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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#1
Die Unterhaltsgesetze und die damit verbundenen Strafgesetze sind leicht auszuhebeln. Hohes Einkommen, geringe Unterhaltszahlungen und eine Straffreiheit sind keine Widersprüche, sondern können real praktiziert werden.

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#2
Das greift aber nicht, sobald der Unterhalt tituliert ist, da der Unterzeichner der Urkunde bestätigt (bestätigen muss), dass er sich pfänden lässt. Oder irre ich mich da?
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#3
(13-05-2012, 08:30)L3NNOX schrieb: Das greift aber nicht, sobald der Unterhalt tituliert ist, da der Unterzeichner der Urkunde bestätigt (bestätigen muss), dass er sich pfänden lässt. Oder irre ich mich da?

Ja, weil das mit dem Strafrecht nach §170 Stgb nichts zu tun hat. Die Pfändung kann natürlich durchgeführt werden, wenn man weiss wo der Hasenfuss wohnt.
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#4
(13-05-2012, 09:43)Leutnant Dino schrieb:
(13-05-2012, 08:30)L3NNOX schrieb: Das greift aber nicht, sobald der Unterhalt tituliert ist, da der Unterzeichner der Urkunde bestätigt (bestätigen muss), dass er sich pfänden lässt. Oder irre ich mich da?

Ja, weil das mit dem Strafrecht nach §170 Stgb nichts zu tun hat. Die Pfändung kann natürlich durchgeführt werden, wenn man weiss wo der Hasenfuss wohnt.

... und sich der Hasenfuss im Zugriffsbereich Deutscher Exekutivbehörden und ihrer internationalen Vertragspartner befindet.
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#5
(13-05-2012, 09:58)Petrus schrieb: ... und sich der Hasenfuss im Zugriffsbereich Deutscher Exekutivbehörden und ihrer internationalen Vertragspartner befindet.

Ich kenne viele Unterhaltspflichtige im Ausland, die in der EU und Nicht-EU wohnen. Deren Aufenthaltsort ist den Deutschen nicht bekannt und diese Männer leben unbehelligt und pfändungssicher.

Nicht jeder der bei Rot über die Kreuzung fährt, wird geschnappt! Es muss eben gut gemacht sein.
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#6
ich denke das grösste Problem dabei ist man selbst: daher "Klappe halten"
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#7
(13-05-2012, 10:37)Fluechtling schrieb: ich denke das grösste Problem dabei ist man selbst: daher "Klappe halten"

Genau. Da liegt der Hund begraben. Der andere Blickwinkel: Auch wenn es vielleicht 5 Jahre gut geht - es sind dann 5 gute Jahre gewesen. Und dann gibt es wieder neue Ideen.
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#8
Also funktioniert das o.g wenn man
a) im Ausland wohnt
b) die genaue Adresse unbekannt ist

egal ob mal ein Titel unterschrieben wurde oder nicht?
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#9
(13-05-2012, 10:52)L3NNOX schrieb: Also funktioniert das o.g wenn man
a) im Ausland wohnt
b) die genaue Adresse unbekannt ist

egal ob mal ein Titel unterschrieben wurde oder nicht?

Genau.

Auch wenn die Anschrift bekannt sein sollte, muss nicht zwingend gepfändet werden. Zu mir kam noch keiner, obwohl ich über 2 Jahre im wunderschönen Österreich wohne. Es ist aber besser, wenn niemand weiss, wo man abhängt. Pfändungen haben aber mit dem Strafrecht nichts zu tun!
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#10
@fluechtling+ Dino

Absolut korrekt!

Es wird endlich mal Zeit, das hier mit den im Netz andauernden Gebabbel aufgeräumt wird, das Unterhaltpflichtige im Ausland immer gefunden werden und es ihnen, egal was sie tun, an den Kragen geht. DEM IST BEI WEITEM NICHT SO!

In Deutschland mag es viele Mechanismen geben einen Unterhaltspflichtigen zu finden, das JA hat bei einer Beistandschaft genug Möglichkeiten den Übeltäter dingfest zu machen.

Aber ab der deutschen Grenze IST SENSE!

Da haben sich alle Behörden , das JA und die Gerichte sowie die Polizei an die internationalen Abkommen zu halten und können nicht den grossen Macker spielen. Und das heisst, sie haben sich aus den Angelegenheiten anderer Staaten heraus zu halten und sollen ihre dem Abkommen entsprechenden Anträge stellen. Wenn dann der andere Staat die Sache schleifen lässt oder gelangweilt alles als "nicht auffindbar" zurückschickt, dann ist das so zu akzeptieren, egal ob des der Wahrheit entspricht oder nicht. PUNKT!

Sagen wir es einmal so: Griechenland, Portugal, Irland, Italien und Spanien tun im Moment einen Teufel Unterhaltsabgänger aus Deutschland zu suchen. Die haben im Moment wirklich andere Probleme und die Lust, den Unterhaltsgeldtransfer nach Deutschland zu beleben, tendiert im Moment gen NULL! Wer will es ihnen verdenken...

