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Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsange
#26
Danke für Eure Ausführungen.

Als Anregung würde ich, als Betroffener, vorschlagen das Thema "Pfändung" ins Forum mit aufzunehmen.

Sollte ja jetzt allgemeine mehr werden mit den Pfändungen.

Entsprechende Beschlüsse kann ich zur genüge beisteuern.
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#27
Alles kann man nicht aufführen. Soziallrecht, Schuldrecht...
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#28
Ich gebe mal eine Überlegung zum Wohnvorteil. Du machst eine WG und vermietest das halbe Haus für 475 € an jemanden, der nie da ist. Also (475 x 12 = 6.605 p.a.)

Da hast Du auf der Einkommensseite 6.605 p.a. als Einnahme. Jetzt hast Du jedes Jahr Reperaturen am Haus. Diese kannst Du als Ausgabe gegen rechnen. Ebenso die halben Zinsen. Sagen wir 5.000 € im Jahr, weil Du jede Baumarktrechnung etc. sammelst. Davon geht die Hälfte gegen die Miete plus die halben Zinsen plus Abschreibung (1/2 von 2% auf das Haus ohne Grundstück = rd. 2.000).

Es bleiben steuerlich (6.605 - 5.000/2 - 2.000 = 2.105 € p.a. bzw. 175 p.m.). Sagen wir da gehen 30% Steuern drauf. Dann sind das rd. 631 € p.a., die Du an Steuern zahlst. Du hast also aus der Vermietung des halben Hauses einen Kostennachteil von rd. 50 € pro Monat (Steuerlast).

Umgekehrt reduziert sich der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt um 300 € (475-175). Jetzt ist die Frage, um wieviel sich der Kindesunterhalt reduziert, wenn Dein (fiktives) Einkommen 300 € weniger ist.

Der Wohnvorteil also die Miethöhe ist gerichtlich ermittelt. Mehr bracuchst Du nicht nehmen -- Du bist ja kein Miethai. Ob Deine Freundin / Cousine die Mietfläche nutzen oder nicht, ist deren Sache.

Jetzt stell Dir vor Du vermietest 80% vom Haus und behältst lediglich ein Zimmer, was letztlich einem Wohnklo entspricht, dass Dir hier empfohlen wurde. Dann zahlst Du jeden Monat 100 € an das Finanzamt und Dein Wohnvorteil ist fast 0.

Keine Ahnung wieviele Baumarktrechnungen oder Handwerkerrechnungen Du zusammen bekommst. Falls eine Solaranlage oder neue Heizung fällig ist, kannst Du die Mieteinnahme über mehrere Jahre verteilt steuerlich auf 0 rechnen. Du würdest also weder den Steuerverlust noch einen Wohnvorteil haben.

Ich kann Dir natürlich nicht sagen, was ein Richter draus macht, wenn es auffliegt. Aber ich vermute das wird keiner im Detail beweisen können, was hinter verschlossenen Türen läuft und solange Du die DDT Stufe 1 zahlst wird es vermutlich keinen Richter interessieren. Deine Tante kann ja anmieten was sie will und Du vermietest ja zum Marktwert.

Das Finanzamt kann Dir auch nichts. Du nimmst ja mehr Geld ein statt etwas zu verkürzen.
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#29
Als Grundsätzlich gilt aus den Leitlinien des OLG in meinem Fall Celle.:
Zitat:

Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des
Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind
auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schulden-
dienst, notwendige Instandhaltungskosten (BGH FamRZ 2000, 351; 2017, 519) und die
verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird,
übersteigt. In diesem Rahmen sind die über den Zinsanteil hinausgehenden
Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwerts anzurechnen (BGH FamRZ2017, 519; 2018,
1506; 2022, 781).
Auszugehen ist von der erzielbaren Miete (objektiver oder voller Wohnwert). Wenn es nicht
möglich oder zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu
veräußern, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der per-
sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver oder angemesse-
ner Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur endgültigen Vermögensaus-
einandersetzung oder bis zum endgültigen Scheitern der Ehe, etwa bei Zustellung des
Scheidungsantrags, in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt (BGH
FamRZ 2008, 963).
Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen
Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen (BGH FamRZ 2022, 1366).


