Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
		
		
		22-10-2011, 09:21 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2011, 19:14 von 2Fast.)
		
	 
	
		Diese Frage haben sich sicherlich schon viele von euch gestellt.  
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nicht viel! 
Als Zahlesel geht´s in den meisten Fällen in die Armut, und nach +-20 Jahren Unterhaltszahlung  in gleitendem Übergang in die Altersarmut. Als Arbeitnehmer ist man doppelt gekniffen. Erst kommt die Steuerprogression, dann die Progression der Düsseldorfer Tabelle. 
Eben noch im Doppelverdiener-Haushalt, Steuerklasse 3, plus Kindergeld. Nach der Trennung weit unter Hartz4-Regelsatz. 
Wer`s genauer wissen will, lädt sich die Excel-Datei im Anhang. Da könnt ihr euere 3 Werte eingeben und seht es genauer, was nach Steuer, Düsseldorfer Tabelle und Miete noch bleibt.  
Vor allem sieht man ob es sich überhaupt noch lohnt, sich auf die nächste Gehaltserhöhung zu freuen. Für die meisten ist das nicht so. 
z.B. Brutto 2.800€, 2 Kinder, Miete 750€, Rest zum Leben 262€ 
besser: du machst nur noch einen Minijob 400€ zahlst diese 400€ als KU und holst dir Aufstockung beim Jobcenter. Dann hast du immerhin 370€ zum Leben (immerhin 40% mehr) . 
Ganz unter ist noch ein Diagramm abrufbar. Dort seht ihr wie sich bei steigendem oder sinkendem Brutto, euer Budget als Unterhaltszahler verändert. 
Interessant finde ich, dass ein würdiges Leben eigentlich erst oberhalb von 5.000€ brutto beginnt. Dann bleiben dir gerade mal 1.000€ im Monat zum Leben. Für die meisten hier wohl kein Trost. 
 
Dateianhang auf Wunsch des TE von Mod gelöscht! Bluter
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779 
	Themen: 40 
	Registriert seit: Feb 2010
	
	 
 
	
		
		
		22-10-2011, 12:09 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2011, 12:10 von Skipper.)
		
	 
	
		Hallo 2Fast, 
 
saubere Arbeit!  
Ähnliche Tabellen habe auch ich mir entwickelt, um mir die Zusammenhänge zu verdeutlichen und um mein optimales Gehalt  bestimmen zu können.   
 
Allerdings sind meine Systeme um die Faktor 'Umgangskosten' und 'Bedarf der BG', also um die Kosten des zeitweiligen Lebens meiner Kinder bei mir erweitert. Die Schräglage zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht wird dann noch größer. 
 
Regelleistung für alleinstehende Erwachsene ist zZ 364€, das Netto ist nach meinen Gehaltsrechnern zu gering. Ich komme bei Brutto 2800 auf ein Netto von 1767€. 
 
   
 
 
 
        
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
	
		 (22-10-2011, 12:09)Skipper schrieb:  das Netto ist nach meinen Gehaltsrechnern zu gering. Ich komme bei Brutto 2800 auf ein Netto von 1767€. 
Die meisten Gehaltsrechner die so unterwegs sind sind schlichtweg falsch, oder nur für eine monatliche Berechnung brauchbar. Das sog. "durchschnittliche Monatsbrutto" lässt sich damit nicht ermitteln.
 
Am besten fragen wir jemanden der sich mit so`was auskennt: 
den Finanzminister höchstpersönlich  https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp
Demnach beträgt die Steuer bei jährlich 33.600 (entspricht 2.800 monatl.) 12 mal 566. Die meisten Lohnrechner im Internet geben ganz andere Werte aus und sind daher wohl falsch (lasse mir da aber gerne was anderes erklären).
 
Die Umgangskosten baue ich noch ein. Danke für diese ziemlich gute Anregung.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.809 
	Themen: 109 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
		
		
		22-10-2011, 13:48 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2011, 14:00 von sorglos.)
		
