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Trennung, 2 Kinder, unv., psychische Krankheit
#1
Hallo zusammen,

habe hier im Forum schon sehr viel gelesen.
Kurz zu meiner Person und meinem "Fall"

männlich, Ende 30, Wohnhaft in Niedersachen, 2 Kinder (6 und 3)
EFH (100% ich im Grundbuch)unverheiratet (10 Jahre Beziehung)

Meine Ex hat vor 3 Monaten die Trennung ausgesprochen (auseinander gelebt)
Derzeit ist die Situation ziemlich angespannt.

Stand jetzt ist:
Ich werde ausziehen und die Kinder zu 45% betreuen im "Wechselmodell"
Ja, ich werde fast den vollständigen Unterhalt zahlen und ja, mir ist bewusst das 45%
fast 50% sind und hier die Kosten fast gleich sind.
Ich kann und möchte mir das jedoch leisten wegen der Kinder. Die Kinder sind mein Hauptaugenmerk.

Nun zu meinen Fragen/Problemen/Sorgen etc.:

Wir haben eine private Elternvereinbarung ausgehandelt und gemeinsam unterschrieben. Ich weiß nicht inwieweit es wirklich sinnvoll ist diese noch gerichtlich billigen zu lassen ohne noch zusätzlich Öl ins Feuer zu giessen - oder es erstmal so zu belassen.

Weiter mache ich mir Sorgen bzgl Ihrer bestätigten Diagnosen (dissoziative Störung -DIS (6 verschiedene Persönlichkeiten wo keine als gefährlich eingestuft ist); PTBS) sie hat selbstverletztendes Verhalten befindet sich aber seit 3 Jahren in wöchentlicher Therapie. 

Ich weiß nicht was das in zukunft für Auswirkungen auf die Kinder und für mich hat. Ich brauche hier irgendwie eine Einschätzung bzw. Meinungen.

Die Symptome dieser Krankheiten sind zb.: - ständige Opferrolle, tlw. Wutausbrüche (manchmal auch im Beisein der Kinder) Verdrehung der Gespräche. Ich kann das gar nicht genau beschreiben - aber größtenteils fühlte ich mich immer als der Schuldige bzw. der Problemverursacher. Aufgrund dessen habe ich mit der Zeit auch immer mehrere Dinge nicht mehr angesprochen weil es sich eh nicht geändert hätte.

Ich muss jedoch auch sagen, dass sie mit den Kindern zu 90% toll und gut umgeht. 

Was würdet ihr mir hierzu raten?
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#2
Warum machst du 45% und nicht 50%, wenn du dir über die finanziellen Auswirkungen im Klaren bist? Dass sich die Rechtslage bei "fast" Wechselmodell bzgl. Unterhalt ein wenig verbessert hat durch einen BGH Beschluss diesen Jahres ist bekannt?
Elternvereinbarung ohne Gericht ist nichts wert. Ob du eine gerichtliche Billigung anstrebst hängt von mehreren Dingen ab, z.B ob du erwartest, dass sie sich daran hält.
Bezüglich ihrer psychischen Probleme weiß ich nicht so recht was man raten kann bzw. was deine Intention hier ist. Ist das Kindeswohl gefährdet? Dann solltest du schauen, dass die Kinder zu dir kommen, denn warum solltest du dann mit so einer Regelung einverstanden sein? Wenn sie das nicht will führt hier der (lange und schwierige) Weg über Gericht und Gutachten. Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, wird ihre Erkrankung ihre Privatangelegenheit sein und ich wüsste nicht, was du da tun kannst.
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#3
Du ziehst aus deinem eigenen EFH aus, was dir zu 100% gehört und die Ex bleibt drinne?
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#4
(27-10-2026, 15:47)Blan schrieb: Warum machst du 45% und nicht 50%, wenn du dir über die finanziellen Auswirkungen im Klaren bist? Dass sich die Rechtslage bei "fast" Wechselmodell bzgl. Unterhalt ein wenig verbessert hat durch einen BGH Beschluss diesen Jahres ist bekannt?
Elternvereinbarung ohne Gericht ist nichts wert. Ob du eine gerichtliche Billigung anstrebst hängt von mehreren Dingen ab, z.B ob du erwartest, dass sie sich daran hält.
Bezüglich ihrer psychischen Probleme weiß ich nicht so recht was man raten kann bzw. was deine Intention hier ist. Ist das Kindeswohl gefährdet? Dann solltest du schauen, dass die Kinder zu dir kommen, denn warum solltest du dann mit so einer Regelung einverstanden sein? Wenn sie das nicht will führt hier der (lange und schwierige) Weg über Gericht und Gutachten. Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, wird ihre Erkrankung ihre Privatangelegenheit sein und ich wüsste nicht, was du da tun kannst.