Im Idealfall somit Wohnwert minus Schuldenabtrag gleich null, Sonst fängst du das rechnen an. Ja Handwerksquitungen kann man sammeln, sicherlich, wenn du den Richter langweilen möchtest,  interessiert niemanden (!) vor Gericht, wird dann eventuell pauschal berücksichtigt.

Wohnwert ist Quadratmeterzahl Immobilie mal ortsüblicher Mietspiegel pro m².

Wir hatten den Wohnwert Notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt auf Summe X.

Das hat das Amtsgericht gleich kassiert, zu Lasten der Kinder darf kein pauschaler Wohnwert zu nidrig angesetzt werden.

Dann ging das streiten los, die Immobilie ist so und so groß .....-> Somit Gutachten für mehrere tausend Euro angeordnet vom Gericht.

Dann habe ich mich auf ART 13 GG berufen , ich lass niemandne rein. Der Richter hat mir mit "Beweisvereitellung" gedroht.

Wir haben uns dann auf den im EA-Verfahren Wert vom gericht festgelegten Wohnwert geeinigt, ohne Gutachten, alle zufrieden.

Ist bei einer vorhanden Immobilie immer ein riesen Streitpunkt.
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#30
@modgott
Ich glaube Du hast meinen Tip nicht verstanden. Du sollst die fiktive Wohnfläche durch Vermietung reduzieren. Handwerkerrechnungen wirken sich dann bei der Einkommenssteuererklärung für Einkommen aus Vermietung aus. 


Du bist ein Systemopfer, dass ohne eigenen finanziellen Vorteil zum Arbeitsdienst versklavt wurde. Kanonenfutter würde man im Ukrainekrieg sagen, während für die Drittweltdamen der lang ersehnten "Harzer-Traum" wahr wurde. Also überall die selbe Männerabzocke. Du bekommst allerdings kein Dankeschön, Respekt oder einen Blechorden; wahrscheinlich noch nicht einmal die Teilhabe an der Erziehung der eigenen Kinder. Das kann Deine Ex mit Dir machen, weil Du über die eigenen Kinder emotional erpressbar bist, das System ihr die Showbühne aufbaut und über das Haus der Unterhalt für viele Jahre abgesichert ist. 


In Deiner Situation möchte man 3 Dinge oftmals nicht verstehen, weil es die Systemgläubigkeit gibt und ja selbst dem Neuankömmling real das Minimum bleibt (statt nur fiktiv).
1. Im strahlenden Weißbereich ist Dein finanzielles Sichtum unausweichlich. Das war vermutlich auch nicht das letzte Gerichtsverfahren (Gerichtskosten). 
2. Im Graubereich hast Du eine Chance es erträglich zu gestalten. Da haben Dir hier verschiedene Leute ihr Konzept erklärt und ich habe Dir auch einen Tip gegeben. 
3. Es obliegt Deiner Eigenveratwortung den Graubereich nicht zu überschreiten. Das interessiert hier keinen.
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#31
Ich nehme jeden Tip hier dankbar an, die Fülle an Tips muss ich wohl erstmal sacken lassen und für mich selbst bewerten.

Die Resonanz ist wirklich klasse Smile

Meinen Favourit hier auch schon mit meiner Mutter besprochen Wink... "Wohnrecht"...
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#32
Bedenke bei Wohnrecht:
Da kann Dir schnell eine absichtliche Einkommensminderung unterstellt werden und dann bist Du wieder bei fiktiv.

Ich würde es an die Mutter zum gerichtlich festgestelten Wohnwert vermieten und dann kann die Mutter immer noch die Miete wegen irgendwelcher Mängel kürzen oder Handwerkerrechnungen und CO2-Erstattung und Reperaturen und Instandsetzungen, nicht umlagefähige Betriebskosten....... Ist ja nicht Deine Schuld, wenn an dem Haus ständig was kaputt geht und ausgerechnet in den nächsten 5 Jahren sich das zufällig häuft. Außerdem geht es die Kindschaftsbranche nichts an, wer da angemietet hat - Datenschutz.

