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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#25
Der biologische Vater war der Zuchthengst. Der Scheinvater die blöde Amsel, die den Wurm fängt. Der Zuchthengst ist wohl arm wie eine Kirchenmaus. Wieso wird eigentlich der biologische Vater nicht kriminalistisch ausfindig gemacht? Die stufen die Intimssphäre der Mutter ein wie das Beichtgeheimnis. Dieses hindert aber die Polizei auch nicht daran zu ermitteln. Da gibt's doch detektivische Möglichkeiten, z.B. wo war sie zum Zeugungszeitpunkt, mit wem wurde sie gesehen. War es ein one night besoffen Unfall, wird es schwieriger.

Scheinvater zahlt aber nicht, oder? Er will nur Regress?
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RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von Gualterius - 19-03-2015, 12:08

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