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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Druckversion

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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Simon ii - 18-03-2015

Naja, ich habe jeden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht schon lange verloren; insofern wundert mich diese neue, nur pervers zu nennende Entscheidung nicht:

Spiegel Online: BVG zu Kuckuckskindern

(und die menschenverachtende Sprache des SPON ist auch nicht überraschend)

Zitat:Dem Verfassungsgerichtsbeschluss zufolge wiegt der Regressanspruch des Scheinvaters aber nicht so schwer wie die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Mutter. Die Rechtsfortbildung des BGH gehe deshalb zu weit. Es sei nun Sache des Gesetzgebers, wie er "das Interesse der Mutter an der Geheimhaltung intimer Daten ihres Geschlechtslebens" mit dem Interesse des Scheinvaters an Rückzahlung des von ihm geleisteten Kindesunterhalts zum Ausgleich bringt, heißt es in dem Beschluss.


Simon II


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Blumentopferde - 18-03-2015

Der Artikel ist stellvertretend für die abwertende Haltung gegenüber Männern.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 18-03-2015

Bitte http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3977 beachten und nachtragen.

Und Männern ist zu raten, wenn mal beim Seitensprung ein Kind entsteht, sich der Vaterschaftsfeststellung zu verweigern, weil es ihre "verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte" verletzt und das wiegt schwerer wie das schnöde Geld, wie das BVerfG in seiner Abwägung feststellte. Es handelt sich schliesslich um "intime Daten ihres Geschlechtslebens".


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - beppo - 18-03-2015

Das BVerfG war früher manchmal ein Regulativ gegen die übelsten Perversionen des Familienrechts.
Der jetzige Haufen dort ist nicht nur Teil des Problems geworden sondern setzt sich mehr und mehr an die Spitze der Bewegung.
Da muss der BGH bald mal wieder was nachlegen, wenn er in dieser Liga der Perversen weiterhin mit spielen will.

Und selbstverständlich geht auch niemand an die tatsächliche Lösung des Problems an, nämlich mal die direkt Verantwortliche und Nutznießerin der eigenen Tat in Regress zu nehmen.
Die Mutter selbst.

Wenn sie selbst meint, ein Opfer zu sein, kann sie sich wiederum an ihren echten Beischläfer wenden.
Aber natürlich nur, wenn sie nachweislich vergewaltigt wurde.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - L3NNOX - 18-03-2015

In weiser Voraussicht wurde die Kommentarfunktion schonmal sicherheitshalber gespeert, weil denen schon klar ist, dass sonst ein Shitstorm losbrechen würde...


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - JahJahChildren - 18-03-2015

Wenn denn nun der Schutz dieser "intimen Daten" schwere wiegt, als monetäre Interessen... sollten die Muttchens doch nunmehr auch ALG II und Unterhaltsvorschuss ohne Nennung der potentiellen Väter einheimsen können, oder?


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Nappo - 18-03-2015

Ich spinne mal weiter: Letztens haben diese verlogenen Figuren ja ausgeurteilt, das Samenspender benannt werden müssen, da das Kind ein Recht darauf habe, den Vater "kennen lernen" zu dürfen. (bzw. dessen Kontostand)

Jetzt kommt im obigen Fall das Kind auf die Idee, den richtigen Vater kennen lernen zu wollen. Was gilt jetzt?

Oder anders: Das Bundesverfassungsgericht wirbt mit einem neuen Slogan: Frei nach Pip Langstrumpf:
"Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt."


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - JahJahChildren - 18-03-2015

(18-03-2015, 15:21)JahJahChildren schrieb: Wenn denn nun der Schutz dieser "intimen Daten" schwere wiegt, als monetäre Interessen... sollten die Muttchens doch nunmehr auch ALG II und Unterhaltsvorschuss ohne Nennung der potentiellen Väter einheimsen können, oder?
Ich beantworte mir meine Frage mal selbst. Damit käme eine Mutter natürlich nicht durch. Der Unterschied zum Szenario ALG oder UVG liegt darin, dass es einen gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch in diesen Fällen gibt, nachdem eine Mutter den biologischen Vater nennen muss. Dieser Anspruch ist für Väter mit Regressansprüchen nicht gegeben (gesetzlich). Der BGH hatte versucht, diese Lücke über die Krücke "Anspruch nach Treu und Glauben" abzufrühstücken. Was jetzt in die Hose ging. Überraschend ist das eigentlich nicht.