Bei allem beachten, dass die Kinder zum Zeugen werden können. Wenn Deine Mutter wirklich bspw. 900 € Miete für 90% der Wohnfläche überweist, bei den Umgängen auch dort ist, Du Dir ein Zimmer mit Kochstufe + Waschbecken einrichtest, ein wenig Show machst und sagst, dass die Kinds das Kinderzimmer bei der Oma haben....... ist es meiner Meinung nach sicher. Der fiktive Wohnvorteil wird schließlich durch reale Mietzahlungen abgegolten. Das wegen der Reperaturkosten am Ende für den anrechenbaren Unterhalt nichts übrig bleibt, ist halt pech -- aber die Kinds erben das ja eines Tages.

Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht vergessen.

Was dann mit den Mietzahlungen genau passiert, kannst Du mit Deiner Mutter unter 4 Augen besprechen.
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#33
(22-01-2024, 11:43)modgott schrieb: Da die Infos zum Thema "Pfändung" hier ja doch relaiv wenig sind.
 (macht zur Zeit 1400€ KINDESUNTERHALT ! dank DD Tabelle 2024 )
Hallo
mich würde interessieren, wie Ihre Geschichte mit dem Unterhalt und dem Haus ausgegangen ist.
Ich besitze selbst eine kleine Eigentumswohnung (29 m²), die ich mir damals selbst erarbeitet habe. Ich habe Unterhalt gezahlt, soweit es mir möglich war. Dem Jugendamt reichte das nicht, es kam zu einem Gerichtsverfahren, und jetzt fordert mich der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft auf.
Mussten Sie auch eine Vermögensauskunft abgeben? Hatten Sie mit einem Gerichtsvollzieher zu tun? Und wusste nur das Jugendamt von Ihrem Haus oder auch der Gerichtsvollzieher?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie kurz berichten könnten, wie es bei Ihnen weitergegangen ist.
Vielen Dank!
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#34
(23-10-2026, 00:12)Georg777 schrieb:
(22-01-2024, 11:43)modgott schrieb: Da die Infos zum Thema "Pfändung" hier ja doch relaiv wenig sind.
 (macht zur Zeit 1400€ KINDESUNTERHALT ! dank DD Tabelle 2024 )
Hallo
mich würde interessieren, wie Ihre Geschichte mit dem Unterhalt und dem Haus ausgegangen ist.
Ich besitze selbst eine kleine Eigentumswohnung (29 m²), die ich mir damals selbst erarbeitet habe. Ich habe Unterhalt gezahlt, soweit es mir möglich war. Dem Jugendamt reichte das nicht, es kam zu einem Gerichtsverfahren, und jetzt fordert mich der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft auf.
Mussten Sie auch eine Vermögensauskunft abgeben? Hatten Sie mit einem Gerichtsvollzieher zu tun? Und wusste nur das Jugendamt von Ihrem Haus oder auch der Gerichtsvollzieher?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie kurz berichten könnten, wie es bei Ihnen weitergegangen ist.
Vielen Dank!

Vermögensauskunft ja Smile  musste ich beim Amtsgericht machen , ebend sagen was oder was man nicht hat, das sind vorgefertigte Fragen.

Das Haus habe ich behalten geht finanziell grade so.

Der objektive Wohnvorteil wurde dem bereinigtem Nettoeinkommen addiert abzüglich Fahrtkosten zur Arbeit Tilgung und Zinsen fürs Haus.

Tatsächlich ging dies bis vors Oberlandesgericht wo ein Vergleich ausgehandelt wurde.

Für drei Kindes muss ich den Mindestunterhalt bezahlen (knapp 1500€ Monat) 

Meine Erfahrung: Es ist unglaublich was vor Gericht, besonders vorm Amtsgericht passsiert. Sehr sehr traurig und kaum fassbar.

Solange man den Mindestunterhalt bezahlt wird man in Ruhe gelassen.