	 
	
		Gut gemacht! So begreifen hoffentlich endlich immer mehr, dass sie den KU zur Durchleitungsposition machen können.  
Wenn du die Umgangskosten einbaust, gibt es ein paar Dinge die es verkomplizieren: 
- andere Altersstufen und Kinderregelsätze, davon je 1/30 des Regelsatzes pro Umgangstag über 12h 
- andere Fahrtkostensätze (0,10 zur Arbeit) und (0,20 für Umgangsfahrten) 
- Grenzwerte Wohnungskosten: einerseits mehr angemessene Wohnung nach Köpfen, aber gedeckelt  und in jeder Stadt anders 
- Grenzwerte für Alleinerziehendenzuschlag 
- Mögliche Ausschlußgründe: Übersteigendes Schonvermögen, zusammeleben mit neuem/r Partner/in mit eigenem Einkommen
 
Bei der Einkommenberechnung ist noch die unterschiedliche SV/Steuer zu beachten:  
1. Minijob bis 400.- 2. Midijob von 400-800 Euro und 3. normal voll SV-pflichtig darüber.
 
Wir haben für unsere AG  www.umgangskosten.de eine ähnliche Tabelle, wo man sich seine persönliche Komfortzone (Arbeitsumfang/verfügbares Budget) errechnen kann. 
	  
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.888 
	Themen: 138 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Zum einen, vermisse ich ein Alternativfeld für eine manuelle Eingabe von Fahrtkosten. 
Diese OLG-eigenen Schmierereien hierzu sind häufiger für die Katz, als realistisch, repräsentativ oder sonstwas, auch geht wohl jedes OLG anders damit um. 
 
Zudem stimmt was mit dem Endbetrag nicht, wenn ich das richtig ablese. 
 
"Verbleibendes Einkommen und sich hierauf anschließender Ku sind okay, aber nicht was mir dann zur Verfügung bleiben soll. 
Mir verbleibt zum leben nicht nur die Differenz aus Verteilungsmasse und Unterhaltsbetrag, sondern - in meinem positiv endenden Fall - SB plus Differenz aus Verteilungsmasse minus KU. 
 
 
 
	 
	
	
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
	
		Eine neue Version ist verfügbar,  
http://www.trennungsfaq.com/forum/attach...hp?aid=539
Herunterladen lohnt sich. Die hier kritisierten Fehler sind darin korrigiert. Nochmals Danke für die konstruktive Kritik.
  (22-10-2011, 21:29)Bluter schrieb:  Zum einen, vermisse ich ein Alternativfeld für eine manuelle Eingabe von Fahrtkosten. 
Solche Beträge könnte man in das Feld "abzügl. Sonstiges" I18 eingeben. 
  (22-10-2011, 21:29)Bluter schrieb:  Mir verbleibt zum leben nicht nur die Differenz aus Verteilungsmasse und Unterhaltsbetrag, sondern - in meinem positiv endenden Fall - SB plus Differenz aus Verteilungsmasse minus KU. 
Es ist komplizierter: Dir verbeibt zum Leben Nettoeinkommen+Rente/Zinsen -(Miete, Versicherungen, Schulden, Sonstiges)-KU
 
Der in der untersten Zeile genannte Betrag ist realistischer und hebt von den Rechenspielen der Gerichte ab. Quatsch wie Fiktiveinkommen und Mietvorteil spielen dort keine Rolle, sind aber für die Ermittlung des KU notwendig. 
Wer noch weitere Fehler findet möge diese mitteilen,- nur so kann ich es korrigieren. 
 
Nächste Version gibt es dann in ein paar Tagen. Dort werden die Umgangskosten mit eingebaut.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.813 
	Themen: 52 
	Registriert seit: Feb 2011
	
	 
 
	
	
		Sehr gut gegliedert, Danke. 
 
Was ich vermisse ist, dass hälftige Kindergeld ja noch für Umgang verwendet werden muss. 
 
Zum "verprassen" für sich hat der Papa in Deinem Beispiel also noch 184,00 € weniger. 
 
lg 
 
Camper
	 
	
	
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein. 
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779 
	Themen: 40 
	Registriert seit: Feb 2010
	
	 
 
	
		
		
		23-10-2011, 13:20 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2011, 13:22 von Skipper.)
		
	 
	
		Moin. 
 
Die RL ist für 2011 noch 364€, werden in 2012 um  min. 3€ steigen, im Gespräch ist eine Anpassung um 10 Euro. 
 