Und was das ausserhalb der EU im Moment für Unterhaltsschuldner aus Deutschland getan wird, kann man ebenfalls im Moment in die Tonne kloppen denn Deutschland ist im Moment eines der reichsten Länder der Welt mit Wachstumsraten von denen andere Länder nur träumen. Und da sollen noch Gelder für Unterhalt hinfliessen? Bestimmt unheimlich gern machen das die Staaten, die voller Neid nach Deutschland schauen. Und suchen sollen sie den Unterhaltsabgänger auch noch? Aber klar, jeder Winkel wird jetzt in jedem Land abgesucht nach dem Unterhaltshund der sich aus Deutschland verabschiedet hat.

Also bitte, wer glaubt denn im Moment sowas noch?

Je reicher Deutschland ist, desto weniger wird im Ausland nach den paar Schuldnern gesucht, wozu auch, die haben doch genug und kein/e Mutter/Vater mit ihrem Kind muss in Deutschland verhungern.
Man muss das nur immer wieder unter den ausländischen Freunden verbreiten, dann spricht sich das immer weiter herum. Hat einen weiteren positiven Effekt. Der Such und Pfändungversuch wird immer weiter abgesenkt.

Hier in Spanien ist die Hölle los wegen der Krise, hier braucht man mit solchen Sachen aus Deutschland im Moment gar nicht zu kommen, das ist so ziemlich voll aufs Eis gelegt worden. Man hört gar nichts mehr. Keiner meiner mittlerweile über 30 Kontakte in ganz Spanien kriegt irgendwas aud Deutschland, nur hin und wieder eine "Aufstellung" der aktuellen Unterhaltsschulden, nichts weiter.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#11
Die angebliche Suche nach Unterhaltsschuldnern findet überhaupt nicht statt. Sicherlich mag es Abkommen geben, aber wenn die nicht personell mit Leben erfüllt werden, dann passiert eben nichts. Es gibt keine Unterhaltsfahnder und die Jugendamtsdame ist dazu erst recht nicht in der Lage. Beim Petrus kommen diese Abkommen ja gut an Smile aber jeder schmiedet sich sein Glück selbst.

Und das Jugendamt hat mit den ortsansässigen Unterhaltsschuldnern und -prellern genug zu tun. Kann sich jemand vorstellen, dass eine Beiständin Briefe in spanisch oder französisch an die zuständige Behörde im Ausland verfassen kann?

In diesem Sinne unterschreibe ich die Ausführungen vom "gleichgesinnten" und lebende Beispiele sind der beste Beweis, dass es genauso ist.
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#12
Wer sagt/schreibt denn, dass Unterhaltsschuldner, oder generell Schuldner im Ausland verfolgt und dingfest gemacht werden?
Vielleicht lese/schaue ich ja die falschen Nachrichtenmagazine/-Sendungen
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#13
In den Medien gibt es wenig darüber, weil die Erfolge fehlen. Wäre doch blöd wenn über Unterhaltspflichtige im Ausland geschrieben wird mit dem Ergebnis, dass die Macht Deutschlands an deren Grenze endet und der Hasenfuss sich bester Gesundheit erfreut.
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#14
(13-05-2012, 11:48)Leutnant Dino schrieb: In den Medien gibt es wenig darüber, weil die Erfolge fehlen. Wäre doch blöd wenn über Unterhaltspflichtige im Ausland geschrieben wird mit dem Ergebnis, dass die Macht Deutschlands an deren Grenze endet und der Hasenfuss sich bester Gesundheit erfreut.

Genau aus dem selben Grund wird übrigens in den Medien auch so gut wie nie über das Ergebnis einer Beschlagnahmung einer verschlüsselten Festplatte (zb im Zusammenhang mit KiPo oder Computerkriminalität) berichtet. Weil es sonst publik und "offiziell" werden würde dass fachgerecht verschlüsselte Festplatten (zb mit TrueCrypt, kostenlos) definitiv NICHT zu knacken sind in der Praxis. Und das wäre wohl
a) peinlich und
b) kontraproduktiv

mfg L3NNOX
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#15
(13-05-2012, 11:18)gleichgesinnter schrieb: Aber ab der deutschen Grenze IST SENSE!

Korrekt. Nach knapp 3 Jahren hat sich bei mir absolut garkeiner gemeldet, weder hab ich Post bekommen, noch irgendwelche Anfragen. Rein garnichts.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#16
(14-05-2012, 06:19)Tee-Rak schrieb: ... weder hab ich Post bekommen, noch irgendwelche Anfragen. Rein garnichts.
Post kann man nur bekommen, wenn der Sender weiss, wo er die Post hinschicken muss ..
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#17
(13-05-2012, 10:37)Fluechtling schrieb: ich denke das grösste Problem dabei ist man selbst: daher "Klappe halten"

Richtig! Wer dicke Sprüche klopft, bekommt früher oder später eine in [Unterschreitung des Mindestniveaus].

Klappe halten, gilt vor, während und nach der Beziehung.

