Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung
Hallo zusammen,
ich habe Unterhaltsschulden von über 10.000 Euro. Es gibt bereits einen gerichtlichen Titel. Bisher habe ich nach meinen Möglichkeiten etwa 100 Euro im Monat gezahlt. Jetzt hat mich der Gerichtsvollzieher zur Vermögensauskunft geladen.
Ich bin selbstständig und verdiene ungefähr 1.500 Euro im Monat. Falls sich jemand fragt, warum ich mir keine andere Arbeit suche: Bei mir wurde 2004 eine psychische Erkrankung mit einer Diagnose aus dem F-Bereich festgestellt. Darüber möchte ich nicht näher sprechen. Mir fällt es sehr schwer, mit anderen Menschen oder in einem Team zu arbeiten. Ich würde so eine Arbeitsstelle wahrscheinlich schnell wieder verlieren.
Das Jugendamt und das Gericht haben meine damaligen ärztlichen Unterlagen nicht berücksichtigt, weil sie zu alt seien. Für eine neue Untersuchung fehlt mir das Geld.
Ich besitze nur eine einzige Eigentumswohnung, die ich mir damals durch harte Arbeit selbst verdient und gekauft habe. Meine größte Angst ist, diese Wohnung zu verlieren.
Ich habe weiterhin Kontakt zu meinen Kindern. Wenn mein Sohn Probleme mit seinem Auto hat, wendet er sich direkt an mich und ich repariere es. Meiner jüngeren Tochter habe ich auch Geld für einen Urlaub mit ihrem Bruder gegeben. Die Unterhaltszahlungen betreffen meine Tochter.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Wenn ich nicht zur Vermögensauskunft gehe, kann dann trotzdem ohne mich die Zwangsversteigerung meiner Wohnung eingeleitet werden? Mir ist bewusst, dass ich bis zu sechs Monate in Erzwingungshaft kommen kann und die Schulden dadurch nicht verschwinden.
Wenn ich zur Vermögensauskunft gehe, kann ich mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung von 100 Euro monatlich vereinbaren, obwohl die Schulden über 10.000 Euro betragen?
Kann der Gerichtsvollzieher selbst über eine Ratenzahlung entscheiden oder liegt die Entscheidung letztlich beim Jugendamt?
zu den 1500€ kommt rechnerisch zusätzlich der Wohnvorteil durch die gesparte Miete.
In Summe schätze ich, dass man von dir mehr als die 100€ pro Monat verlangen kann. Ist schon ok.
Ganz ehrlich: 10.000€ ist pillepalle:
- Setzte dein Erspartes ein (wirst du haben, wenn du der Tochter Urlaub spendieren kannst!!)
- Frage die Kinder / Freunde nach einem zinslosen Kredit (Kind hat Auto also durchaus irgendwie Geld)
- Rest von der Bank.
Selbst wenn du 10.000€ direkt von der Bank holst, was die teuerste Variante ist:
- 10 Jahre Rückzahlung: 140€ pro Monat
- 5 Jahre Rückzahlung: 200€ pro Monat
Da sollte machbar sein. Und das ist alles wesentlich günstiger als ein Rechtsstreit oder den privaten Stress, um sich darum kümmern zu müssen.
Arbeite nicht gegen den Gerichtsvollzieher, denn das erzeugt zusätzliche Kosten, die du wenn es hart auf hart kommt mit deinem Vermögen (Wohnung) bezahlen musst.
Und wer weiß, wenn der Stress der Ungewissheit durch die Kreditlösung vorbei ist, vielleicht kannst du wieder mehr arbeiten. Ein gutes Jahr und die 10.000€ sind dann schnell verdient.. Das wäre die schönste Lösung.
In Deiner Nachricht finden sich gleich auch mehrere Fragen die sich daraus ergeben. Aber gut, ich teile mal auf:
1. „Ich bin selbstständig und verdiene ungefähr 1500 € im Monat.“
Als Selbständiger „verdient“ man nichts, sondern teilt auf in Umsatz/Gewinn und Gewinn nach Steuern. Bleiben 1500 € Gewinn nach Steuern, kann man in absolut bescheidener Lebensweise alleine evtl. davon leben. Grundsätzlich aber ist das perspektivisch keine Lösung. Jedes Gericht wird dich auffordern, eine Arbeit aufzusuchen, die das monatliche Einkommen erhöht, wobei ich zur zweiten Sache komme:
2. „Für eine neue Untersuchung fehlt mir das Geld“
Wieso? Eine solche Untersuchung zahlt die Krankenversicherung. Du bist doch krankenversichert, oder? Und nur das „positive“ Ergebnis einer solchen Untersuchung KANN dazu führen, dass du als Mangelfall Anerkenntnis findest. Zudem würde ein solches Attest womöglich auch dazu führen Erwerbsminderungsrente beantragen zu können. Eine zusätzliche selbst. Tätigkeit schließt das nicht aus.
