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Titulierung von Unterhalt beim Notar. Mustertext
#1
(15-09-2008, 14:16)Bluter schrieb: Was ist eigentlich aus dem Beurkundungstext zum KU geworden?
Hast du den Text geprüft/ prüfen lassen?
Ich erhalte bereits hierzu Anfragen.

Liegt im Downloadbereich. Ein paar Formulierungen waren tatsächlich besser als beim alten, nur ein Punkt war kritisch: Die Vorlage bezog sich auf einen dynamischen Unterhaltstitel. Wahrscheinlich meinte der Notar, nur das wäre bei Kindesunterhalt richtig. Ist aber falsch und von dynamischen Titeln ist generell abzuraten. Ein statischer Betrag ist völlig ausreichend. Früher habe ich von Notaren noch mehr gehalten wie von Anwälten, aber leider kennzeichnet auch diesen Berufsstand totale Ahnungslosigkeit, sobald über ganz wenige Standardaufgaben hinausgegangen wird. Würden Ingenieure so arbeiten, wäre das Land schon lange pleite.

Interessant wäre trotzdem, inwieweit noch Klauseln möglich wären. Eine wichtige Klausel wäre z.B. neben der Befristung auch der tatsächliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter. Gar nicht selten wechseln ältere Kinder oder ziehen in eigenen Wohnungen, der verdammte Titel fährt jedoch weiter bei der Ex herum und ist nach wie vor vollstreckbar.
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#2
Den Personen des Rechtswesens sagt man nicht ohne Grund eine geistige Nähe zur kriminellen Unterwelt nach. Bei Geschichten wie einer Rechnung für die Beurkundung glaube ich auch sofort daran. Denn die ist absolut eindeutig und glasklar geregelt, sie hat gebührenfrei zu sein. Somit hat der Notar entweder

1. einen kriminellen Betrugsversuch oder
2. eine grundlegende Unfähigkeit begangen.

Das ist nicht als Kavaliersdelikt und auch nicht als Flüchtigkeit zu entschuldigen. Wenn nicht die Rechtspflege die paar Paragrafen ihres Handwerks beherrscht, ist das sträfliche Unfähigkeit. In für die Rechtspflege typischer Weise schützt sie den Täter vor den Folgen seiner Unfähigkeit, den Schaden hat "nur" der Rechtssuchende.
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#3
(15-09-2008, 17:27)p schrieb: Denn die ist absolut eindeutig und glasklar geregelt, sie hat gebührenfrei zu sein.


öhm? Nenn mal bitte eine Quelle dazu.
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#4
(15-09-2008, 20:47)vorsichtiger schrieb: öhm? Nenn mal bitte eine Quelle dazu.

§ 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz. Im Gegensatz zu den "Gelernten" sind die Paragrafen auch sofort parat:

§ 55a KostO: "Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei."

Und was sind Beurkundungen nach § 62 BeurkG Abs. 1? Da steht:
"1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs."


Klarer gehts nicht. Notare, die das ignorieren, sind entweder gewerbsmässige Betrüger oder sowas von megapeinliche Gestalten, dass sie als Hilfskräfte bei der Klärbeckenreinigung versetzt gehören, dort können sie mehr kären wie auf dem Polstersessel eines Notariats. Sorry, ich habe Null Verständnis für Figuren, die simpelste Vorgänge ihres Berufs nicht verstehen und damit anderen schaden. Leider geht bei den Juristen problemlos, was in jedem anderen Beruf zum Hinauswurf im hohen Bogen führt.
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#5
na ja, eine Berufsgruppe gibt es noch, da gehört Kriminalität und Verlogenheit offenbar zu den Einstellungsvoraussetzungen:

Politiker
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#6
Ich schrecke etwas davon zurück, diese Tätigkeit als Beruf zu bezeichnen. Bei den Abgeordneten wird "Beruf" auch immer separat und zusätzlich genannt.

Du hast aber indirekt recht: Ein irre hoher Prozentsatz der Politiker sind Juristen. Die Affinität zu Kriminalität und Verlogenheit schlägt somit voll auf die Politik durch. Vielleicht ist das der Grund, warum gerade Juristen von der Politik angezogen werden, bieten doch die beiden Tätigkeiten gewinnbringende Spielwiesen für die besonderen "Talente" dieser Leute.
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#7
Das die Herren Notare sich weigern kostenfrei zu beurkunden war hier (und im Pappa-Forum) schon öfter Thema. Scheint sich um ein recht verbreitetes Phänomen zu handeln.
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#8
tztztzzzz - man lernt einfach nicht aus.

danke für die Info.
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#9
(15-09-2008, 17:27)p schrieb: Den Personen des Rechtswesens sagt man nicht ohne Grund eine geistige Nähe zur kriminellen Unterwelt nach.

Vielleicht gibt´s morgen einen bekannten Anwalt weniger:

http://rotglut.org/nachricht,100177,Abfahrt
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#10
(16-09-2008, 22:05)lordsofmidnight schrieb: Vielleicht gibt´s morgen einen bekannten Anwalt weniger

14 Monate Haft ohne Bewährung hat er bekommen. Seht euch mal das Forum unter der Nachricht an: http://www.heise.de/newsticker/Abmahnanw...ung/116126
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