Vor = keine Begehrlichkeiten wecken
Während = in gewissem Maße vorsorgen + ihr keinen goldenen Fallschirm vor die Nase halten
Nach = wie "vor" + Zugriff erschweren
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#18
Und Eure Kinder?
Ist es möglich im Ausland zu leben und trotzdem relativ regelmäßig (z.B. nur in den Ferien) die Kinder zu sehen?
Viele Grüße
Sockenmonster
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#19
Die meisten Unterhaltsabgänger dürfen ihre Kinder gar nicht sehen, jedwediger Kontakt wird meistend komplett verhindert. Und das da die Motivation Unterhalt zu zahlen, gen null tendiert, ist verständlich.

Und wenn man seine Kinder nicht sehen darf oder soweit manipuliert worden sind, das diese ihre Väter nicht sehen wollen, ist das in Deutschland eben kein Grund keinen Unterhalt mehr bezahlen zu müssen. Das Geld hat weiterhin zu fliessen.

Wer das nicht mehr möchte, in vielen Fällen obendrein noch seine Existenz bedroht fühlt in Deutschland, der geht halt ins Ausland, und da ist dann Ruhe.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#20
Ich habe aus dem Ausland erreicht, trotz Unterhaltsrückstaenden, mein Kind wieder sehen zu koennen. Hatte auch Glück mit Jugendamt und Verfahrensbeistand. Habe nun auch wieder die Zahlung des vollen KU aufgenommen.
Wir werden sehen, ob Muddi irgendwann Vernunft annimmt..
Letzten Endes, ob mir das gefällt oder nicht, ist auch die blödste Mutti wichtig für das Kind..

Mein Kind ist mir wichtiger, als Kohle zu sparen, für mich selbst brauche ich ohnehin nicht viel, um glücklich und zufrieden zu leben. Es gibt Wichtigeres im Leben als Geld.

Ich hätte das Nicht-Zahlen noch länger durchziehen können, habe mich aber anders entschieden. Wichtig war mir dabei, dass ich das so entschieden habe und nicht irgendwelche Staatsbüttel. Ich stimme Dino zu, dass Selbstbestimmung ein hohes Gut ist, ausserdem habe ich ein angeborenes Problem mit arrogant auftretenden Autoritäten.

P.S.: wo ist eigentlich Al Bundy abgeblieben?
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#21
(18-05-2012, 05:54)Clint Eastwood schrieb: Mein Kind ist mir wichtiger, als Kohle zu sparen, für mich selbst brauche ich ohnehin nicht viel, um glücklich und zufrieden zu leben. Es gibt Wichtigeres im Leben als Geld.

Das ist gut so, aber es gibt einen Haken bei Deiner Einstellung: Wenn kein Geld da ist, dann wird man nicht so locker und easy über Geld reden können. Das suggeriert auch die stetige Behauptung, dass unterhaltspflichtige Männer nur zu geizig zum Zahlen sind.
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#22
(18-05-2012, 13:14)Leutnant Dino schrieb:
(18-05-2012, 05:54)Clint Eastwood schrieb: Mein Kind ist mir wichtiger, als Kohle zu sparen, für mich selbst brauche ich ohnehin nicht viel, um glücklich und zufrieden zu leben. Es gibt Wichtigeres im Leben als Geld.
Das ist gut so, aber es gibt einen Haken bei Deiner Einstellung: Wenn kein Geld da ist, dann wird man nicht so locker und easy über Geld reden können. Das suggeriert auch die stetige Behauptung, dass unterhaltspflichtige Männer nur zu geizig zum Zahlen sind.
Ich finde die Einstellung von Clint sehr gut. Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden - egal ob geizig oder nicht. Da kann man ihm allenfalls versuchen noch etwas anzuhängen (§170) - das wird er überleben.
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#23
@Dino: da hast Du recht. Geld ist allerdings nicht per se vorhanden, sondern es kommt halt immer irgendwie was rein.
Eine reiche Erbtante ist leider auch nicht vorhanden..

Bei Krankheit/Arbeitsunfähigkeit ist das was anderes, dann wird es schwierig.

Daher ist es wichtig, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und bei allem Stress gesund zu bleiben..
Als gesunder und halbwegs patenter Mann kann man(n) immer seinen Lebensunterhalt verdienen.

Der Exe ist es ohnehin immer zu wenig und man(n) ist zu geizig. Das muss man(n) einfach überhören. Verschwendete Lebenszeit.
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#24
Ist das mit "KU in der Höhe des Unterhaltsvorschusses = 170er greift nicht" wenigstens gesichert? Oder sind es nur Gerüchte?

Das Argument "der Staat zahlt auch nicht mehr als den Vorschuss und die Kinder sterben nicht aus" leuchtet mir schon ein, aber bei dem "Rechtsstaat" weiss man nie...
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#25
(18-05-2012, 21:26)MLCer schrieb: Ist das mit "KU in der Höhe des Unterhaltsvorschusses = 170er greift nicht" wenigstens gesichert? Oder sind es nur Gerüchte?

Das ist gesichert, aber schützt nicht vor einer Strafanzeige. Viele Exen und auch Jugendämter denken, dass es trotzdem eine Straftat sei, wenn man nur den Unterhaltsvorschuß zahlt. Auch hier gilt: Wer lesen kann, der weiss mehr.
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