3. Was tust Du als selbständiger? Reparierst du Autos? Du tust das ja für deinen Sohn. Solltest du hier einen „Meister“ haben, lässt sich in der Branche – auch als Selbständiger – gutes Geld verdienen. Der Buchungssatz „Kunde an Hosentasche“ ist dort auch vermehrt vorzufinden.
4. Es gibt keinen Grund nicht die Vermögenslosigkeit zu erklären. Und es gibt auch keinen Weg drumherum. Und die Verweigerung der Abgabe hilft dir auch nicht, sondern bringt dich in noch größere Schwierigkeiten und vermeidet auch nicht weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
5. Ja, Gerichtsvollzieher können nach eigenem Ermessen Ratenzahlungen akzeptieren. Was sie nicht tun, sind Ratenzahlungen die zwangsläufig über mehrere Jahre verlaufen. Mit 100 € kannst du nicht auftauchen. Du kannst es versuchen, wird aber wohl abgewiesen.
6. Wenn ein Gerichtsvollzieher Ratenzahlungen vereinbart, dürfte das JA sich dem anschließen. Schlicht weil es ja weiß, das aktuell nichts zu holen ist. Eine Lösung des Problems ist es jedoch nicht, da die Schulden sich aufhäufen und mehr werden.
7. Eine Verwertung der Wohnung ist möglich. Das kann das JA machen, oder auch jeder andere Gläubiger. Dazu trägt sich meist der Gläubiger erst einmal im Rahmen einer Zwangssicherungshypothek ein. Ist das geschehen, kann die Verwertung durch Zwangsversteigerung gemacht werden. Dagegen etwas zu tun ist sehr schwer. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen. Der begründet sich aber nur dann, wenn gesundheitliche (!) Gründe angeführt werden können, also z.B. der Nachweis einer Suizidgefahr. Hierzu siehe Punkt 2
8. Sollte es stimmen, dass die 1500 € bleiben und diese 1500 € nicht darauf beruhen, dass es lediglich Umsatz ist, sondern tatsächlich ein dauerhaft zu erzielender Gewinn nach Steuern (!), dann solltest du prüfen, ob du nicht 500 € anzubieten in der Lage bist. Wenn nicht, kann ich nur raten, das sinkende Schiff nicht versuchen zu retten. Das wird nicht funktionieren!
Bist du tatsächlich nicht in der Lage, deine Umsätze zu erhöhen oder eine Stelle zu suchen, verbleibt nur der Gang zum Jobcenter (Aufstockung versuchen!), das geht m.W. Auch als Selbständiger (die Döner-Bunden-Mafia macht so was ständig und da lässt sich der Staat von denen verar...chen) und auch dann wird aber das JC den Rückgriff auf deine Wohnung versuchen vorzunehmen. Es ist eben nunmal ein vorhandener Vermögensstock.
Sodann verbleibt eigentlich nur, die Wohnung zu veräußern, die Schulden zu zahlen und dann zu überlegen – sofern du auch zukünftig diese Summen nicht zahlen kannst – in den Bürgergeldbezug (aktuell Grundsicherungsgeld) zu gehen.
Es ist auch nicht clever, eine Zwangsvollstreckung abzuwarten, weil dann für die Wohnung wesentlich weniger erzielt wird, als im freien Verkauf. Am Ende des Tages ist es nun mal so, dass man nicht jedes Vermögen festhalten kann. Das Ganze ist in einem sehr fortgeschrittenem Verlauf. Ohne Schmerzen wirst du hier den Stein der Weisen nicht finden können.
(Gestern, 10:39)Nappo schrieb: Der Buchungssatz „Kunde an Hosentasche“ ist dort auch vermehrt vorzufinden.
Ich verdiene kein Geld mit Autoreparaturen. Ich repariere ausschließlich meine eigenen Fahrzeuge und die meines Sohnes. Punkt.
Falls Sie damit auf Schwarzarbeit oder nicht angemeldete Einnahmen anspielen, kann ich Ihnen versichern, dass es bei mir so etwas nicht gibt. Ich bin offiziell selbstständig, arbeite auf eigene Rechnung und zahle meine Steuern. In dieser Hinsicht habe ich nichts zu verbergen.
Was meine Krankenversicherung betrifft: Ich bin im Notlagentarif versichert. Das bedeutet, dass ich nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung erhalte. Selbst bei einer Operation vor einigen Jahren musste ich bestimmte Untersuchungen und andere medizinische Leistungen teilweise selbst bezahlen. Deshalb kann ich mir zusätzliche Arztbesuche und Untersuchungen finanziell nicht leisten.
