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Erstausbildung
#1
Hallo Väter,

weiß jemand wie es sich verhält wenn die Erstausbildung ein Studium ist. Sind bei einem Bachelorstudium dann drei Jahre Erstausbildung und beim Examen 4,5 Jahre Erstausbildung?!

Hintergrund ist, dass ich Jura studieren will und mit dem Bachelorabschluss kann ich nichts anfangen, der Master baut darauf auf, aber entspricht ja quasi einer Zweitausbildung. Ich befürchte, dass sich das JA dann nach drei Jahre meldet und meint ich solle die Ausbildung abbrechen, um die volle Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Danke für Eure Hilfe
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#2
meinen können die viel und ob deren Meinung im Zweifelsfall Bestand hat, ist fraglich.
Machs einfach.
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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#3
der vater meines sohnes beginnt inzwischen sein drittstudium und zahlt nichts. aber er hat auch keines der beiden davor abgeschlossen...
ich glaube aber im hinterkopf zu haben, dass der master kein zweit- sondern ein aufbaustudium ist (ohne gewähr).
unterhaltsrechtlich vergleichbar mit eltern, die ihren kinder später ebenfalls das aufbaustudium finanzieren müssen Wink
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#4
(06-09-2010, 11:30)seeelig schrieb: der vater meines sohnes beginnt inzwischen sein drittstudium und zahlt nichts.

Mit welcher Begründung hat der Richter den Unterhalt auf Null gesetzt?
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#5
richter???
das einzige was ich bislang bzgl. finanzieller auseinandersetzung gemacht habe, war ihn zu bitten, die schwarzarbeit zu lassen und sich anzumelden, weil ich mich sonst als mitwisser strafbar mache...
und die beistandschaft beim jugendamt, die ich gebeten habe die basics zu machen und ansonsten die füsse still zu halten, bis sich die grundstimmung einigermassen stabilisiert hat...



"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#6
Das ist dann eine stille Übereinkunft zwischen den Eltern. Dagegen ist nichts zu sagen, du erwirtschaftest den Unterhalt selbst. Aber vor Gericht dürfte der Vater kaum Chancen haben, wenn er mit einem weiteren Studium argumentiert.
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#7
@p: kannst ja mal dem herrn papa erzählen, dass ich garkeine sooo gemeine böse hexe bin Wink

aber zurück zum thema, vielleicht kannst du der mutter ja auch deutlich machen, dass das kind einen vorteil daraus zieht, wenn der vater eine zusatzausbildung geniesst und eine stille übereinkunft aushandeln...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#8
(06-09-2010, 13:36)seeelig schrieb: richter???
das einzige was ich bislang bzgl. finanzieller auseinandersetzung gemacht habe, war ihn zu bitten, die schwarzarbeit zu lassen und sich anzumelden, weil ich mich sonst als mitwisser strafbar mache...
und die beistandschaft beim jugendamt, die ich gebeten habe die basics zu machen und ansonsten die füsse still zu halten, bis sich die grundstimmung einigermassen stabilisiert hat...

neee, was bist Du doch eine nette Ex.
Die Argumentation nach Satz 1 ist schlicht eine Nötigung, unausgesprochene Drohung oder einfach nur Unwissenheit. Erklär mal Deine Straftat bei der Sache.

Der Satz 2 zeigt doch ganz klar, Mama hat ein bissigen Hündchen an der kurzen Leine. Und Papa darf von Mamas Gnaden weiterleben. Und da wundert sie sich über seine Reaktionen? Lass mich raten, Eure ganze Beziehung war von derartiger Gängelei geprägt? Nee, beantworte es nicht, war nur eine Vermutung von mir und geht mich letztendlich nix an.
Ist wie die Aussage von mir in einem anderen Thread: Überdenke mal Deine eigene Position... :
stehst Du VOR dem Wald und hörst ein Echo oder stehst Du IM Wald und rufst um Hilfe?
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#9
meine straftat ist: wenn ich mitwisser bin, verliere ich den anspruch auf unterhaltsvorschuss, wenn äffchen ihn benötigt, denn ich muss dann auf diesem papier unterschreiben, dass meine angaben der wahrheit entsprechen etc pp, ansonsten verliere ich den anspruch...

die beziehung war davon geprägt, dass sie keine war...

ich kann deine argumentation nicht nachvollziehen. du wirfst mir vor, dass ich gemein bin, weil ich die möglichkeit hätte unterhalt einzuklagen, aber es nicht tue???

