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Kann mir bitte jemand eine Rat oder ein paar Tipps geben. Bin total am Ende
#1
Hallo Leute,

ich bin komplett am Ende und weiß nicht wie ich weitermachen soll.

Es fällt mir auch nicht leicht darüber zu reden, ich weiß aber sonst nicht wo ich mir Hilfe holen kann und für einen Anwalt habe ich kein Geld.

Kurz zu mir: ich bin 43 Jahre alt,  habe 3 Kinder, 3, 5 und 15 Jahre, die ich über alles liebe.

Meine Exfrau und ich haben uns mitten 2024 getrennt.

Ich habe 8 Jahre gedient, war dann längere Zeit Selbstständig und habe dann irgendwann einen Burnout bekommen.

Die folge davon, Privatinsolvenz und mehrere Jahre Bürgergeldbezug.

Den Burnout hatte ich mir nie attestieren lassen, hatte aber nach der Trennung und einem Nervenzusammenbruch 2024, mehrere Wochen Aufenthalt in einer Psychiatrischen Klinik.


Mir war schon klar, dass ich  nach der Trennung mit wenig Geld auskommen muss.
Da ich nicht viel zum leben brauche und keinen Urlaub machen muss, habe ich mit einer Volzeitstelle und einem Selbstbehalt von 1450€ gerechnet.

Seit ca. einem Jahr bin ich in einem Vollzeitverhältniss und bekomme ca. 1800€ Netto

Da meine Exfrau Bürgergeld bekommt, hatte sie von Anfang Unterhaltsvorschuss beantragt.

Jetzt hab ich Post von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen und soll für die Jüngsten 2 Kinder 454€ bezahlen. Mir bleiben dann nur noch 1346€ übrig.
Also 104 € unter dem Selbstbehalt und natürlich eine ordentliche Nachzahlung. 
Ein bisschen Geld habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich wusste dass das auf mich zukommt.

Bei dem Telefonat mit der guten Dame von der Kasse hat sie mir gesagt, dass ich bei 2 Monaten nicht ganz auf die 160 stunden gekommen bin und sie mir das jetzt so berechnet haben und ich das jetzt zahlen muss. Wenn mir das nicht ausreicht, soll ich mir noch einen Nebenjob suchen. ich wäre sowieso verpflichtet bis 190 Stunden zu arbeiten.
Als ich ihr gesagt habe, dass ich mit meiner Vorgeschichte froh bin überhaupt einen Vollzeitjob zu schaffen, sagte sie, sie könne da nichts machen.
Ach ja, und nach der Nachfrage, warum sie nur für 2 Kinder berechnet haben, sagte sie mir, der Älteste läuft über das Jobcenter von meiner Exfrau und da werde ich auch noch Post bekommen.

Bis zu meiner Arbeit sind es auch 30 km. Wenn ich die Spritkosten abziehe, dann hab ich bestimmt noch weniger als ein Bürgergeldempfänger.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Ich habe auch der GEZ geschrieben und versucht meinen Fall zu schildern damit ich keine Gebühren zahlen muss. Interessiert sie auch nicht.

Alle warten wahrscheinlich ab, biss man nicht mehr kann und von der Brücke springt.


Wenn jemand irgendwelche Tipps hat, falls man irgendwelche Hilfen beantragen kann, oder sein Leben trotz Scheidung und unterhalt für 3 Kinder lebenswert machen kann, ich währe für alles dankbar.

Falls das hilft, ich habe mit meiner Exfrau mittlerweile wieder ein relativ gutes Verhältnis, damit die Kinder nicht drunter leiden.


Grüße
Andreas
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#2
Sieht auch bei dir danach aus, dass Aufstocken die Lösung sein könnte. Dazu gibts bereits viele Threads, auch Aktuelle.
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#3
1. Schau Dir mal diesen Link an, der zwar schon alt ist, aber das näher erklärt, was p oben schrieb. Dann kannst Du Dir ein Bild zur Aufstockung machen. Und im Forum unter der Stichwortsuche auch entsprechende Threads raus suchen.

https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html

2. Nicht das Jugendamt nochmal anrufen. Anrufe sind Schall und Rauch. Du hast nun gesehen, wie solche Anrufe enden. Weitere Anrufe weichen nicht davon ab.

3. Wann endete Deine Privatinsolvenz und welchen Volltext hat das Schreiben von der UVK?
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#4
(21-06-2026, 17:26)Nappo schrieb: 1. Schau Dir mal diesen Link an, der zwar schon alt ist, aber das näher erklärt, was p oben schrieb. Dann kannst Du Dir ein Bild zur Aufstockung machen. Und im Forum unter der Stichwortsuche auch entsprechende Threads raus suchen.

https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html

2. Nicht das Jugendamt nochmal anrufen. Anrufe sind Schall und Rauch. Du hast nun gesehen, wie solche Anrufe enden. Weitere Anrufe weichen nicht davon ab.