50% will sie nicht...Da wäre der kleine noch zu klein für.
Ja, ist mir bekannt. Habe pauschal deswegen 10% vom Unterhalt abgezogen.

Ich bin mir unsicher ob eine gerichtliche Billigung nicht von ihr falsch verstanden wird und ich nicht erst die sanftere Methode wählen sollte.

Momentan ist das Kindeswohl nicht gefährdet, da durch meine Anwesenheit ja Entlastung entsteht (solange ich noch greifbar bin). Ich weiß jedoch auch das sie, wenn ich mal nicht da bin die Kinder manchmal Stundenlang vor Fernseher parkt.

(27-10-2026, 16:05)Lullaby schrieb: Du ziehst aus deinem eigenen EFH aus, was dir zu 100% gehört und die Ex bleibt drinne?

Ja, ich würde an Sie vermieten und ziehe in eine Eigentumswohnung zwei Straßen weiter.
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#5
Hast du das Thema "Betreuungsunterhalt" auf dem Schirm?. Von was lebt die Kindesmutter aktuell und zukünftig?
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#6
(27-10-2026, 16:22)Lullaby schrieb: Hast du das Thema "Betreuungsunterhalt" auf dem Schirm?. Von was lebt die Kindesmutter aktuell und zukünftig?

Inwiefern? Die Mutter arbeitet 30h Stunden die Woche, Das kleinste Kind ist im Kindergarten
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#7
Für 45% ist er aber nicht zu klein? Ist mir schon klar, dass sie keine 50% will. Musst am Ende du wissen, ob das für dich so in Ordnung ist.
Abstufung um 4 bis 6 Stufen in der DDT bei 45% Betreuungsanteil habe ich mittlerweile mehrfach selbst real mitbekommen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als Vergleich erreicht.
Ich kenne dein Einkommen natürlich nicht und weiß auch nicht, wie euer Verhältnis zueinander ist. Wenn man noch einigermaßen miteinander klar kommt ist das viel wert und will man evtl. nicht durch Verfahren um´s Geld kaputt machen. Ist man eh schon hochstrittig kann man da evtl. härter sein.
Versteh mich nicht falsch mit meiner Fraga nach dem Kindeswohl. Ich war in einer ähnlichen Situation mit ner Ex, die teilweise völlig frei dreht mit massiven psychischen Problemen. Ich hatte lange den Gedanken, da muss doch einer hinschauen ob sie mit den Kindern klar kommt. Der Punkt ist, das interessiert einfach keine Sau und ich bin lange gegen verschlossene Türen angerannt. Du hast genau 2 Möglichkeiten. 1. du vertrittst den Standpunkt, das Kindeswohl ist gefährdet, dann musst du die entsprechenden Anträge stellen und das ist ein langer steiniger Weg mit ungewissem Ausgang, den man aber natürlich probieren kann. 2. Es passiert genau gar nichts. Du kannst nicht einerseits einverstanden sein, dass sie die Kinder zu 55% betreut und andererseits sagen, sie ist so krank, dass sie nicht mit den Kindern klar kommt.
Über Dinge wie eine SPFH kann man nachdenken, falls die Institutionen Probleme sehen, z.B. bei entsprechender Rückmeldung aus dem Kindergarten oder Schule.