Ich glaube auch nicht, dass das Jugendamt einer Ratenzahlung von 100 € monatlich zustimmen würde. Ich habe bereits eine Zeit lang jeden Monat 100 € an das Jugendamt gezahlt. Anfangs wurde das akzeptiert, später wurde trotzdem ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Offensichtlich reichen dem Jugendamt die 100 € nicht aus.
Und was meine Wohnung betrifft: Glauben Sie mir, die ist mir nicht einfach in den Schoß gefallen. Ich habe sie weder geerbt noch geschenkt bekommen. Ich habe sie mit meinem eigenen, hart erarbeiteten Geld gekauft. Außerdem war das zu einer Zeit, als Wohnungen in Ostdeutschland noch sehr günstig waren.
Heute sieht meine Situation so aus: Ich bin inzwischen über 50, habe gesundheitliche Probleme und stehe nun vor der Möglichkeit, auch noch meine Wohnung zu verlieren.
Das ist Unterhalts- und Vollstreckungsrecht, woher du die Wohnung hast und was du dafür gearbeitet hast, interessiert niemand von den Gläubigern. Die zwingen dich einfach mit ihrem selbst gebauten Unterhaltsunrecht in Schulden hinein und reissen dir dann Geld aus den Rippen, ob du dabei krepierst ist denen absolut und völlig schnurzpiepegal.
Ein Schutz wäre der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Anders gesagt, wegen 100 EUR könnten die eine 100 000 EUR Wohnung nicht versteigern. Aber hier sinds vielleicht 30% und das würde gehen. Dann gibts die "unangemessene Härte", wenn du krank wärst oder sonst eine unangemessene Härte mit der Versteigerung verbunden wäre. Der Ablauf ist so: Der Gläubiger stellt den Antrag auf Zwangsversteigerung. Dem trittst du am Vollstreckungsgericht mit einem eigenen Antrag entgegen, ein Antrag des Eigentümers auf einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG.
Das Grundproblem ist, dass Deutschland ein extrem gläubigerfreundliches Land ist. Verbesserungen kamen auch niemals von der Regierung, sondern von der EU, so wurde etwa die Verkürzung der absurd langen Verbraucherinsolvenz von der EU erzwungen. In vielen Ländern gehört eine selbstbewohnte normale Wohnung zum unpfändbaren Gut. In Deutschland rülpsen dir die staatlichen Vollstrecker rein, fetzen dir alles weg und lassen dich hinauswerfen.
Das verursacht auch Morde, was dem Staat ebenfalls scheissegal ist. Bedauert und verurtelt, dann weiter wie gewohnt. Der letzte war von einem Jahr in Bexbach, Gerichtsvollzieher wurde erstochen, der Täter handelte aus Angst vor Obdachlosigkeit. In Birkenau hat einer vor wenigen Jahren "sein" Haus in die Luft gejagt, in Wetterau angezündet, Eigentumswohnungen erleiden gerne mysteriöse aber gravierende Wasserschäden. Wenn man sowieso nichts mehr zu verlieren hat, kommt es so weit und das "wenn ich nicht, dann ihr auch nicht" liegt nahe.
(Gestern, 11:39)p__ schrieb: Das verursacht auch Morde, was dem Staat ebenfalls scheissegal ist. Bedauert und verurtelt, dann weiter wie gewohnt. Der letzte war von einem Jahr in Bexbach, Gerichtsvollzieher wurde erstochen, der Täter handelte aus Angst vor Obdachlosigkeit. In Birkenau hat einer vor wenigen Jahren "sein" Haus in die Luft gejagt, in Wetterau angezündet, Eigentumswohnungen erleiden gerne mysteriöse aber gravierende Wasserschäden. Wenn man sowieso nichts mehr zu verlieren hat, kommt es so weit und das "wenn ich nicht, dann ihr auch nicht" liegt nahe.
Das mit dem erstochenen Gerichtsvollzieher ist natürlich schrecklich und traurig. Aber man muss doch verstehen, dass der Gerichtsvollzieher nichts dafür kann. Er macht nur seine Arbeit. Auch das Jugendamt handelt letztlich nach den bestehenden Gesetzen. Das eigentliche Problem ist das System, nicht die einzelnen Menschen, die ihre Arbeit machen.
Eventuell würde eine Übertragung der Wohnung auf die Tochter mit Nießnutzung in Frage kommen.
Ich habe das Thema auch nur halbwegs auf dem Schirm, demnach solltest Du Dich
im Netz ausführlich erkundigen .
Du zahlst deiner Tochter Miete, somit hätte deine Tochter Einkommen
Um so mehr Einkommen deine Tochter hat, desto weniger Unterhalt wäre so gesehen fällig.