3. Wann endete Deine Privatinsolvenz und welchen Volltext hat das Schreiben von der UVK?


Zu 1. Bekommt man da keine Probleme bei der Aufstockung mit der UVK weil ich den Mindestunterhalt nicht zahlen kann?
so steht das zumindest bei mir im Brief so, dass es mir zuzumuten ist bis zu 48 Stunden die Woche zu arbeite.
Und damit das Jobcenter den Unterhalt übernimmt, braucht man dafür einen Titel? Mit diesem Schreiben geht das nicht?
Da steht auch etwas mit fiktivem Einkommen. Wenn ich nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, können die das Gerichtlich durchsetzen?

Zu 2. Ok danke, ich habe auch bisher noch nichts an die UVK überwiesen. Sollte ich damit noch warten bis ein Titel festgesetzt wird, oder kann ich die oder kann ich den Monatlichen Unterhalt überweisen?

 Zu 3. Privatinsolvenz ist bei mir durch Restschuldbefreiung wurde schon erteilt. Schreiben von UVK habe ich beigefügt.

Ich danke euch vielmals im voraus für eure Hilfe.


Angehängte Dateien
.pdf   Schreiben UVK neu.pdf (Größe: 1,11 MB / Downloads: 9)
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#5
(21-06-2026, 19:52)Andreas83 schrieb: Bekommt man da keine Probleme bei der Aufstockung mit der UVK weil ich den Mindestunterhalt nicht zahlen kann?

Wenn du Aufstocker wirst, kannst du den Kindesunterhalt zahlen! Die Unterhaltsvorschusskasse wird sich freuen, die Probleme werden enden.
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#6
In diesem Fall ist eine aufstockende Grundsicherung eigentlich Pflicht. Da die Kindsmutter ohnehin auch Grundsicherung erhält, ist das Ganze ein unnötiges bürokratisches Hin und Her. Ohne einen bestehenden Unterhaltstitel ändert sich dadurch im Grunde nur die Höhe der Summe, die zwischen den Beteiligten und dem Amt verschoben wird.

Reiche am besten das Schriftstück vom Jugendamt und deine Kontoauszüge als Nachweis für die Unterhaltszahlungen beim Jobcenter ein.

Dadurch kannst du dort deine Fahrtkosten und die Autohaftpflicht vom Einkommen absetzen lassen und zusätzlich deine Umgangskosten einfordern.

Und gar nicht überlegen sondern einfach machen. Wirst ja auch bisschen Geld für deine Kinder brauchen. Ergo Pflicht.
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#7
Ich bin auch mit meinem Job sehr unzufrieden. Ich war schon paar mal kurz davor hinzuschmeißen, wollte aber keine Schulden machen.
Ich hab ihn letztes Jahr nur angenommen weil mir die UVK so viel Druck gemacht hat.
Wenn ich jetzt auf Teilzeit wechseln würde und aufstocken würde, würde mir das JC Probleme machen?

Gibt es da ein Optimum zwischen dem Verdienst sagen wir da so 1300€ Netto, und das man seine ruhe hat vom JC und UVK?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
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#8
Mit >75% Teilzeit gibts selten Probleme und Ärger.
So oder so: Wenn du aufstockst, bist du erst mal das Unterhaltsproblem los. Gegen eine miese Stelle hilft am besten, weiterhin auf Stellensuche zu bleiben und dann zu wechseln, wenn sich was ergibt.
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#9
Es ist korrekt, dass man einen Titel braucht.
Den kann man aber schnell beim Notar machen .

Bei 2 Kindern lohnt sich die Aufstockung gewaltig .
Mit der Insolvenz dürften auch sämtliche Kontoauszüge
für das Jobcenter Nebensache sein.
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#10
Als arbeitender Vater im Jobcenter-Bezug liegt die magische Grenze bei exakt 1.500 Euro brutto: Bis zu diesem Betrag schöpfst du die gesetzlichen Freibeträge komplett aus und darfst stolze 378 Euro netto anrechnungsfrei behalten – von jedem Euro über dieser 1.500-Euro-Marke hast du finanziell nichts mehr, da er zu 100 % vom Amt einbehalten wird.
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#11
Kann man das irgendwo nachlesen ? Ich hatte 1200€ netto in Erinnerung und 300€ netto anrechnungsfrei?
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#12
Da sollte man nicht zu viel Überlegungen anstellen, sondern sofort seine Unterlagen zusammensuchen, einen Antrag auf aufstockende Leistungen stellen und sehen was rauskommt.
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#13
Moin. Als "Aufstockerdino" mit fast 10 Jahren Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Behörden empfehle ich dir diesen
Leitfaden für die Beantragung der Aufstockung aus dem Forum "Soziale Inklusion"(https://fsi-ev.de/). Er ist sehr praxisnah geschrieben und
leicht verständlich. Du kannst im Prinzip genau so vorgehen, wie es dort beschrieben steht. Er bezieht sich auch ausdrücklich
auf die Aufstockung als Unterhaltspflichtiger.