Dass du in dem Haus bleibst, dass dir gehört, und sie soll mal schauen, was sie macht, ist keine Option? Für einen Auszug der Kinder bräuchte sie deine Zustimmung.
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#8
(27-10-2026, 16:31)Blan schrieb: Für 45% ist er aber nicht zu klein? Ist mir schon klar, dass sie keine 50% will. Musst am Ende du wissen, ob das für dich so in Ordnung ist.
Abstufung um 4 bis 6 Stufen in der DDT bei 45% Betreuungsanteil habe ich mittlerweile mehrfach selbst real mitbekommen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als Vergleich erreicht.
Ich kenne dein Einkommen natürlich nicht und weiß auch nicht, wie euer Verhältnis zueinander ist. Wenn man noch einigermaßen miteinander klar kommt ist das viel wert und will man evtl. nicht durch Verfahren um´s Geld kaputt machen. Ist man eh schon hochstrittig kann man da evtl. härter sein.
Versteh mich nicht falsch mit meiner Fraga nach dem Kindeswohl. Ich war in einer ähnlichen Situation mit ner Ex, die teilweise völlig frei dreht mit massiven psychischen Problemen. Ich hatte lange den Gedanken, da muss doch einer hinschauen ob sie mit den Kindern klar kommt. Der Punkt ist, das interessiert einfach keine Sau und ich bin lange gegen verschlossene Türen angerannt. Du hast genau 2 Möglichkeiten. 1. du vertrittst den Standpunkt, das Kindeswohl ist gefährdet, dann musst du die entsprechenden Anträge stellen und das ist ein langer steiniger Weg mit ungeeissem Ausgang, den man aber natürlich probieren kann. 2. Es passiert genau gar nichts. Du kannst nicht einerseits einverstanden sein, dass sie die Kinder zu 55% betreut und andererseits sagen, sie ist psychisch krank und kommt nicht mit den Kindern klar.
Über Dinge wie eine SPFH kann man nachdenken, falls die Institutionen Probleme sehen, z.B. bei entsprechender Rückmeldung aus dem Kindergarten oder Schule.

Das du in dem Haus bleibst, dass dir gehört, und sie soll mal schauen, was sie macht, ist keine Option? Für einen Auszug der Kinder bräuchte sie deine Zustimmung.


Ich bin mit den 45% fein. Meine Eltern wohnen in diesem Mehrfamilienhaus und meine Schwester ebenfalls mit ihrem Mann und den Kindern. Es ist auch hier eine deutlich Entlastung auf allen Ebenen gegeben. Aufgrund von Gleitzeit und Homeoffice wäre das auch ohne diesen "Bonus" leistbar.

Bei ihr wiederum sieht es mau aus. Sie hat keinerlei Kontakte mehr zu ihrer Familie. Das ist ja das was mir Sorgen macht - ich aber nicht beweisen kann - ob sie mit dieser Belastung ohne familiärer Unterstützung mir Ihren Diagnosen zukünftig alleine klarkommt. Es ist nur eine Vermutung. 

Ich möchte mir durch meine Handlungen nicht ins eigene Fleisch schneiden und am Ende die Kinder durch Manipulation verlieren.  Mein Plan sieht schon vor sie zur gerichtlichen Billigung zu bewegen. Das gibt mir persönlich einfach mehr Ruhe. Ich möchte nicht einfach dieses ständige Unbehagen im Magen liegen haben. Ich benötige da etwas mehr Sicherheit

Das Haus ist 400 Meter entfernt. Die Kinder bleiben komplett in Ihrem Umfeld. Das ist mir das wichtigste.
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#9
Willkommen im Forum. Zu deinen Fragen:

(27-10-2026, 15:37)Pioline schrieb: Wir haben eine private Elternvereinbarung ausgehandelt und gemeinsam unterschrieben. Ich weiß nicht inwieweit es wirklich sinnvoll ist diese noch gerichtlich billigen zu lassen ohne noch zusätzlich Öl ins Feuer zu giessen - oder es erstmal so zu belassen.

Die gerichtliche Billigung ist ähnlich wie die Elternvereinbarung wenig wert, sie wirkt mehr auf psychologischer Ebene. Sie verhindert nicht, dass die Mutter irgendwann einseitig Stunk macht und ihr eigenes Ding dreht. Wenn du als Vater das machst, schickt man dir schon mal einen Suchhubschrauber hinterher.

Das grösste Pfund für dich ist Kontinuität. Wenn ihr lange das lebt, was vereinbart wurde. Um so weniger werden die Kinder bei einseitigen Änderungen mitspielen und um so mehr lässt sich dann vor Gericht auf diese Kontinuität pochen. Von da her würde ich raten: Eine möglichst ausführliche Elternvereinbarung (vor allem was sein soll bei Ausfällen, Änderungswünsche, Klauseln für Altersanpassungen) plus Kontinuität. Und nicht extra vor Gericht, um die billigen zu lassen.