Zahlt man keinen fiktiven Wohnwort, musss man mehr arbeiten letztendlich bleibt sich das gleich .
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#35
(23-10-2026, 07:22)modgott schrieb: [quote="Georg777" pid='225814' dateline='1792707163']
[quote="modgott" pid='216758' dateline='1705916639']
Da die Infos zum Thema "Pfändung" hier ja doch relaiv wenig sind.
 (macht zur Zeit 1400€ KINDESUNTERHALT ! dank DD Tabelle 2024 )

Vermögensauskunft ja Smile  musste ich beim Amtsgericht machen , ebend sagen was oder was man nicht hat, das sind vorgefertigte Fragen.
Oh, vielen Dank für deine Antwort! Ich hätte gar nicht gedacht, dass du so schnell antwortest.
Bei dir ist die Situation aber anders. Du zahlst den Mindestunterhalt. Bei mir sind es etwa 400 € für ein Kind, aber ich kann nur 100 € im Monat zahlen.
Ich habe auch eine Eigentumswohnung, allerdings ohne Kredit.
Warum musstest du die Vermögensauskunft eigentlich beim Amtsgericht abgeben? Soweit ich gelesen habe, lädt der Gerichtsvollzieher einen normalerweise zu sich ein oder kommt nach Hause.
Und als bekannt wurde, dass du ein Haus besitzt, wollte der Gerichtsvollzieher oder das Gericht darauf zugreifen? Oder ging es nur um den Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung?
1500 € im Monat......... Sad Sad Sad
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#36
Es ging um anwaltliche Shulden bei mir. Das summiert sich dann alles ganz schön .... Trennung... Scheidung ...Unterhalt Ex Frau und Kinder. ...Umgang ...Sorgerecht

Gerichtsvollzieher lädt dann zur Vermögensauskunft ein der ist mit im Gebäuse vom Amtsgericht. dauert ne halbe stunde/Stunde ich durfte da antreten.
Da kommt keiner vorbei zumindestens bei mir nicht. Es wurde dann eine ratenzahlung beantragt und gut. Nach der Abgabe gibt es keine neuen Kredite.
Auf das Haus wollt enatürlich so erstmal keiner zugreifen es wird dir halt "fiktiv" angerechnet, was man daraus macht, wie bei vielem, obliegt einem selber.
Es geht rein um den Wohnvorteil.
Bei dir dürfte es kritisch werden wenn es vor Gericht geht nehmen die alles auseinander.
Jugendamt wenn die das Spitz kriegen berechnen die auch einen Wohnvorteil. Ohne Kredit lässst sich da auch wenig gegenrechnen.

Das Haus war von vorne rein bekannt davon wussten alle.
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#37
(23-10-2026, 09:01)modgott schrieb: Es ging um anwaltliche Shulden bei mir. Das summiert sich dann alles ganz schön .... Trennung... Scheidung ...Unterhalt Ex Frau und Kinder. ...Umgang ...Sorgerecht
 Danke für deine ausführliche Antwort. Jetzt verstehe ich deine Situation etwas besser.
Du hast geschrieben, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Wurde die gesamte Schuld auf 12 Monate aufgeteilt? Soweit ich im Internet gelesen habe, kann der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung für maximal 12 Monate vereinbaren. Aber das ist nur das, was ich im Internet gelesen habe. Weißt du, ob auch eine längere Laufzeit möglich ist?
Ich überlege inzwischen sogar, nicht zur Vermögensauskunft zu erscheinen und die möglichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Ich habe von Fällen gelesen, in denen Schuldner deshalb tatsächlich in Haft kamen, sogar wegen Rundfunkbeiträgen.
Ich lebe seit über 10 Jahren wegen der Scheidung und der Unterhaltsstreitigkeiten unter ständigem Stress. Mittlerweile bin ich wahrscheinlich bereit, fast alles in Kauf zu nehmen.
Meine Eigentumswohnung liegt in Ostdeutschland, in einer eher ruhigen Gegend mit wenig Gewerbe. Eine vergleichbare Wohnung in unserem Haus wurde für etwa 37000  angeboten. Meine Wohnung dürfte also ungefähr 37000 bis 40000  wert sein.
Meine Unterhaltsschulden liegen bei etwa 15000 .
Deshalb versuche ich gerade herauszufinden, welche Maßnahmen das Jugendamt in meiner Situation tatsächlich ergreifen könnte.
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#38
Die erste Frage wäre ob tatsächlich ein UnterhaltsTitel vorliegt.