Bei der Berechnung der Freibeträge liegen offenbar noch alte Werte zugrunde. Nach § 11b, Abs. 3 SGB  II ist für den Einkommensbetrag zwischen 100€ bis 1000€ 20%, von 1000€ bis 1200€ 10% abzuziehen. Sobald ein Kind in der BG versorgt wird, erhöht sich die Grenze auf 1500 Euro. Im Beispiel wären das dann 180€ + 50€, vorausgesetzt, die Kinder sind zeitweilig tatsächlich Teil der BG.   
 
Die 'angemessenen Kosten' der Unterkunft (KdU), also die erstattet werden, schwanken je nach Region sehr stark. Zudem hängen sie von der Zahl der Personen ab, die der BG angehören.  
Bei der Anerkennung zeitweilig zur BG gehörender Kinder kann es mit dem JC zu Streit kommen. Die Damen und Herren vom JC entwickeln schon mal unterschiedliche Vorstellungen in der Spannweite von 'Kinder übernachten beim Besuch auf 'm Sofa' bis hin zu 'jede Person der BG hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer'.         
 
Die Umgangskosten werden im Unterhalts- und Sozialrecht recht unterschiedlich behandelt. Nach SGB werden diese in der tatsächlichen Höhe (anteiliges Sozialgeld und Fahrtkosten) estattet. Im Unterhaltsrecht muß der 'Pflichtige' sehen, wie er das hinkriegt. 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Sehr schön. Ich kriegs mangels Excel nur nicht ganz zu sehen. Soll keine Kritik sein. Hat es schon jemand mit OpenOffice probiert?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779 
	Themen: 40 
	Registriert seit: Feb 2010
	
	 
 
	
		
		
		23-10-2011, 14:18 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2011, 14:19 von Skipper.)
		
	 
	
		Ich arbeite mit LibreOffice. 
Beim Öffnen der Datei erhalte ich den Hinweis, daß es Verweise auf andere Dateien gebe. 
Werte in den Eingabefeldern kann ich nicht ändern, vermutlich ist das Dokument geschützt. 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 57 
	Themen: 9 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
		
		
		23-10-2011, 14:21 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2011, 14:22 von RunningMan.)
		
	 
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
	
		 (23-10-2011, 14:10)p schrieb:  Hat es schon jemand mit OpenOffice probiert? 
Angefügt nochmals die allerneueste Version im Format für ältere MSOffice versionen. Evtl. kann OpenOffice (kann ich leider nicht testen) das lesen.
 
@Skipper: kannst du in dieser Version die Werte verändern? Is ja blöd wenn nicht.
 
In dieser Version sind die Anregungen und Hinweise von Heute auch schon eingearbeitet.
 Dateianhang auf Wunsch des TE von Mod gelöscht! Bluter
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.292 
	Themen: 84 
	Registriert seit: Jun 2011
	
	 
 
	
	
		Bei 5.000,- € brutto hört es ja auf   
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779 
	Themen: 40 
	Registriert seit: Feb 2010
	
	 
 
	
		
		
		23-10-2011, 14:46 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2011, 14:47 von Skipper.)
		
	 
	
		Die 'SGB'-Tabelle stimmt mE noch nicht: 
RL ist 364€ 
In in Stufe 2 ergeben sich entweder 20€ ohne oder 50€ wenn Umgang erfolgt. 
 
Eingaben kann ich unterwegs und auf dem Apfelphone gerade nicht testen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		 (23-10-2011, 14:33)p schrieb:  No Windows, no Excel. 
open office geht wohl auch. Ich hab aber nicht alles durchprobiert. Die Datei aus dem download war schreibgeschützt, aber noch mal an einem anderen Ort gespeichert, war alles open. 
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
	
		 (23-10-2011, 14:39)Exilierter schrieb:  Bei 5.000,- € brutto hört es ja auf   
Das Projekt heißt Unterhaltszahler und nicht Unterhalts empfänger !   
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.292 
	Themen: 84 
	Registriert seit: Jun 2011
	
	 
 
	
	
		Eine sehr schöne Excelliste. Die müsste im TFAQ aufgenommen werden. Da fällt es dem Leser leichter gleich die Sachen zu packen ...
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		@2Fast, 
 
wirklich eine sehr gute Arbeit!  
 
Da werde ich gleich mein erstes neues Einkommen mal durchjagen. 
 