(27-10-2026, 15:37)Pioline schrieb: Die Symptome dieser Krankheiten sind zb.: - ständige Opferrolle, tlw. Wutausbrüche (manchmal auch im Beisein der Kinder) Verdrehung der Gespräche. Ich kann das gar nicht genau beschreiben - aber größtenteils fühlte ich mich immer als der Schuldige bzw. der Problemverursacher. Aufgrund dessen habe ich mit der Zeit auch immer mehrere Dinge nicht mehr angesprochen weil es sich eh nicht geändert hätte.

Ich muss jedoch auch sagen, dass sie mit den Kindern zu 90% toll und gut umgeht. 

Was würdet ihr mir hierzu raten?

Das klingt nach sehr viel Stress, der da auf dich zukommt. Du hast dich ja schon finanziell bis auf die Knochen unterworfen, dein Einfamilienhaus in dem sie wohnt (mietfrei ?!), fast voller Kindesunterhalt... wie siehts mit Mehrbedarf aus, Betreuungkosten? Maximale Betreuung kurz vor offiziellem Wechselmodell, was ich hier sehe ist maximale Entlastung der Mutter. Da lässt sich dann schon ein Strauss Psychokrankheiten komfortabel pflegen. Der Punkt ist nun, dass dir die vielen Risiken dadurch vermutlich wohlbewusst sind, aber dass es eben auch keine Abhilfe gibt. Am besten wäre gewesen, die Mutter zieht in die Nähe und du bleibst mit den Kindern im Haus. Was Madame natürlich blockieren würde.

In dieser Konstellation kann es irgendwann zu viel Ärger kommen und alles auseinanderfliegen. Der Mutter passt ihre Isoliertheit nicht mehr und sie will -natürlich mit Kindern- abhauen, zum neuen Freund, zur neuen LoveScout24 Bekannten. Oder sie wird Klinikaufenthalte haben, wenn was zusammenbricht, dann hast du die Kinder ganz und zahlst ganz. Oder du wirst dir diese finanzielle Grosszügigkeit nicht mehr leisten können, weil du selber berufliche Stotterer, Stress, Krankheit hast. Oder weil deine Betreuungshelferlein im Haus (Eltern, Schwester) nicht mehr als Ausfallsicherung mitmachen können. Erfahrungsgemäss löst das blanke Wut am Unterhaltsfuttertrog aus. Überspitzt gesagt: Wer zu Anfang 200% gibt, der wird gebrandschatzt, wenn er später auf 100% runtergergeht. Wenn nur 20% zahlt und dann auf 50% raufgeht, dem küsst man die Füsse.

Zudem dürfte das Fast-Wechselmodell nicht einfach werden mit jemand, der in Wut und Opfersein lebt. Da muss man kommunizieren können. Es ist auch nicht gesagt, dass ihre Probleme sich nicht auch auf die grösser und eigenständiger werdenden Kinder richten, vor allem wenn du als Dampfablasspuppe nicht mehr da bist.

Dokumentiere ihre psychischen Ausfälle, steh bereit wenn etwas eskaliert und trau dich dann auch, die Kinder zu dir zu nehmen incl. nachfolgenden Verfahren. Leider wird Müttern auch da alles nachgesehen und verziehen.
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#10
Kann man mit der ex Vereinbarungen treffen?
Ich würde ihr klarmachen, dass wenn sie sich nicht an die Vereinbarungen hält, dass eine saftige Miete für das Haus fällig wird. Gleiches gilt, wenn sie es mit Unterhaltsforderungen übertreibt.

Kommst du damit klar, wenn ein neuer Freund von ihr bei ihr und deinen Kindern in deinem Haus einzieht?
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#11
Deine ganze Vorgehensweise mag dich ehren in Sachen versuchter Rücksichtnahme und in der Hoffnung, dass die Mutter sich über die Jahre stabilisiert - passiert aber so nicht.

Du schreibst selbst, dass du noch nicht aus der Nummer raus bist zu glauben, selbst "an allem Schuld zu sein". Hoffst, dass die Mutter in der Bahn bleibt bei dieser Diagnose und sagst, dass das Kindeswohl zu 90% nicht gefährdet sei und insb. da du ja 45% der Betreuung übernehmen würdest. Heißt übersetzt: Ich fange 45% auf und bei 55% stehe ich nur noch im Risiko, dass dort alles drunter und drüber geht.

Die Diagnose der Mutter scheint ja festzustehen und vorzuliegen. Die hast du konkret benannt. Heißt hier ebenfalls übersetzt: Nicht heilbar. Ständiges Risiko künftiger unkalkulierbarer Verhaltensweisen. Dir gegenüber und auch den Kindern gegenüber.