Ja 12 Monate sind üblich das abzustottern. Länger nur mit Einverständnis des Gläubigers meine ich.

Ich würde auf jeden Fall hingehen, du hast weitaus mehr zu verlieren wenn du nicht hingehst und ja Haft ---kann--- erfolgen ...dann musst du die sowieso geben die Vermögensauskunft, wieso nicht diesen extra Stress sparen ? ? ?

Wenn du wie du schreibst bereit bist alles in Kauf zu nehmen ....

Möglichkeiten für dich
-Wohnung vermieten von den Einnahmen Unterhalt + Schulden abstottern.
-Wohnung mit einer Hypothek belasten.
-Wohnung verkaufen.

Das ist das was mir einfällt.
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#39
Nicht hingehen, wenn man sowieso nie vorhat, etwas zu bezahlen und nur die Kosten für die Gegenseite erhöhen will.
Hingehen, wenn man irgendwann in ein paar Jahren wieder in ein bürgerliches Leben will und die Vollstreckungskosten eine Rolle spielen, die zahlt man nämlich selber bzw. sie erhöhen den Schuldenberg.
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#40
(23-10-2026, 09:40)modgott schrieb: Die erste Frage wäre ob tatsächlich ein UnterhaltsTitel vorliegt.
Ja, natürlich gibt es einen Unterhaltstitel. Ich nehme an, du meinst damit den Gerichtsbeschluss. Es gab ein Gerichtsverfahren, und ich habe einen Beschluss, in dem sowohl die Unterhaltsrückstände als auch die zukünftigen monatlichen Unterhaltszahlungen festgelegt sind.
Mein größtes Problem ist meine Eigentumswohnung, in der ich selbst wohne. Wenn ich zum Gerichtsvollzieher gehe und die Vermögensauskunft abgebe, muss ich diese Wohnung angeben.
Einen Kredit mit der Wohnung als Sicherheit aufzunehmen, wurde mir auch schon vorgeschlagen. Aber bei meiner derzeit sehr schlechten SCHUFA werde ich wohl keinen Kredit bekommen.
In zwei Wochen habe ich einen Termin beim Gerichtsvollzieher und weiß wirklich nicht, was ich tun soll.

(23-10-2026, 09:50)p__ schrieb: sie erhöhen den Schuldenberg.
Aber verstehen Sie, ich habe eine eigene Wohnung. Sie wissen doch gar nicht, wie hart ich dafür gearbeitet habe.
Ich habe sie damals gekauft, als Wohnungen noch sehr günstig waren. Das Geld dafür habe ich selbst verdient. Ich habe immer versucht, für meinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, obwohl ich auch von Sozialleistungen hätte leben können.
Vor etwa 20 Jahren wurde bei mir eine psychiatrische Diagnose gestellt, über die ich nicht näher sprechen möchte. Deshalb fällt es mir sehr schwer, mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten. Ich arbeite selbstständig, weil das für mich praktisch die einzige Möglichkeit ist.
Mein Fahrzeug, mit dem ich mein Geld verdiene, repariere ich selbst – im Sommer wie im Winter, oft draußen auf dem Boden liegend.
Auch meinen Kindern helfe ich. Mein ältester Sohn hat mehrere Autos. Wenn er Probleme mit einem seiner Fahrzeuge hat, ruft er zuerst mich an, statt in eine Werkstatt zu fahren. Er weiß, dass ich mich mit Autos sehr gut auskenne. Natürlich repariere ich seine Autos völlig kostenlos. Zu meiner Tochter habe ich ebenfalls Kontakt.
Ich bin inzwischen über 50 Jahre alt, habe gesundheitliche Probleme und bin derzeit nur eingeschränkt krankenversichert.
Und jetzt könnte ich meine einzige Eigentumswohnung mit gerade einmal 29 m² verlieren. Das ist kein großes Vermögen, sondern mein Zuhause, das ich mir durch eigene Arbeit erarbeitet habe.
Was den Unterhalt betrifft, ist meine persönliche Geschichte ebenfalls kompliziert. Ein Freund und ich wurden ungefähr zur gleichen Zeit geschieden. In beiden Fällen ging die Trennung von unseren Ehefrauen aus.
Bei meinem Freund wurde damals alles so geregelt, dass er keinen Unterhalt zahlen musste und bis heute auch keinen zahlt. Ich weiß nicht mehr genau, wie das zustande kam. Entweder bezog seine Ex-Frau Sozialleistungen und war damit vollständig vom Staat abhängig, oder sie nahm eine Vollzeitbeschäftigung auf. Jedenfalls musste er nie Unterhalt zahlen.
Bei mir dagegen lief es völlig anders. Meine Ex-Frau hat es so geregelt, dass ich die volle Unterhaltslast tragen muss. Ich habe das Gefühl, dass ich dabei auf ganzer Linie den Kürzeren gezogen habe.
Ich habe Angst, am Ende das Wenige zu verlieren, das ich mir über viele Jahre durch eigene Arbeit aufgebaut habe.
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#41
Selbst bewohnte Immobilie oder Wohnung im Unterhalt ist tatsächlich KRITISCH.