Hier der Link zum Leitfaden:

https://fsi-ev.de/wp-content/uploads/202...ld_FIN.pdf
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#14
(22-06-2026, 06:56)Alimen T schrieb: Es ist korrekt, dass man einen Titel braucht.
Den kann man aber schnell beim Notar machen .

Bei 2 Kindern lohnt sich die Aufstockung gewaltig .
Mit der Insolvenz dürften auch sämtliche Kontoauszüge
für das Jobcenter Nebensache sein.

Wird in die Titulierung der Mindestunterhalt eingetragen?

Ich bin ja aktuell ein Mangelfall und die UVK bekommt von mir 227 € pro Kind für die kleinen. Mein Sohn 15 Jahre läuft aktuell über das Jobcenter von meiner Exfrau. Weiß gar nicht ob ich da auch etwas nachzahlen muss.

Müssen alle drei Kinder in die Titulierung?

Kann das auch das Jugendamt machen?
Google sagt mir beim Notar kostet das 250 € pro Kind. Kann mir das nicht leisten.

(22-06-2026, 07:12)NurErzeuger schrieb: Als arbeitender Vater im Jobcenter-Bezug liegt die magische Grenze bei exakt 1.500 Euro brutto: Bis zu diesem Betrag schöpfst du die gesetzlichen Freibeträge komplett aus und darfst stolze 378 Euro netto anrechnungsfrei behalten – von jedem Euro über dieser 1.500-Euro-Marke hast du finanziell nichts mehr, da er zu 100 % vom Amt einbehalten wird.


Macht dann das Jobcenter nicht druck wenn man so wenig verdient?

Muss man da nicht mindestens 30 Bewerbungen im Monat schreiben und das nachweisen?

Wollen die nicht, dass man dann eine Vollzeitstelle sucht wenn man so wenig verdien?

Oder ist das beim aufstocken anders als beim normalen Bürgergeldbezug?



Noch eine Frage, wenn ich jetzt einen Teilzeitjob gefunden hätte, könnte ich dann meine Vollzeitstelle kündigen und in Teilzeit anfangen und dann erst Antrag zu aufstocken stellen.

Oder gibt das nur Probleme.
Wahrscheinlich besser kündigen lassen?
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#15
Frage: Macht das Jobcenter eigentlich keinen Druck, wenn man so wenig verdient?
Antwort: Überhaupt nicht, die haken dich erst mal direkt ab. Der Markt regelt, was deine Arbeit wert ist und nicht das Jobcenter.

Frage: Muss man da nicht mindestens 30 Bewerbungen im Monat schreiben und lückenlos nachweisen?
Antwort: Nein, absolut nicht. 30 Stück sind völlig unrealistisch, das verlangen die nicht mal von Leuten ohne Job. Selbst diejenigen, die sich komplett verweigern, müssen meistens maximal zwei Bewerbungen pro Woche schreiben. Wenn du sowieso schon arbeitest, kannst du ja schlecht nebenbei ständig Bewerbungen verschicken – stell dir vor, dein Chef bekommt das mit und kündigt dich. Das Risiko geht das Jobcenter gar nicht ein, besonders weil du ja auch deinen Kindesunterhalt finanzieren musst. Wenn die dich in so eine Situation drängen und du den Job verlierst, hängst du am Ende als Komplettbezieher voll in ihrem Budget. Das wollen die erst recht nicht riskieren. Deswegen: Mach dir keinen Stress, du musst einfach entspannt mitschwingen.

Frage: Wollen die nicht, dass man sich eine Vollzeitstelle sucht, wenn das Geld nicht reicht?
Antwort: Wollen können sie viel. Meine Frau sucht zum Beispiel auch, aber findet gerade nichts – und wegen der Kinderbetreuung ist eben oft nur Teilzeit machbar. Das ist einfach die Realität. Schau einfach, dass du deine 1.500 € brutto verdienst, damit maximierst du deine Freibeträge am besten. Das System läuft so.