Zum Einen weißt du das alles, zum anderen stellst du dich noch nicht diesem Problem realistisch. Schlicht weil du gelernt hast, aufgrund des bisherigen Zusammenseins mit einem Psycho durchs Leben zu lavieren. Das ist erst einmal eine typische Verhaltensweise für jemanden, der als Betroffener jahrelang eine Persönlichkeitsgestörte um sich hatte.

Diese Zeit ist aber nun rum. Und nun gilt es erst einmal, am eigenen Mindset zu arbeiten, sich nicht mehr jede Verantwortung in die Schuhe schieben zu lassen, Schuldzuweisungen abzuschütteln und wenn das passiert ist, kannst du versuchen im Sinne der Kinder zu handeln und selbst stabil zu werden. Und dann kommt als ständiges Risiko hinzu, Kreuzfeuer von einem Psycho zu bekommen. Ständig. Immer mal wieder. Immer überraschend.

Falsche Rücksichtnahme schadet am Ende nur dir und nützt der Ex. Die kennt die Muster. Die weiß ihre Vorteile daraus zu ziehen. Die kennt die Knöpfe die sie drücken muss. Ein Psychiater/Psychologe der so was behandelt, kann das in gewissem Rahmen, aber glaub nicht, dass der Mitleid kennt. Der kennt nämlich die kranken Strukturen bei solchen Leuten und weiß wie die ticken um an ihr Ziel zu kommen. Hat ja auch sonst immer geklappt. Warum sich also ändern?

Jetzt verlässt du dein eigenes Haus und willst es dann vermieten? Steht ja so oben. An wen? Fremdvermieten oder an die Ex, die mit den Kindern im Haus bleibt. So oder so erhöhst du durch die Mieteinnahmen auch noch dein unterhaltsrelevantes Einkommen und egal was die mit der Bude macht - sie kann sie auch "verwohnen" - bei jedem tropfenden Wasserhahn geht das Telefon und du kannst kommen und dich um die Reparatur kümmern und im Zweifel bekommst du die nicht mal mehr aus der Hütte raus. Mit der Nummer legst du dir ein Ei ins Nest.

Die 45% kannst du jetzt erst mal leben. Kontinuität beweisen sie - wie oben schon gesagt wurde. Aber im Grunde kannst du auch 50% leisten. Mindestens das muss auch das Ziel sein. Das du in dem Mehrfamilienhaus deine Familie um dich hast die dir helfen kann - auch bei der Betreuung - verstehe ich. Aber die Entfernung zu deinem Haus scheint ja auch nicht die Größte zu sein. Du arbeitest Gleitzeit und im Homeoffice. Wenn der Laden ganz kollabiert bei der Ex, impliziert das sogar eine Begründung auf die Änderung des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht)

Und das Thema kann schnell aufkommen, denn es wird sich erst in Zukunft raus stellen, wie die Mutter mit ihren Malaissen alleine zurecht kommt. Das kann in alle Richtungen gehen. Angefangen bei einigermaßen Struktur und Teilzeitjob, aufgehört bei Verwahrlosung, TV und OnlyFans Account. Und dann brauchst du einen bissigen Anwalt aus der White-List und keine labernde Soz-Päd vom Jugendamt und Feld-Wald-und-Wiesen-Regina die irgendwie mal das Jura-Studium packte.

Die Elternvereinbarung - das wurde schon gesagt - hat psychologische Wirkung. Du brauchst kein Verfahren um sie billigen zu lassen. Theoretisch geht das, denn ein Richter bekommt das Ding auf den Tisch, freut sich das er wenig Arbeit hat und sagt dann: Naja, wen beide einverstanden sind, dann mache ich halt jetzt einen Beschluss draus.

Kostet etwas Geld und evtl. könntest du das der Ex auch verkaufen, aber selbst hier scheint es wieder an deren Unzulänglichkeiten, deiner Angst und deren Unzuverlässigkeit zu scheitern. Solche Leute wollen sich nie festlegen. Die suchen Opfer um selbst Opfer bleiben zu dürfen. Beliebigkeit nach Tagesform ist da anzutreffen. Nie kalkulierbar. Nicht einmal durch notarielle Vereinbarungen.