falls du lust hast, kannst du gerne einen eigenen thread aufmachen oder mir ne mail schicken, aber ich finde es irgendwie uncool, mich durch die threads zu verfolgen und krieg zu spielen, in denen wichtigere dinge diskutiert werden...
(07-09-2010, 12:50)vorsichtiger schrieb: Der Satz 2 zeigt doch ganz klar, Mama hat ein bissigen Hündchen an der kurzen Leine. Und Papa darf von Mamas Gnaden weiterleben. Und da wundert sie sich über seine Reaktionen? Lass mich raten, Eure ganze Beziehung war von derartiger Gängelei geprägt? Nee, beantworte es nicht, war nur eine Vermutung von mir und geht mich letztendlich nix an.

autsch auch für deine erfahrungen!
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#10
also Deine Argumentation ist die, dass Du Dein Wissen in jedem Fall anwenden musst - natürlich nur um Dich nicht "strafbar" zu machen. Klar, logisch. Befasse Dich mal erst mit dem Wortbegriff der Strafbarkeit.
Dann muss man ja auch nicht alles Wissen, was man hat, mit allen möglichen oder unmöglichen Menschen teilen. Manchmal ist es auch klüger ein Wissen für sich zu behalten. Reden ist Silber - Schweigen ist Gold. Schon gehört von?

Und im Fragebogen zu UVG steht nirgends geschrieben "Verdient der Erzeuger des Kindes Schwarzgeld" - also hör auf Dich zu winden. Du hast ihn mit der Aussage unter Druck setzen wollen - nicht mehr nicht weniger. Es ist eine latente Drohung die da aussagt wenn er nicht so tanzt, wie Du die Musik spielst, dann verpetzt Du ihn und machst ihm das Leben schwer.

Somit dürfte meine Argumentation ausführlicher erklärt sein. Vorwerfen tu ich gar nix (brr, was ein Deutsch) - ich analysiere Deine Aussagen. Du wolltest doch gerne hören, was Du doch für eine nette Ex bist. Hab ich geschrieben - gut, ich habs etwas ironisch gemeint - aber das kam ja wohl auch an. Denn spätestens mit meinen von Dir nun vielleicht besser verstanden Argumenten ist klar, das jemand, der "NUR SEIN RECHT" will (was übrigens eine mehrheitlich weibliche Aussage bei Scheidungen / Trennungen ist) mit der Art und Weise wie es durchgesetzt wird - nicht wirklich so nett sein kann, wie er / sie selber von sich selber denkt.

Wann und wo ich einen Thread aufmachen möchte, ist alleine meine Entscheidung. Wenn es Dir nicht gefällt meine Aussagen auf Deine zu lesen, dann kannst Du mich gerne auf ignore setzen oder anderweitig reagieren. Ich reagiere zum Beispiel auf Postings, die von Leuten kommen, die sich einerseits über Schwarz-Weiß-Denken auslassen, andererseits aber selber so denken.

Deine Aufforderung, ich solle doch einen neuen Thread aufmachen kommt mir gerade wieder vor wie ein Indiz für meine Vermutung: Eine Gängelei. Dazu sage ich aber nix mehr. Aber komm Dir bitte nicht von mir verfolgt vor. SO wichtig sind mir Deine Aussagen nun wirklich nicht. Wichtig sind die Fragen der Fragesteller, hier von "DerSchmidt". Seine Frage hier wurde offensichtlich beantwortet - bis Du kamst und für neuen Gesprächsstoff sorgtest. Nun beschwer Dich aber auch nicht über Antworten Wink

Btw: Stehst Du nun im Wald oder davor?
Streite nie mit Idioten.
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#11
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht insbesondere nicht oder nicht mehr, wenn der allein erziehende Elternteil seine Mitwirkungsverpflichtungen nach dem UVG nicht erfüllt.
sowie:
http://www.allein-erziehend.net/Info/Unt...gesetz.htm

insbesondere § 6
"Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung (oder eines Unterlassens), Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können."

möglicherweise missinterpretiere ich das wegfallen des vielleicht irgendwann für meinen sohn notwendigen unterhaltvorschusses aus wortbegrifflichen fehldefinitionen.

nicht fehlinterpretiere ich jedoch die negativen im worst case existentiellen konsequenzen für meinen sohn die sich aus dieser mitwisserschaft (vielleicht auch falsche wortwahl) ergeben.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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