Da du dann Miete zahlst, kannst du eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen und du wärst auch noch vernünftig krankenversichert über das Jobcenter. Das Jobcenter rechnet auch die Unterhaltszahlungen an,
aus dem Urteil und die Umgangskilometer falls es eine Umgangsvereinbarung gibt .
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
Gestern, 18:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 18:35 von Nappo.)
Oh, du musst nicht angep... sein. Das mit den Autoreparaturen war einerseits sarkastisch gemeint - wegen des katholischen Geldes - und andererseits eine Vermutung, ob deiner Tätigkeit. Ich kann durchaus deine Lage nachvollziehen.
Es nutzt aber nichts, Dinge zu versprechen und zu thematisieren, die in der Realität scheitern. Den Rest, was die Wohnung angeht, hat p oben beschrieben.
Und was die Notfallversorgung angeht - die ich fast vermutete, weshalb ich das Thema KV aufgriff - so laufen im Hintergrund jeden Monat Beitragsschulden auf, weil es in Deutschland eben eine KV-Pflicht gibt. Dieses Land ist nun mal wesentlich krasser, als der dumme Michel oft meint (auch hier meine ich nicht dich)
Das heißt, dass im Hintergrund eine wesentlich größere Summe an Schulden liegt, als angenommen. Somit bleibt nur noch das Thema Aufstockung übrig, um die KV Versorgung zu bekommen, so wie Alimen T es auch beschrieb.
Die Idee mit dem Nießbrauch ist gar nicht so schlecht und riecht attraktiv. Aber der Nießbrauchnehmer hat Pflichten, wie z.B. auch Reparaturen zu zahlen. Der Nießbrauchgeber ist nur noch der nackte Eigentümer. Da es aber dann ein nicht einseitig vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist, würde das bei einer Minderjährigen als Nießbrauchnehmerin kaum gehen.
Man kann - wenn man Familie oder gute Freunde hat - das Grundbuch im 1. Rang sozusagen durch Eintrag besetzen. Der Gläubiger pfändet dann nachrangig und ist der 1. Rang hoch besetzt, bleibt evtl. nichts für ihn übrig. Das kann abschreckend wirken. Muss aber gut geplant sein, damit einem niemand Gestaltungsmissbrauch vorwerfen kann.
Du wirst irgendwann einen schmerzhaften Schnitt machen müssen. Perspektive jedoch, zeigt sich bei dem aktuellen Konstrukt nicht.
Gestern, 19:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 19:07 von Nintendo.)
(Gestern, 18:31)Nappo schrieb: Und was die Notfallversorgung angeht - die ich fast vermutete, weshalb ich das Thema KV aufgriff - so laufen im Hintergrund jeden Monat Beitragsschulden auf, weil es in Deutschland eben eine KV-Pflicht gibt. Dieses Land ist nun mal wesentlich krasser, als der dumme Michel oft meint (auch hier meine ich nicht dich)
Das heißt, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse z.B. bei Aufgabe der Selbständigkeit geht nicht ohne massive Beitragsforderung für vergangene Zeiten?
Richtig und nicht nur das. Keine GKV ohne Ausgleich der Beitragsschulden.
Ich habe irgendwo eine Ausarbeitung zum Thema. Ich guck mal.
Daher die sog. Notfallversicherung. Ausweg nur über die Insolvenz oder Bürgergeld
was wäre, wenn georg 777 einen kredit auf die wohnung nimmt und abzahlt?
die bank ist dann über eine hypthek gesichert und gut ist. oder JA macht eine
art sicherungshypo und vereinbart schrittweises abzahlen...geht sowas?
Frag mal was, wo ich mit guter Nachricht drauf antworten kann ,-) Würde mich auch freuen ,-) . Kredit = Prüfung Bonität + strengere Prüfung wg. Selbständigkeit. Und dann ist da noch die Frage, ob die Schufa sauber ist. Aber an den ersten beiden Punkten wird es schon scheitern.
Vor 4 Stunden(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von Alimen T.)
(Gestern, 22:07)netlover schrieb: was wäre, wenn georg 777 einen kredit auf die wohnung nimmt und abzahlt?
die bank ist dann über eine hypthek gesichert und gut ist. oder JA macht eine
art sicherungshypo und vereinbart schrittweises abzahlen...geht sowas?
Bei 1500 netto wird wenn überhaupt ein Kredit von 10000€ möglich sein und die Wohnung muss schuldenfrei sein . Nebenkosten für die Wohnung sind garantiert mindestens 200€ im Monat
und Strom und Internet kommt in der Regel zusätzlich hinzu . Dann noch die Frage von der Bank ob Unterhaltspflichtigen Kinder bestehen .
selbst wenn man Glück hat und die Bank gibt einen Kredit für 5% momentan, dauert es ewig.
Aber ein Versuch wäre es wert .
Ich habe mal die erwähnten 100€ in die KI eingesetzt als Screenshot :
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.