Du musst als Erstes tief in deiner Murmel verankern, knochentrocken zu wissen mit wem du es zu tun hast und dir nichts vorgaukeln. Und als Zweites überlegen, ob ein geplanter Schritt der sich aktuell als der Beste scheinbar erweist, im zweiten Schritt nicht ein Rohrkrepierer werden könnte. Denn das was du aktuell formulierst sind keine Lösungen im klassischen Sinne, sondern auch zwei Motiven dienend: Bequemlichkeit und Vermeidungsverhalten. Das ist kein Vorwurf. Vor dem Hintergrund einer solchen Diagnose ein Verhalten von Opfern solcher Leute
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#12
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@Nintendo - wahrscheinlich wird mich das wieder zurück werfen ...würde es aber auch unabhängig vom Haus/Wohnung


Wir haben uns auf den Unterhalt von 110% geeinigt. Ebenso haben wir uns auf die entsprechende Miete geeinigt.
Dort liege ich auch mit meinem bereinigtem Einkommen (ohne Mieteinnahmen gerechnet) Diese Mieteinnahmen würden ja noch mit auf mein
Einkommen draufgerechnet werden. Aufgrund der hohen Betreuung bin ich 2-3 Stufen nach Ddorfer Tabelle runtergegangen.

Ich weiß das sie sich derzeit bzgl. eines Unterhaltstitels von anderen getrennten Müttern schon beraten lässt. Da wird also etwas kommen.

Ist es sinnvoll sich selbst zu titulieren (mit den vereinbarten 110%) bis zum 18 Lebensjahr der Kinder?
Geht das und wenn ja wie? Flucht nach vorne oder abwarten?
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#13
(28-10-2026, 11:54)Nappo schrieb: Du musst als Erstes tief in deiner Murmel verankern, knochentrocken zu wissen mit wem du es zu tun hast und dir nichts vorgaukeln. Und als Zweites überlegen, ob ein geplanter Schritt der sich aktuell als der Beste scheinbar erweist, im zweiten Schritt nicht ein Rohrkrepierer werden könnte. Denn das was du aktuell formulierst sind keine Lösungen im klassischen Sinne, sondern auch zwei Motiven dienend: Bequemlichkeit und Vermeidungsverhalten. Das ist kein Vorwurf. Vor dem Hintergrund einer solchen Diagnose ein Verhalten von Opfern solcher Leute

Ich sag dir offen meine Motivation.
Das Haus zu halten (hier läuft noch eine Finanzierung) würde sehr schwer werden. Ich hätte nach Abzug aller Fixkosten 400-500€ zum Leben übrig. Hiervon müssten noch Lebensmittel besorgt werden. 

Das ist das eine. Das andere ist - dass ich die Befürchtung habe, dass sie mir die Kinder Schritt für Schritt gänzlich vorenthält sobald ich sagen würde "Ich bleibe im Haus". Hier liegt mein Hauptaugenmerk drauf.

Ja, ich könnte auch auf das Wechselmodell 50/50 gehen was sie nicht möchte. Aber wie hoch ist die Chance realistisch gesehen? Es wurde klassisch gelebt. Ich habe das Geld verdient sie war in Elternzeit. Die Betreuung lag zu 70-80% bei ihr. 
Selbst wenn ich das Wechselmodell zugesprochen bekommen würde. Was würde als nächstes passieren? Manipulation der Kinder so dass diese dann nicht mehr zu mir wollen!?

Meine größte Angst ist das Horrorszenario aus dem Leben der Kinder verdrängt zu werden.
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#14
(28-10-2026, 11:57)Pioline schrieb: Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@Nintendo - wahrscheinlich wird mich das wieder zurück werfen ...würde es aber auch unabhängig vom Haus/Wohnung


Wir haben uns auf den Unterhalt von 110% geeinigt. Ebenso haben wir uns auf die entsprechende Miete geeinigt.
Dort liege ich auch mit meinem bereinigtem Einkommen (ohne Mieteinnahmen gerechnet) Diese Mieteinnahmen würden ja noch mit auf mein
Einkommen draufgerechnet werden. Aufgrund der hohen Betreuung bin ich 2-3 Stufen nach Ddorfer Tabelle runtergegangen.

Ich weiß das sie sich derzeit bzgl. eines Unterhaltstitels von anderen getrennten Müttern schon beraten lässt. Da wird also etwas kommen.