Das mit dem Kredit und der Wohnung als Sicherheit würde ich in Betracht ziehen. Der Kredit muss aber natürlich auch bedient werden.

Wenn du nicht hingehst wird es, nicht besser , wie auch ?

Im schlimmsten Falle wird die Wohnung zwangsversteigert, das wird dann auch nicht zu deinen Gunsten sein, die geht dann unter wert weg. Dauert aber kann passieren.

Irgendwie musst du Geld generieren Wink Wohnung beleihen wäre denke ich erstmal das einfachste.

Antrag auf Aufstockung beim Jobcenter wäre auch zu prüfen Wink
In 2 Wochen der Termin dann hast du es ja schon etwas schleifen lassen . Sad

Der Gläubiger schaut dann anhand deiner Daten der Vögensauskunft wie er am besten an dein Geld kommen kann.
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#42

(23-10-2026, 09:50)p__ schrieb: sie erhöhen den Schuldenberg.
Aber verstehen Sie, ich habe eine eigene Wohnung. Sie wissen doch gar nicht, wie hart ich dafür gearbeitet habe.
Ich habe sie damals gekauft, als Wohnungen noch sehr günstig waren. Das Geld dafür habe ich selbst verdient. Ich habe immer versucht, für meinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, obwohl ich auch von Sozialleistungen hätte leben können.
Vor etwa 20 Jahren wurde bei mir eine psychiatrische Diagnose gestellt, über die ich nicht näher sprechen möchte. Deshalb fällt es mir sehr schwer, mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten. Ich arbeite selbstständig, weil das für mich praktisch die einzige Möglichkeit ist.
Mein Fahrzeug, mit dem ich mein Geld verdiene, repariere ich selbst – im Sommer wie im Winter, oft draußen auf dem Boden liegend.
Auch meinen Kindern helfe ich. Mein ältester Sohn hat mehrere Autos. Wenn er Probleme mit einem seiner Fahrzeuge hat, ruft er zuerst mich an, statt in eine Werkstatt zu fahren. Er weiß, dass ich mich mit Autos sehr gut auskenne. Natürlich repariere ich seine Autos völlig kostenlos. Zu meiner Tochter habe ich ebenfalls Kontakt.
Ich bin inzwischen über 50 Jahre alt, habe gesundheitliche Probleme und bin derzeit nur eingeschränkt krankenversichert.
Und jetzt könnte ich meine einzige Eigentumswohnung mit gerade einmal 29 m² verlieren. Das ist kein großes Vermögen, sondern mein Zuhause, das ich mir durch eigene Arbeit erarbeitet habe.
Was den Unterhalt betrifft, ist meine persönliche Geschichte ebenfalls kompliziert. Ein Freund und ich wurden ungefähr zur gleichen Zeit geschieden. In beiden Fällen ging die Trennung von unseren Ehefrauen aus.
Bei meinem Freund wurde damals alles so geregelt, dass er keinen Unterhalt zahlen musste und bis heute auch keinen zahlt. Ich weiß nicht mehr genau, wie das zustande kam. Entweder bezog seine Ex-Frau Sozialleistungen und war damit vollständig vom Staat abhängig, oder sie nahm eine Vollzeitbeschäftigung auf. Jedenfalls musste er nie Unterhalt zahlen.
Bei mir dagegen lief es völlig anders. Meine Ex-Frau hat es so geregelt, dass ich die volle Unterhaltslast tragen muss. Ich habe das Gefühl, dass ich dabei auf ganzer Linie den Kürzeren gezogen habe.
Ich habe Angst, am Ende das Wenige zu verlieren, das ich mir über viele Jahre durch eigene Arbeit aufgebaut habe.
[/quote]

