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Da mir das SGB II ein Greuel ist und ich so was noch nie hörte, habe ich mal an die, die hier Erfahrung haben eine Frage:
Vater und Mutter sind nicht getrennt! Aus beruflichen Gründen haben sie aber zwei unterschiedliche Wohnsitze. Beide haben ein gemeinsames Kind im Alter von einem Monat. Die Mutter hat noch ein Kind im Alter von 16 von einem anderen Mann.
Nun verlangt das JC vom Mann Auskunft und will KU nebst BU. Der Vater ist berufstätig,. Die Mutter bezieht Bürgergeld.
Ich vermute, dass weil sie Bürgergeld bezieht, man natürlich den Vater ins Boot holen will. Gibt es aber evtl. Gestaltungsmöglichkeiten, die man nutzen könnte oder ist das Ganze regulär?
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Das hauen die nach Schema F raus. Es gibt aber keine rechtliche Trennung wie in § 1567 BGB. Eine räumliche Trennung rein aus beruflichen Gründen gilt rechtlich nicht als Trennung im Sinne des Familienrechts. Es besteht weiterhin eine intakte Ehe.
Und da sie nicht getrennt leben, schuldet der Vater keinen monatlichen Barunterhalt, sondern die Partner bilden sozialrechtlich eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Einkommen des Mannes zur Deckung des Gesamtsystems herangezogen wird.
Auskunft muss er aber geben! Aber oben, unten und in der Mitte klarstellen: "Wir leben nicht getrennt. Die zwei Wohnsitze sind rein beruflich bedingt." Eventuell mit Nachweis. Wenn das Tschopptsenter auf Bedarfsgemeinschaft zurückschaltet, soll der Vater die Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen, Miete, Fahrtkosten zwischen den Wohnung, Verpflegungsmehraufwand.
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(11-08-2026, 15:05)p__ schrieb: Aber oben, unten und in der Mitte klarstellen: "Wir leben nicht getrennt. Die zwei Wohnsitze sind rein beruflich bedingt." Eventuell mit Nachweis. Wenn das Tschopptsenter auf Bedarfsgemeinschaft zurückschaltet, soll der Vater die Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen, Miete, Fahrtkosten zwischen den Wohnung, Verpflegungsmehraufwand.
Wir kennen natürlich die aktuelle Situation nicht, aber ich finde es interessant und bemerkenswert, dass die Mutter bei der Konstellation überhaupt Bürgergeld, sorry, Grundsicherungsgeld bekommt.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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die Beiden sind nicht verheiratet. Ich gehe mal davon aus, dass das keinen Unterschied macht
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Interessant.
Also ich hoffe der Herr macht im Gegenzug seine Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend.
Wie P schon gesagt hat . Doppelte Wohnkosten und natürlich Familien Fahrten am Wochenende