Es stellen sich jetzt 2 Fragen. Wird irgendwann ein solcher Anspruch gesetzlich geregelt sein und wenn Ja, wird das noch vor der Eröffnung von BER in 2025 passieren? 


Mutter muss biologischen Vater eines Kuckuckskindes nicht nennen - Theo - 18-03-2015

Das Bundesverfassungsgericht hat eine ziemlich weitreichende Entscheidung in Bezug auf sogenannte Kuckuckskinder getroffen:

http://www.welt.de/vermischtes/article138537826/Mutter-muss-Vater-von-Kuckuckskind-nicht-nennen.html

Demzufolge wiegt die Intimsphäre der Mutter stärker als das Informationsbedürfnis des rechtlichen, aber nicht biologischen Vaters in Bezug auf den wahren biologischen Vater des Kuckuckskindes. Die Mutter kann nach geltender Rechtslage also nicht zur Angabe des Namens des biologischen Vaters gezwungen werden.

Sehe ich als ziemlich harten Tobak an im Hinblick auf die finanziellen Folgen, die das für den rechtlichen aber nicht biologischen Vater hat.


RE: Mutter muss biologischen Vater eines Kuckuckskindes nicht nennen - Gualterius - 18-03-2015

Vielleicht denkt sich Karlsruhe, wann wehren die sich endlich. Biedermann und die Brandstifter.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - blue - 18-03-2015

Erstmal diesen hier.

Und wie immer.... Im Namen des Volkes!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rs20150224_1bvr047214.html

Und den möchte ich euch natürlich auch nicht vorenthalten. Big Grin Tongue

http://www.djb.de/Kom/K2/pm15-09/

Wer immer noch glaubt, dass der djb wenig bis gar keinen Einfluss hat(te), dem ist nicht mehr zu helfen!


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 18-03-2015

Der djb ist noch harmlos gegen die Haltung, die Frau Baer an den Tag legt, die die Entscheidung mit unterschrieben hat.

Die Begründung ist schon der Hammer, nicht nur bei Rn 52 bleibt mir die Luft weg. Erst labern sie rum, man könne ja ein Gesetz schaffen, das einen Regressanspruch "stärkt", dann killen sie das in Wirklichkeit sofort selber: "...müsste dabei allerdings dem entgegenstehenden Persönlichkeitsrecht der Mutter Rechnung tragen, das in dieser Konstellation schwer wiegt."

Die haben sie echt nicht mehr alle. Meine Parallele mit der erzwungenen Vaterschaftsfestellung passt somit noch besser.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Gualterius - 19-03-2015

Vielleicht offtopic und vielleicht braucht es eine Diskussion dafür, aber: das kann nicht sein; die schützen die S c h l a m p e n. Schlampenschutz = Persönlichkeitsrecht der Mutter = Dich, meinem Partner, geht es nichts an, mit wem ich ein Kind zeuge. Du zahlst trotzdem. Höchstrichterlich. Da muss doch die katholische und evangelische Kirche auf die Barrikaden... und alles was Ethik buchstabieren kann.


BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - CheGuevara - 19-03-2015

Das Urteil mit dem Samenspender / Arzt war doch der Bundesgerichtshof.

Hier hat das BVerfG den BGH korrigiert.

Eigentlich haben die einen neuen Artikel ins Grundgesetz formuliert:

Die Würde der Mutter überragt alle anderen Rechts- und Eigentumspositionen.

Wurde ganz zu Beginn ins GG eingefügt. Wahrscheinlich braucht es solch krasse Maßnahmen, damit da wirklich mal ein leiser Aufstand kommt.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Gualterius - 19-03-2015

Der Betroffene geht aber hoffentlich zum EGMR.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - ArJa - 19-03-2015

Was ist somit unsere Konsequenz ?

Entweder Vasektomie oder der Erguß geht ins direkt Tempotaschentuch statt in den mütterlichen Schoß ... was allerdings nicht die Gretchenfrage löst, wer
unsere Geschlechtsgenossen wie über diese juristische Perversion informiert und belehrt ...