und so Hart es klinkt die persönliche Geschichte ist sicherlich interessant aber nicht relevant. 
Was zählt ist nur das Geld.

Wir sitzen hier alle mehr oder weniger im gleichen Boot.

Was der freund gemacht hat ist ja auch egal , auf Kindesunterhalt kann man im allgemeinen NICHT verzichten.
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#43
(23-10-2026, 10:09)modgott schrieb: Selbst bewohnte Immobilie oder Wohnung im Unterhalt ist tatsächlich KRITISCH.
Ich wusste schon seit ungefähr zehn Jahren, dass dieser Moment früher oder später kommen könnte.
Mein größter Fehler war, dass ich die Wohnung damals nur auf meinen Namen ins Grundbuch eintragen ließ. Ich hätte mit meiner Mutter sprechen und sie ebenfalls als Eigentümerin eintragen lassen sollen.
Ich kann bis heute nicht verstehen, wie ich das übersehen konnte. Wir hatten schon vor vielen Jahren darüber gesprochen, allerdings nicht wegen der Unterhaltsschulden, sondern einfach vorsorglich, falls irgendwann Probleme auftreten sollten.
Ich wusste damals bereits, dass manche Menschen solche Regelungen treffen, damit die Wohnung im Ernstfall auf eine andere Person übergehen kann.
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#44
(23-10-2026, 10:43)Georg777 schrieb:
(23-10-2026, 10:09)modgott schrieb: Selbst bewohnte Immobilie oder Wohnung im Unterhalt ist tatsächlich KRITISCH.
Ich wusste schon seit ungefähr zehn Jahren, dass dieser Moment früher oder später kommen könnte.
Mein größter Fehler war, dass ich die Wohnung damals nur auf meinen Namen ins Grundbuch eintragen ließ. Ich hätte mit meiner Mutter sprechen und sie ebenfalls als Eigentümerin eintragen lassen sollen.
Ich kann bis heute nicht verstehen, wie ich das übersehen konnte. Wir hatten schon vor vielen Jahren darüber gesprochen, allerdings nicht wegen der Unterhaltsschulden, sondern einfach vorsorglich, falls irgendwann Probleme auftreten sollten.
Ich wusste damals bereits, dass manche Menschen solche Regelungen treffen, damit die Wohnung im Ernstfall auf eine andere Person übergehen kann.

ich würde eine Hypothek aufnehmen und eine Ratenzahlung für die Schulden beantragen.

Eventuell kannst du dann noch etwas retten ?
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#45
(23-10-2026, 10:47)modgott schrieb: [quote="Georg777" pid='225827' dateline='1792745018']
[quote="modgott" pid='225822' dateline='1792742951'

ich würde eine Hypothek aufnehmen und eine Ratenzahlung für die Schulden beantragen.

Ich werde mir jetzt überlegen, wie es weitergeht. Der Termin beim Gerichtsvollzieher ist in zwei Wochen. Bis dahin werde ich versuchen, noch weitere Informationen zu sammeln, obwohl ich wahrscheinlich schon fast alles durchforstet habe.
Dieses Forum hier ist das letzte, das ich noch gefunden habe. Es wurde mir erst gestern empfohlen, weil ich hier vielleicht noch weitere Informationen finden könnte.
Im Moment weiß ich selbst noch nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, den Termin beim Gerichtsvollzieher etwas zu verschieben. Nicht einfach nur, um Zeit hinauszuzögern, sondern um noch etwas Zeit zu haben, mich zu informieren und eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Auf jeden Fall werde ich später in den Foren, in denen ich Themen eröffnet habe, berichten, wie alles ausgegangen ist. Vielleicht helfen meine Erfahrungen irgendwann jemand anderem, der in einer ähnlichen Situation steckt und nach Informationen sucht.
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#46
Ich habe erst heute einen Brief vom Jugendamt bekommen und verstehe jetzt überhaupt nicht mehr, was hier vor sich geht. Sad
Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis“ unterschreiben.
Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?
Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.
Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.
Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.

