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EV in der Botschaft
#1
Dabei fällt mir gerade auf:

Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,

- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind, Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen.

Darunter könne man doch verstehen, dass man eine freiwillige EV auch in der Botschaft abgeben kann?

http://dejure.org/gesetze/FamFG/413.html

In Verfahren nach § 410 Nr. 1 kann sowohl der Verpflichtete als auch der Berechtigte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Verpflichteten anzuordnen. Die §§ 478 bis 480 und 483 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.


Da man eh nichts oder wenig hat, wäre es doch wirtschaftlicher. Weiter, wenn ein Gericht dann von mir, im Ausland lebender, ein persönliches Erscheinen verpflichtet, wer bezahlt dann die durch diese Verpflichtung enstandenen Kosten?
Wenn ich diese Reisekosten nicht selbst aufbringen kann?
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
#2
Also ich kann den Sinn nicht verstehen.

Das wäre ja das gleiche, als wenn man sich freiwillig einen Strick um den Hals legt.

Deutschland ist eines der wenigen Länder, wo man zu so etwas gezwungen werden kann, was ja auch Rechtsfolgen mit sich zieht.

Wenn Du unbedingt mit den Scharotzerhelfern weiter einen Dialog führen willst, würde ich anstatt einer EV eine schlicht und ergreifende Mitteilung "Ich hab nix" verfassen.

Sollen doch die teuren Pfändungsversuche in Leere laufen. Kann dir doch egal sein.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#3
Die deutschen Botschaften übernehmen auch notarielle Aufgaben. Es ist also kein Thema, z.B. eine EV dort abzugeben. Es macht aber keinen Sinn diese EV freiwillig durchzuführen. Zu welchem Zweck?

Ansonsten empfehle ich immer den regen Kontakt mit den Behörden. Einladungen vom Gericht habe ich immer begrüsst und ich habe gebeten, dass die Reisekosten vorab bereit gestellt werden müssen, da ich die nicht verauslagen kann und da ich kein Konto habe, habe ich als Geldabholungsstelle die deutsche Botschaft empfohlen. Die deutschen Gerichte haben davon dann immer Abstand genommen.
#4
(11-03-2010, 08:49)Exilierter schrieb: Die deutschen Botschaften übernehmen auch notarielle Aufgaben. Es ist also kein Thema, z.B. eine EV dort abzugeben. Es macht aber keinen Sinn diese EV freiwillig durchzuführen. Zu welchem Zweck?

Ansonsten empfehle ich immer den regen Kontakt mit den Behörden. Einladungen vom Gericht habe ich immer begrüsst und ich habe gebeten, dass die Reisekosten vorab bereit gestellt werden müssen, da ich die nicht verauslagen kann und da ich kein Konto habe, habe ich als Geldabholungsstelle die deutsche Botschaft empfohlen. Die deutschen Gerichte haben davon dann immer Abstand genommen.

Naja Passentzug, wenn der ablauft, so hab ich gelernt, beauftragt mann Sicherheitshalber einen Anwalt der schaut ob etwas vorliegt, es kann ja nur die EV sein, also wenn man dann den Service der Botschaft in Ansprucht nehmen kann, spart man sich schon den Weg in die alte Heimat. Wenn dann Einladungen existieren, muss mir jemand die Reisekosten, also der Veranstalter auslegen, denn die Kosten für Flug/Übernachtung/Verpflegung kann ich mir selbst nicht leisten. Das war mir nicht ganz klar. Danke dir.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
#5
(11-03-2010, 11:05)Tee-Rak schrieb: also wenn man dann den Service der Botschaft in Ansprucht nehmen kann, spart man sich schon den Weg in die alte Heimat.

Also die Botschaft zahlt Dir nicht den Rückflug, nur weil Du die EV abgegeben hast. Das Rückflugticket wird nur dann bezahlt, wenn Du in Abschiebehaft im Ausland sitzt, wegen eines Vergehens, z.B. abgelaufenes Visa und erwischt... Dann wirst Du natürlich von der deutschen Botschaft betreut. Deutsche Gefängnisinsassene werden von der Rechtsabteilung betreut. Wie intensiv entzieht sich meiner Kenntnis.
#6
(11-03-2010, 11:05)Tee-Rak schrieb: Naja Passentzug, wenn der ablauft, so hab ich gelernt, beauftragt mann Sicherheitshalber einen Anwalt der schaut ob etwas vorliegt, es kann ja nur die EV sein,

Eine fehlende EV ist kein Grund für einen Passentzug.

Nur wenn Du wg. Unterhaltspflichtverletzung rechtskräftig verurteilt worden bist oder Du dich nachweislich deiner Unterhaltspflicht bewusst entziehen willst - letzteres greift dann logischerweise nur vor Ausreise, falls jemand Wind davon bekommt.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#7
(11-03-2010, 11:14)ali mente schrieb:
(11-03-2010, 11:05)Tee-Rak schrieb: Naja Passentzug, wenn der ablauft, so hab ich gelernt, beauftragt mann Sicherheitshalber einen Anwalt der schaut ob etwas vorliegt, es kann ja nur die EV sein,

Eine fehlende EV ist kein Grund für einen Passentzug.

Nur wenn Du wg. Unterhaltspflichtverletzung rechtskräftig verurteilt worden bist oder Du dich nachweislich deiner Unterhaltspflicht bewusst entziehen willst - letzteres greift dann logischerweise nur vor Ausreise, falls jemand Wind davon bekommt.

Ah jetzt klingelt es. Da hab ich wieder Äpfel mit Birnen verwechselt. Danke!
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