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Selbstbehalt bei Selbständigen
#1
Wenn ich das derzeit richtig sehe, ist der Selbstbehalt beim KU:

Für den Arbeitenden 950 Euro
Für den Arbeitslosen 770 Euro

Wir wissen alle, dass man damit keine Ersparnisse aufbauen kann.

Was mich stört und meinerseits anzuregen wäre:

Was ist mit Selbständigen ?

Selbständige sind gehalten sich Notgroschen für schlechte Tage zur Seite legen zu können, zudem bauen solche i.d.R. keine Arbeitslosenversicherungsbeträge auf, sind vielmehr nach drei Jahren Selbständigkeit aus diesem System "raus". Im Falle einer Insolvenz der Firma können diese ohne entsprechende Absicherung nur noch unter einer Brücke schlafen.

Selbständige tragen also ein vielfach höheres Risiko, welches einer zusätzlichen Absicherung bedarf. Dafür erwirtschaften Selbständige aber oftmals höheres Einkommen, was auch höheren Unterhalt zugunsten der Kinder zur Folge hat.

Von daher würde ich es nur als "gerecht" empfinden, wenn man Selbständigen den Selbstbehalt um die "fiktiven" Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhöhen würde, auch wenn eine solche tatsächlich nicht existiert. Den Betrag wird man als Selbständiger ja brauchen, um durch andersweitige Absicherung dem Risiko aus der Selbständigkeit gerecht werden zu können.

Ich werde mal diese Argumentation in meinen derzeitigen Unterhaltsstreitigkeiten mit einbringen. Schließlich hat die Düsseldorfer Tabelle ja auch keinerlei Gesetzeskraft, mal schauen wie die Richterin reagiert Rolleyes

Nur als Anreiz für alle anderen, vielleicht erwischt ja mal jemand einen Richter der dies akzeptiert, womit wir dann wieder ein neues Grundsatzurteil hätten, auf das man sich berufen könnte.Shy
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#2
(02-07-2012, 15:15)Rumpel schrieb: Ich habe Riesenärger mit dem Amt Hartz 4.
Weil ich in Rente bin, habe ich Riesenärger mit dem Amt Hartz 12.
Liegt alles vor dem Sozialgericht Duisburg, open end. Cool

Und was hat das mit meinem Thema zu tun ???
Ärger haben wir alle Dodgy
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#3
Steht hier noch jemand auf der Leitung ?Confused
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#4
@iPad
gute frage.

ich bin zwar kein zahlpapi, aber in einer ähnlichen situation da ich andere rückzahlungsverpflichtungen habe. als selbstständiger im ausland kann man sich gegen verdienstausfälle nur schwer absichern und muss immer etwas auf der hohen kante haben. für den fall, dass man mal krank wird oder ein paar monate die aufträge wegbleiben, braucht man einen puffer. meiner meinung nach sollten das mindestens 6 monate, besser 12 monate sein, in denen man ohne erneuten geldzufluß irgendwie klarkommen muss.

das ist natürlich absolut gesehen dann ein ordentlicher batzen geld, der eben auch entsprechende begehrlichkeiten weckt.
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#5
Selbstständige rechnen sich eh alle arm. Das sagte zumindest die Beistandschaft zu meiner Ex.
Live or Die...Make Your Choice
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#6
(02-07-2012, 15:06)IPAD schrieb: Selbständige tragen also ein vielfach höheres Risiko, welches einer zusätzlichen Absicherung bedarf. Dafür erwirtschaften Selbständige aber oftmals höheres Einkommen, was auch höheren Unterhalt zugunsten der Kinder zur Folge hat.

Wenn tatsächlich in funktional vergleichbare Versicherungen wie bei lohnabhängig Beschäftigten eingezahlt werden würde, sind da vielleicht sogar Chancen. Voraussetzung ist aber, dass das wirklich nachgewiesen wird. Einfach nur Ersparnisse beiseite legen wollen wird sicherlich vor Gericht misslingen.
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#7
Als selbständiger Unterhaltspflichtiger bekommt man nur mit viel Glück einen Richter, der eine Bilanz halbwegs lesen kann.

Da wird Umsatz als Gewinn interpretiert und Abschreibungen, Garantierückstellungen, usw. werden meist völlig ignoriert. Selbst Verluste werden so lange hin- und hergerechnet, bis üppige Gewinne daraus entstehen.

Zur Begründung des Unsinns wird dann angeführt, dass sich die Unterhaltspflichtigen eh alle arm rechnen und dass steuerrechtliches und unterhaltsrechtliches Einkommen verschiedene Dinge sind.
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#8
@Nathan : Genau. Als Selbständiger rechnen die Dir gar nix an! Mein Amtsrichterlein sagte : "Mich interessiert nicht was hier steht, sondern was Sie wirklich verdienen." und brachte sich so fachlich auf das Niveau eines Berufsschülers im 1. Ausbildungsjahr, der noch keine G&V lesen kann.

Das sind alles realitätsferne verbeamtete Spinner, die immer noch glauben, die bösen Selbständigen würden sich die Tasche voll machen und die armen Beamten müssten sich stattdessen das Mittagessen beim Nachbarn ein verleiben, so wie damals die Schullehrer (und da gehören die meisten von heute auch wieder hin).

Du wirst als Selbständiger vorab kriminalisiert. Also ich spiele das Spiel jetzt halt mit.
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#9
Dass man mit so einer Sache das OLG wegen amtsrichterlicher Inkompetenz einplanen muss, ist eh klar.
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#10
Ich war auch mal selbständig und das permanente Generve, dass mein Gehalt zu gering sei und die ständige Aufforderung nach der BWA ... so macht das Arbeiten keinen Spass und da geht die Motivation komplett den Bach runter. Das soll man sich auf gar keinen Fall antun.
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#11
da ist es schon besser, dass man irgendwo angestellt ist. am besten bei einer offshore-firma, die einem letztendlich dann doch selbst gehört Smile
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#12
(03-07-2012, 00:04)Leutnant Dino schrieb: Ich war auch mal selbständig und das permanente Generve, dass mein Gehalt zu gering sei und die ständige Aufforderung nach der BWA ... so macht das Arbeiten keinen Spass und da geht die Motivation komplett den Bach runter. Das soll man sich auf gar keinen Fall antun.

Ja, wie wahr. Aber es hat auch einen Vorteil ! Die bei der Unterhaltsvorschusskasse streiten nach 8 Monaten immer noch untereinander, wer die 500 Seiten nun durchwühlt und eine Einkommensberechnung durchführt Big Grin
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#13
(03-07-2012, 00:04)Leutnant Dino schrieb: Ich war auch mal selbständig und das permanente Generve, dass mein Gehalt zu gering sei und die ständige Aufforderung nach der BWA ... so macht das Arbeiten keinen Spass und da geht die Motivation komplett den Bach runter. Das soll man sich auf gar keinen Fall antun.

Neid, ist der Grund was beim Jugendamt im Nacken sitzt..
Die Fettleibigen im Büro sind kriegerisch, die schmalen sind kriegerisch und händelsüchtig, rechthaberisch.
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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