Ich bin für jeden Rat dankbar.
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#47
(23-10-2026, 07:22)modgott schrieb: [quote="Georg777" pid='225814' dateline='1792707163']
[quote="modgott" pid='216758' dateline='1705916639']


Vermögensauskunft ja Smile  
Ich habe erst heute einen Brief vom Jugendamt bekommen und verstehe jetzt überhaupt nicht mehr, was hier vor sich geht.
Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis“ unterschreiben.
Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?
Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.
Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.
Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.

Ich bin für jeden Rat dankbar. Undecided Sad
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#48
(23-10-2026, 14:56)Georg777 schrieb:
(23-10-2026, 07:22)modgott schrieb: [quote="Georg777" pid='225814' dateline='1792707163']
[quote="modgott" pid='216758' dateline='1705916639']


Vermögensauskunft ja Smile  
Ich habe erst heute einen Brief vom Jugendamt bekommen und verstehe jetzt überhaupt nicht mehr, was hier vor sich geht.
Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis“ unterschreiben.
Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?
Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.
Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.
Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.

Ich bin für jeden Rat dankbar. Undecided Sad

na ja die versuchen natürlich Druck aufzubauen, im Normalfall dauert ein brief ein bis zwei Tage.
Bis morgen geht sowieso nicht da Sonnbend.

Wochenende würde ich mir Zeit lassen, mindestens.

Wenn bereits eine Abgabe zur Vermögensauskunft läuft ist das fraglich ob die Ratenzahlung das aufhebt.
Dass muss man sich dann schriftlich geben lassen.

Aber mal unter uns 100€ im Monat, bei 15.000€ sind 150Monate sprich 12,5 Jahre. 
Beim Gerichtsvollzieher gibt es das Angebot wohl kaum.
Ich finde es ein faires Angebot wenn es finanziell machbar ist für dich .
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#49
(23-10-2026, 15:04)modgott schrieb: [quote="Georg777" pid='225840' dateline='1792760205']
[quote="modgott" pid='225815' dateline='1792732927']
[quote="Georg777" pid='225814' dateline='1792707163']
[quote="modgott" pid='216758' dateline='1705916639']



na ja die versuchen natürlich Druck aufzubauen, im Normalfall dauert ein brief ein bis zwei Tage.

Ich bin ja froh, wenn ich die 100 € monatlich an das Jugendamt zahlen kann. Das ist überhaupt nicht das Problem.
Was ich nicht verstehe: Warum stimmt das Jugendamt jetzt plötzlich einer Ratenzahlung zu, obwohl es bereits die Vermögensauskunft veranlasst hat und der Termin beim Gerichtsvollzieher schon feststeht?
Ich habe viel im Internet darüber gelesen, aber so einen Fall noch nicht gefunden. Einerseits wird die Vermögensauskunft eingeleitet, andererseits bietet das Jugendamt selbst eine Vereinbarung an.
Ich habe Angst, dass hinter dieser Vereinbarung irgendeine Falle steckt.
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#50
Eine Vermögensauskunft und eine Ratenzahlung anbieten schließt sich gegenseitig ja nicht aus .Vielleicht ein letzter Versuch vom JA ?

Bedenke auch die Vermögensauskunft kostet wieder Geld. Der Gerichtsvollzieher arbeitet nicht umsonst.

Ich denke bis zum Termin hast du ja noch Zeit dir das zu überlegen.

Wie P schon geschrieben hat , je nachdem was man vorhat, entweder alles gegen die wand fahren oder halt versuchen es irgendwie mit Ratenzahlungen zu lösen.
Zitieren


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