Wir in diesem Forum dürften eigentlich nicht mehr so blöd sein unvasektomiert GV zu haben; es sei denn, die Fregatte ist jenseits der Menopause ...

Gruß
ArJa


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 19-03-2015

Ähem, was soll denn eine Vasektomie dagegen helfen, dass die Ehefrau fremd geht, schwanger wird und den Vater des Kindes nicht nennt? Du müsstest schon den Lover vasketomieren, nicht dich selber...

Bleiben wir doch besser beim BVerfG Urteil und seinen Konseqenzen statt in immer dieselben sinnlosen Formeln zu verfallen. Was ist eigentlich mit dem ebenfalls durchs BVerfG sehr hoch gehängte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft? Scheinvater sagt Kind: Junge, ich bin gar nicht dein Vater. Und deine Mutter sagt nicht, wer es ist. Kind an Mutti: Ich verlange Kenntnis meiner Abstammung. Warum soll ich weniger Rechte auf Kenntnis meiner Abstammung haben, weil du zu einem Lover statt zur Samenbank gegangen bist?


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Gualterius - 19-03-2015

Gute Überlegung.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - L3NNOX - 19-03-2015

(19-03-2015, 09:59)p__ schrieb: Ähem, was soll denn eine Vasektomie dagegen helfen, dass die Ehefrau fremd geht, schwanger wird und den Vater des Kindes nicht nennt? Du müsstest schon den Lover vasketomieren, nicht dich selber...

Ähm, wenn ICH vasektomiert bin, weiß ich ja dass ich nicht der Vater sein kann.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 19-03-2015

Ja, aber was bringt das? Deshalb darf Mutti trotzdem "nö, mach ich nicht" sagen, wenn du sie fragst, wer der Kerl ist, der...


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - L3NNOX - 19-03-2015

Darf sie natürlich, aber wenn ich somit sicher weiß nicht der Vater zu sein, sehe ich gute chancen keinen Unterhalt zahlen zu dürfen. Das geht natürlich nur zu BEGINN einer Zahlknechtschaft.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 19-03-2015

Betrug am Scheinvater war aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung, sondern das Recht auf Nennung des biologischen Vaters. Ob der Betrug nun früher oder später auffliegt, ändert nichts am verhandelten Problem, der Ausweitung eines angeblichen Persönlichkeitsrechts der Mutter auf ihre Lover.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Zuschauer - 19-03-2015

Interessant an der Entscheidung sind allerdings die zeitlichen Abläufe.
Der Scheinvater wusste schon sehr lange, dass er u.U. nicht der leibliche Vater ist.
Er hat die Vaterschaftsanfechtung auch nur durchbekommen, weil sich das erwachsene Kind nicht ''gewehrt'' hat.
Das Anfechtungsverfahren ist also schon viele Jahre zu spät erfolgt.
Einige Dinge scheinen hier in diesem speziellen Fall sehr ungeklärt zu sein.
Das Kind wird von der Mutter gewiss erfahren haben, wer der biologische Vater ist.
Ich denke, hier ist in enger Abstimmung mit dem biologischen Vater gehandelt worden, um eben genau den Scheinvaterregress zu verhindern.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - p__ - 19-03-2015

Leider hat das BVerfG den Fall angenommen und eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, die auch auf weniger spezielle Fälle Auswirkungen hat. Die extreme Ausweitung von Persönlichkeitsrechten für Mütter (und nur diese!) steht ohne Einschränkung im Urteil und sogar für den Fall eines neuen Gesetzes wurden sie bereits vorsorglich festbetoniert.


RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - Gualterius - 19-03-2015

Der biologische Vater war der Zuchthengst. Der Scheinvater die blöde Amsel, die den Wurm fängt. Der Zuchthengst ist wohl arm wie eine Kirchenmaus. Wieso wird eigentlich der biologische Vater nicht kriminalistisch ausfindig gemacht? Die stufen die Intimssphäre der Mutter ein wie das Beichtgeheimnis. Dieses hindert aber die Polizei auch nicht daran zu ermitteln. Da gibt's doch detektivische Möglichkeiten, z.B. wo war sie zum Zeugungszeitpunkt, mit wem wurde sie gesehen. War es ein one night besoffen Unfall, wird es schwieriger.

Scheinvater zahlt aber nicht, oder? Er will nur Regress?