Frage: 
Ist es nicht so, dass Wohngeld zuerst, also noch vor einer eventuellen Aufstockung durch SGB II, beantragt werden muss? 
 
Anmerkung: 
Die Wohngeldstelle in meiner Stadt erkennt eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung zwischen der KM und mir (kein beglaubigter Titel) jedenfalls mittlerweile an!? 
 
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 75 
	Themen: 11 
	Registriert seit: Sep 2010
	
	 
 
	
	
		Sehr geil ! Vielen Dank 2Fast !!! 
 
Lieben Gruß 
 
Der Bücker
	 
	
	
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779 
	Themen: 40 
	Registriert seit: Feb 2010
	
	 
 
	
	
		Zur Frage von S-Klasse: 
Es ist grundsätzlich so, daß vpr ALG II allen anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, um eine Notlage, einen Mangel, eine Bedürftigkeit zu überwinden.   
 
Wenn also allein die Zahlung von Wohngeld aus der Bedürftigkeit führt, dann besteht kein Ansprüch auf ALG II-Leistungen. 
 
Wie diese Bedürftigkeit bei Wohngeld errechnet wird, das ist mir nicht bekannt.  
 
_ 
Vor Nutzung der vorgenannten Tabellen sollten noch einige Fehler behoben werden. Wenn ich es richtig sehe, dann bezieht die rechte Tabelle 'SGB' den Werte KU nicht richtig aus der linken. Die Berechnung der Freibeträge funktioniert noch nicht in der mir vorliegenden Version.    
 
    
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Mein lieber Skipper, dass kann ich dir genau sagen bzw. es steht das wesentliche hier: 
Wohngeld
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 8 
	Themen: 2 
	Registriert seit: Sep 2011
	
	 
 
	
	
		Danke 2Fast. Super Arbeit.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 58 
	Themen: 5 
	Registriert seit: Oct 2011
	
	 
 
	
	
		Update zum Unterhaltszahler.xls 
 
Wichtigste Änderungen: 
- Umgangskosten 
- es lassen sich jetzt auch tatsächliche Kosten von gerichtlich anerkannte Kosten abgrenzen 
 
Ich bitte die Experten für SGB etc hier mal etwas zu prüfen. (Der Regelsatz ist ab 01/12 374. Das lass ich so, sonst müssen alle ja schon wieder updaten.) 
 
Mir war nicht klar ob bei Umgang das Kindergeld, das ja in der Regel der Unterhaltsempfänger bezieht, wieder zurück gerechnet wird. Derzeit führt dies zur Schieflage zugunsten des Unterhaltsempfängers, aber das wäre ja schon wieder Systemkonform.  
 
@bluter: bitte die alten Versionen in #1 und #12 wieder löschen. Danke 
 
@p: Bitte auch nochmal Rückmeldung von der OpenOffice Fraktion. Ich kenn mich da überhaupt nicht aus, aber ich kann fast nicht glauben das Excel Dateien von euch nicht benutzt werden können. Gibt es da vielleicht eine Export-Funktion? Im Netz erzählen viele OO-Nutzer das es geht. 
 
@all: danke für die allg. Anerkennung, hab das Ding echt gern gemacht. Ich finde den Nutzen, vor allem mit dem Umgangskosten, im Nachhinein überraschend groß. Mir war vorher nicht klar wie groß der Einfluss der Umgangszeiten auf den Unterhalt sein kann. 
 
Dateianhang auf Wunsch des TE von Mod gelöscht! Bluter
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.813 
	Themen: 52 
	Registriert seit: Feb 2011
	
	 
 
	
		
		
		25-10-2011, 13:24 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2011, 13:26 von Camper1955.)
		
	 
	
		@2Fast 
 
Nun fehlen noch die Krankheitskosten, die man selbst tragen muss. Auch die sind im notwendigen Selbstbehalt nicht enthalten. 
 
z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente, Erholungsreisen (Urlaub), wenn deren Notwendigkeit vom Arzt attestiert ist, Attestgebühren, Fahrkosten zu den Ärzten. Mehraufwand für orthopädische Schuhe und Einlagen usw. 
 
All diese Dinge kann man steuerrechtlich als aussergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Familienrecht kennt diese Absetzungsmöglichkeit (bisher) nicht. 
 
lg 
 
Camper
	 
	
	
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein. 
 
 
	
	
 
 
	 
 |