Ist es sinnvoll sich selbst zu titulieren (mit den vereinbarten 110%) bis zum 18 Lebensjahr der Kinder?
Geht das und wenn ja wie? Flucht nach vorne oder abwarten?


Wegen der Titulierung kann I-Wahn was interessantes schreiben.
Er hat erfolgreich auf 3-4 Jahre tituliert, wenn ich mich richtig erinnere.
Denk daran, dass dein 3 jähriges Kind mit 6 in die die nächste Altersstufe der DDT kommt.
Diese Altersstufe erhöht sich nächstes Jahr im Januar .
Dann im Januar 2028 erneut und im Januar 2029 wieder .
Da gibt’s einen Sprung der sehr hoch sein kann .
Ich erinnere an die Erhöhung von 2022 bis 2024 der DD Tabelle um fast 25%
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
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#15
Und so kommen dann weitere wichtige Punkte zum Vorschein ,-)

1. Haus: Das Halten des Hauses wird sehr schwer. Schon jetzt weißt du, dass dir nur 400 - 500 € bleiben werden. Also kein Spielraum für irgendwas. Kein Urlaub. keine notwendigen Hausreparaturen, kein neues notwendiges Auto, kein Geld für einen Anwalt außer VKH - und das alles dauerhaft. Dazu die Langfristperspektive, in der sich das nicht ändert. Dazu das Risiko des Mietausfalles seitens der Ex, die das Haus bewohnen soll. Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen. Du weißt selbst, dass also deine eigene Idee nicht realistisch ist. Du handelst aus Angst, dass sie die Kinder entfremdet. Somit handelst du aus Angst. Das ist nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Angst der schlechteste Ratgeber ist

2. Dann diese Einigung auf 100% DD und diese Elternvereinbarung, bei der du fragst ob du sie gerichtlich billigen lassen sollst. Nun das neue Detail: Du bist schon informiert, dass die Keule trennungserprobte Schwestern im Geiste hat und sich von ihnen "beraten" lässt und kalkulierst schon ein, dass das was kommt. Das Fundament ist doch schon gelegt, dass jede Vereinbarung nur so lange hält, wie der Hormonstatus der Ex um Mitternacht bis 12 Uhr.

Ich kann nicht raten was du hören willst um deine Entscheidungen abgesichert zu sehen und weiß gleichzeitig, dass du ins Messer läufst.

Such dir schon mal einen "guten" Anwalt. Bereite ihn vor. Lass die Nummer mit dem Haus und gibs einem Makler.
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#16
(28-10-2026, 12:30)Pioline schrieb: Meine größte Angst ist das Horrorszenario aus dem Leben der Kinder verdrängt zu werden.

Dann sind die beiden Klassiker der ersten Trennungsmonate ja beisammen, die kannst du hier in 100 Threads ebenso finden:

- Unbedingt unverhandelbar so nahe wie möglich ans Wechselmodell mit den Kindern
- ein finanziertes Haus halten, aber kein Millionär sein.

Wenigstens keine Scheidung da nicht verheiratet, allerdings bist du auf dem Kurs bereits in der Zone, in der du anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen solltest. Es geht dabei um weitere Risiken, um Berechnungen, etwa Wohnvorteilen, Nutzungsentschädigungen, Miethöhen, Kosten aus Erfahrungswerten. So ist es etwa finanziell sehr ungünstig, wenn die Kinder dort wohnen, weil das Robengesockse vom BGH in seiner grandiosen Fäkalienproduktion mal eben den Naturalunterhalt beim wohnen abgeschafft hat: Kinder mit Mutti in der eigenen Wohnung wohnen lassen mindert den Unterhalt nicht mehr, Beschluss vom 18. Mai 2022, Az. XII ZB 325/20.

Bei dir alles noch unter erschwerten Bedingungen, weil Psychomutter.
Das geht auch immer in gleicher Weise weiter. Es wird schmerzhaft, Realitäten zu akzeptieren, das geht meistens nur Stück für Stück, man geht rückwärts.

