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Vereinbarter Urlaub
#1
Hallo Leute,

ich habe eine dringende Frage und brauche Rat.

Vom 23.07.-27.07. habe ich meinen Sommerurlaub und hatte bereits im Mai meine Ex-Freundin darum gebeten meinte 3-jährige Tochter dort für diese Woche zu mir zu nehmen.
Nach etwas hin und her hatten wir uns darauf geeinigt und als ich heute meine Tochter nach dem Umgang zurück gebracht habe, hat meine Ex-Freundin wieder alles rückgängig machen wollen.

Gemeinsames Sorgerecht habe ich.

Was sollte ich nun tun? Am Montag vor der Tür stehen und meine Tochter verlangen?

Beste Grüße,

solidario
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#2
Typische Schweinerei. Ich bange ich noch, ob der Urlaub mit meinen drei Kindern dieses Jahr in allen Fällen klappt. Hab schon ne Reise gebucht, wenn die Mamis das wollen, haben sie leider alle Macht der Welt sich ne Ausrede einfallen zu lassen.
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#3
Vielleicht hast Du Glück und die Kinder rebellieren vor der Mutter weil sie ach zu Dir in den Urlaub wollen.
Tja ansonsten .....
Deswegen bin ich auch für VERBINDLICHE Regelungen. Und deswegen habe auch ich diese NICHT.
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#4
(19-07-2012, 19:01)solidario schrieb: Was sollte ich nun tun?
Deinen Urlaub verschieben? Ist Kind in Sommerferien? Haste die Liebste wegen anderen Termin befragt?

Gehe davon aus, dass sowas in Zukunft immer wieder passiert.
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#5
Wie geeinigt? Schriftlich oder nur mündlich?
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#6
Ich wette um eine Kiste Eifelschorle: mündlich.

Wer hält dagegen? Smile
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#7
Mündlich. Ich hatte zwar den Gedanken es schriftlich zu machen, allerdings lief es in letzter Zeit zu gut. Das wird es in Zukunft nun nicht mehr geben, soviel habe ich jetzt auch gelernt.
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#8
Tröste dich, es hätte vielleicht eh nicht geklappt. Die sogenannte "Mutter" meines Trennungskindes hat bei allen Vereinbarungen nur wortlos blöd gegrinst, wenn ich etwas vereinbartes schriftlich machen wollte. Was soll man dann machen? Schriftform jedesmal einklagen? Die Mittäterin, die beim Jugendamt angestellt war, sagte dazu so etwas wie "Sie sehen ja, dass die Mutter nicht will."

Deine Position jetzt ist leider recht schwach. Zu kurzfristig fürs Gericht, zu wenig Grundlagen. Bestehe jedenfalls auf dem Termin, so kurzfristige Verschiebungen beim Sommerurlaub sind nicht möglich und wenn es es schaffen solltest, werden sie Umgangstermine noch mehr wie früher Verfügungsmasse, die man mal eben nach Lust und Laune streichen kann. Wenn sie sich weigert, Pech. Dann wäre unter Einsatz der üblichen Mittel eine umfassende, genaue schriftliche Umgangsregelung unter Einschluss der Ferien das nächste Ziel.
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#9
auch sich schriftlich zu einigen hätte am Ergebnis nichts geändert.
Dann hätte die KM nämlich notfalls schriftlich widerrufen.

Sie macht sich zwar unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Aber nicht, wenn ihr kein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Und ne "Eifelschorle" (wer trinkt diese Puffbrause schon) wette ich auch darauf, dass eine anwaltlich vertretenen Mutter genügend Gründe zu nennen in der Lage ist, nach denen sie den Widerruf nicht zu vertreten hat.

Mir fallen gleich drei Beispiele ein ....
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#10
(20-07-2012, 07:34)p schrieb: Schriftform jedesmal einklagen? Die Mittäterin, die beim Jugendamt angestellt war, sagte dazu so etwas wie "Sie sehen ja, dass die Mutter nicht will."
Scheinbar ist dies die einzige Möglichkeit, sagte mir eben am Telefon auch mein Anwalt. Weihnachten, Geburtstage, Urlaub, etc. für alles sollte man vor Gericht eine einstweillige Anordnung beantragen. Der Anwalt reibt sich die Hände und ich habe einen enormen Mehraufwand. Es ist zum davon laufen...

Der Sachbearbeiter auf dem JA hat in meinem Fall in den letzten 3 Jahren 4 mal gewechselt. Den neuen Sachbearbeiter kenne ich noch nicht einmal und ehrlichgesagt habe ich keine Lust alle 6 Monate einem neuen Schreibtischhengst die Einzelheiten zu meinem Fall zu erzählen. JA ist für mich eine der unnötigsten Institutionen geworden, denn deren Vereinbarungen interessieren die Mütter erst recht nicht und im Anschluß wird ordentlich gelogen und betrogen und die gesamte Schuld auf den Vater abgewälzt.

Ich werde jedenfalls vorerst auf diese Urlaubswoche verzichten, denn so wie ich meine Ex kenne, wird sie mich wegen Kindesentführung anzeigen wenn ich meine Tochter am Montag vom Kindergarten abhole ohne ihr Wissen.

Beste Grüße,

solidario
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#11
(20-07-2012, 14:23)solidario schrieb: Weihnachten, Geburtstage, Urlaub, etc. für alles sollte man vor Gericht eine einstweillige Anordnung beantragen. Der Anwalt reibt sich die Hände und ich habe einen enormen Mehraufwand. Es ist zum davon laufen...
Sowas beantragt man nicht im Wege e.Aen., sondern man beantragt einen Umgangsbeschluss, der Ferien, Feiertage, Ausfälle usw. regelt.

Dazu brauchst Du keinen Anwalt.

Je länger man zuwartet, indem man darüber redet oder schreibt, je komplizierter und schwieriger wird das Umgangsverfahren!

Zitat:denn so wie ich meine Ex kenne, wird sie mich wegen Kindesentführung anzeigen wenn ich meine Tochter am Montag vom Kindergarten abhole ohne ihr Wissen.
soll sie ruhig!
Eine Kindesentführung (Du meinst "Entziehung Minderjähriger", § 235 StGB, liegt damit noch nicht vor.

Angehörige können sich danach nur strafbar machen, wenn sie die Tatmittel "Gewalt, Drohung oder List" verwenden.....
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#12
@ solidario

Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht? Der Urlaub war abgesprochen?

Da sehe ich keinerlei Problem. Hol deine Tochter von der Kita und verbring eine schöne Woche mit ihr.

Falls die Polizei vor der Tür steht, halte den Wisch zur gemeinsamen Sorgeerklärung bereit.

Da gibt es für die KM keinerlei Spielraum, dir ans Bein zu pissen. Im Gegenteil.

Und nach deinem Urlaub würde ich in aller Ruhe eine schriftliche Umgangsregelung bei Gericht beantragen. Das geht völlig problemlos ohne Anwalt.
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