24-07-2026, 21:55
Hallo Forum, vielen Dank erst mal, an diesem Ort finde ich immer wieder gute Tipps oder einfach Themen von Leidensgenossen zu den ich auch was beitragen kann.
Ich habe hier ein aktuelles Thema. Mein Sohn mit 15 Jahren möchte bei mir wohnen. Dieses Thema kommt die letzten Jahren immer wieder zur Sprache aber versiegt dann wieder. Nun ist es so, dass der Krach zwischen der Mutter und dem Sohn eskaliert, bzw. die Mutter eskaliert und der Sohn erträgt. Die Mutter beschäftigt sich mit neuen Freund (Nr.....) und Tochter (ihre Freundin) dazu Alkohol, Rauchen usw... Dem Sohn wird es nun zu viel. Das merkt man ihm auch mittlerweile an.
Nun meine Frage: Welche Hürden gibt es, wenn er zu mir ziehen möchte? Sprich, auch bei mir gemeldet sein wird. Und evtl. Unterhalt entfällt und von der Mutter gefordert wird. Die Scheidung mit Umgang und Unterhalt wurde damals vom Gericht festgelegt.
Ich würde mir hier folgende Schritte vorstellen:
- Sohn bleibt vorübergehend bei mir um die Situation zu entspannen.
- Sohn zieht ein, mit Ummeldung Wohnsitz.
- Unterhalt Sohn entfällt bzw. wird gegengerechnet.
Müssen wir hier wieder das volle Programm mit Jugendamt, Rechtsbeistand Kind, Gericht usw. durchziehen?
Ich habe hier ein aktuelles Thema. Mein Sohn mit 15 Jahren möchte bei mir wohnen. Dieses Thema kommt die letzten Jahren immer wieder zur Sprache aber versiegt dann wieder. Nun ist es so, dass der Krach zwischen der Mutter und dem Sohn eskaliert, bzw. die Mutter eskaliert und der Sohn erträgt. Die Mutter beschäftigt sich mit neuen Freund (Nr.....) und Tochter (ihre Freundin) dazu Alkohol, Rauchen usw... Dem Sohn wird es nun zu viel. Das merkt man ihm auch mittlerweile an.
Nun meine Frage: Welche Hürden gibt es, wenn er zu mir ziehen möchte? Sprich, auch bei mir gemeldet sein wird. Und evtl. Unterhalt entfällt und von der Mutter gefordert wird. Die Scheidung mit Umgang und Unterhalt wurde damals vom Gericht festgelegt.
Ich würde mir hier folgende Schritte vorstellen:
- Sohn bleibt vorübergehend bei mir um die Situation zu entspannen.
- Sohn zieht ein, mit Ummeldung Wohnsitz.
- Unterhalt Sohn entfällt bzw. wird gegengerechnet.
Müssen wir hier wieder das volle Programm mit Jugendamt, Rechtsbeistand Kind, Gericht usw. durchziehen?


