollst, braucht du Glück, um an Polizisten zu geraten, die sich das überhaupt nur anhören wollen.
Wenn du später mit so einer Aufnahme kommst, wird dir das sogar negativ ausgelegt. Mitschnitt ohne Zustimmung, es ginge dir nur um Abwertung der Ex und nicht ums Kind. Du wirst dich noch wundern, mit welchen kranken Ausflüchten und welchem blanken Sexiusmus man besorgten Vätern begegnet.
Eröffne keine Nebenschauplätze. Der Nagel, den du einschlagen solltest damit was hält lautet "Umgangsregelung". Darauf arbeitest du zielgerichtet hin. Sonst bis du bei einem acht Monate alten Kind sofort ein Fremder und muss auch noch in die Demütigung des betreuten Umgangs. Sie hat die Entfernung geschaffen, verlange unbedingt Regelungen die ihr 50% des Weges auferlegen. Die Chancen stehen zwar nicht allzugut dass das ein Richter auch so beschliesst, aber probieren solltest du es unbedingt. Auch beim Unterhalt: Umgangskosten für die von ihr verursachte Entfernung immer einrechnen - egal obs später anerkannt wird oder nicht.
Wenn du später mit so einer Aufnahme kommst, wird dir das sogar negativ ausgelegt. Mitschnitt ohne Zustimmung, es ginge dir nur um Abwertung der Ex und nicht ums Kind. Du wirst dich noch wundern, mit welchen kranken Ausflüchten und welchem blanken Sexiusmus man besorgten Vätern begegnet.
Eröffne keine Nebenschauplätze. Der Nagel, den du einschlagen solltest damit was hält lautet "Umgangsregelung". Darauf arbeitest du zielgerichtet hin. Sonst bis du bei einem acht Monate alten Kind sofort ein Fremder und muss auch noch in die Demütigung des betreuten Umgangs. Sie hat die Entfernung geschaffen, verlange unbedingt Regelungen die ihr 50% des Weges auferlegen. Die Chancen stehen zwar nicht allzugut dass das ein Richter auch so beschliesst, aber probieren solltest du es unbedingt. Auch beim Unterhalt: Umgangskosten für die von ihr verursachte Entfernung immer einrechnen - egal obs später anerkannt wird oder nicht.