Die Realität ist, dass der Unterhalt massiv ansteigt, mit den Altersstufen und mit der Düsseldorfer Tabelle. Auch dann, wenn du es schaffst, auf den 110% zu bleiben. Und vergiss auch nicht Sonder- und Mehrbedarf, wer zahlt denn jetzt die Betreuungskosten? Das Kindergeld erhält auch die Mutter komplett? Übrigens kann sie theoretisch auch noch einen Teilanspruch Betreuungsunterhalt verlangen, da kein Wechselmodell.
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#17
oh, oh. Ganz ehrlich - auch wenn es jetzt hart für Dich ist - Dein Plan wird nicht funktionieren. Wie "P" schon geschrieben hat, es gibt hier 100+x vergleichbare Fälle. Alle?! sind gescheitert. Denke daran, Du musst das die nächsten 15 Jahre + X durchziehen können. Denke an steigenden Unterhalt, steigen Kosten. Schon jetzt ist bei Dir alles extrem! auf Kante gebaut. Lass was passieren und der Ofen ist aus? Rücklagen? Wird Dein Lohn ebenfalls gem. DD-Tabelle steigen? Eher nicht.
Und denke an Deine Gesundheit. Viele sind draufgegangen und haben es nicht durchgehalten.
Das Wichtigste für Dich: 1. und 2. und 3. Deine EIGENE Gesundheit!

Gehe nochmals in-dich und überdenke Deinen Plan überlege Dir eine EXIT-Strategie. Lasse Dich von einem guten! Anwalt beraten.
Wahrscheinlich wäre das gesündeste für Dich: Haus verkaufen. Neu Anfangen. Es ist hart, wird aber auf lange Sicht mit der EX das beste sein. Distanz schafft Dir Sicherheit. Sonst steht die EX bei Dir für der Tür und Du hast nichts gekonnt.

Um es komplett zu beurteilen, fehlen natürlich alle weiteren Fakten, dass ist per Ferndiagnose schwer möglich.
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#18
Also mein Tipp ohne dein Einkommen zu kennen wäre 100% auf 3-4 Jahre zu Titulieren aber 110% bezahlen.

Stell dir vor du verlierst deinen Job
Oder landest im Krankenhaus weil Jemand die Vorfahrt nimmt
Oder dies oder das
Oder Du schepperst Dir auf einer Party ordentlich jägermeister hinein
und eine Dame schleppt Dich ab und es entstehen Zwillinge, dann hast Du 4 unterhaltspflichtige Kinder und die 110% müssen für teuer Geld runtergeklagt werden.

Meld deinen neuen Wohnsitz als 2. Wohnsitz an,
aber erzähle niemandem davon .
Wenn die Exe Stress macht, ziehst du den Eigenbedarfjoker und schmeißt sie ohne Kinder raus .
Andere Möglichkeiten sehe ich momentan nicht .
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
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#19
(28-10-2026, 11:57)Pioline schrieb: Wir haben uns auf den Unterhalt von 110% geeinigt. Ebenso haben wir uns auf die entsprechende Miete geeinigt.
Dort liege ich auch mit meinem bereinigtem Einkommen (ohne Mieteinnahmen gerechnet) Diese Mieteinnahmen würden ja noch mit auf mein
Einkommen draufgerechnet werden. Aufgrund der hohen Betreuung bin ich 2-3 Stufen nach Ddorfer Tabelle runtergegangen.

Was hindert die Ex in ein paar Monaten daran nicht trotzdem mehr Unterhalt zu fordern?
Wenn die Ex tatsächlich Umgang blockiert, wird sie finanziell mit 2-3 Stufen mehr Unterhalt belohnt. 

Aber Mieteinnahmen kannst du mir den Immobiliendarlehen (inkl. Tilgung) verrechnen, so dass dadurch erstmal kein Stufenanstieg erwartbar ist. Ist Miete geringer, kannst du Tilgung als priv. Altersvorsorge vom Einkommen abziehen und bereinigen. Könnte um Detail helfen eine Stufe geringer zu landen. 

Anwalt wurde schon genannt. Du solltest auf jeden Fall einen haben, der dir das mal durchgerechnet und dich berät. Das ist verdammt wichtig!
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#20
Ich plädiere auch für Anwalt und für Haus verkaufen. Soll sie sich doch ne Wohnung suchen. Du wirst Rücklagen brauchen.
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#21
(29-10-2026, 09:24)Blan schrieb: Ich plädiere auch für Anwalt und für Haus verkaufen. Soll sie sich doch ne Wohnung suchen. Du wirst Rücklagen brauchen.

Das würde ich als Ass im Ärmel bei Gelegenheit servieren .
Leider verstehen die Damen keine andere Sprache außer Sanktionen .
Selbst dann noch nicht mal..
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
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