Frage: Ist das beim Aufstocken also echt anders als beim ganz normalen Bürgergeld?
Antwort: Auf jeden Fall. Das Amt hat schon genug damit zu tun, den Leuten hinterherzurennen, die überhaupt keinen Job haben. Wer bereits arbeitet, hat im Vergleich dazu erst mal seine Ruhe.

Frage: Und wie läuft das mit dem Wechsel? Wenn ich von Vollzeit in Teilzeit gehen will, kann ich dann selbst kündigen, in Teilzeit anfangen und dann den Antrag stellen? Oder gibt das nur Probleme und es ist besser, sich kündigen zu lassen?
Antwort: Wenn du erst mal im Aufstocker-Modus bist, kündigst du niemals selbst. Vor dem Antrag regelst du das am besten so, dass du dich kündigen lässt. Danach suchst du dir ganz entspannt die passende Teilzeitstelle, fängst dort an und beantragst die Unterstützung. Du machst dir einfach viel zu viele Gedanken: Antrag ausfüllen, abschicken und in zwei bis vier Wochen hast du das Geld auf dem Konto.
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#16
(23-06-2026, 19:27)Andreas83 schrieb:
(22-06-2026, 06:56)Alimen T schrieb: Es ist korrekt, dass man einen Titel braucht.
Den kann man aber schnell beim Notar machen .

Bei 2 Kindern lohnt sich die Aufstockung gewaltig .
Mit der Insolvenz dürften auch sämtliche Kontoauszüge
für das Jobcenter Nebensache sein.

Wird in die Titulierung der Mindestunterhalt eingetragen?

Ein paar Sachen wirfst du da vielleicht gerade durcheinander. Nurerzeuger hat das schon gut beantwortet.
Das Jugendamt betitelt kostenlos. Es ermittelt deine Leistungsfähigkeit anhand deiner Einkommensverhältnisse und
schreibt dafür einen Titel. Ggf. dann eben auch einen Titel unterhalb des Mindestunterhalts. Ich hatte mal so einen, bzw mehrere
da ein Titel pro unterhaltsberechtigtem Kind. 
30 Bewerbungen schreibst du nicht für das Jobcenter, die bezahlen dir auch die Kosten nicht dafür, das ist budgetiert. Du bekommst vielleicht
eine Eingliederungsvereinbarung, aber das ist dann dein kleinstes Problem. 
Die 30 Bewerbungen will vielleicht das Jugendamt sehen oder ggf. ein Gericht, wenn es zum Streit kommt. Aber das kann man entspannt sehen, es ist unwahrscheinlich, das man noch mehr zahlen soll, wenn man ohnehin schon Aufstocker ist. Selbst wenn das passieren sollte und man dazu verurteilt wird, dann muss das Jobcenter erst mal dafür aufkommen. Also ich meine, es reicht ja, wenn man so viel verdient, was im Titel steht. Da ist die Idee mit der Teilzeitbeschäftigung gar nicht so verkehrt. Nur im Leistungsbezug ist das eine blöde Idee. Dann heisst es wieder vom Jobcenter, dass man seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführt. Ich war jahrelang voll am Arbeitsmarkt integriert. Musste nur einmal alles 6 Monate zur Gesichtskontrolle vorbeikommen.
Mehr Geld verdienen hätte auch mehr Unterhalt zahlen bedeutet. Das Jobcenter hat das verstanden und mich dann in Ruhe gelassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
Noch eine kleine Ergänzung: Druck ist natürlich immer relativ. Du entscheidest, ob es Drrruck ist oder Drüück. Wenn du deine nervliche Belastung addierst, durch Trennung, Schikanen durch die Ex, Kindesbetreuung nach Gusto der Ex, vor allem aber dein lebenslanges Trauma aufgrund deiner Entwertung und Degradierung zum Unterhaltszahler und Wochenendvater, dann bleibt da nicht mehr viel Energie für eine anstrengende Arbeit übrig. Hut ab also, wenn du wenigstens Teilzeit arbeitest und damit den vom Jugendamt angesetzten Unterhalt für die Kids zahlen kannst. Weil du als Vater natürlich dein letztes Hemd für die Kiddis gibst, bleibt für dich dann nichts mehr außer + der maximalen Freibeträge, sodass du gesenkten Hauptes beim Jobcenter anklopfen musst :-(
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#18
Von Vollzeit runter auf Teilzeit wäre zu überlegen, wenn man triftige gesundheitliche Gründe dafür nachweisen kann.
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#19
Bei der Vorgeschichte, insbesondere mit Burnout, sollte Teilzeit gut zu argumentieren sein.

Praktisch gesehen - was das Jugendamt natürlich nicht interessiert - ist ein Vollzeit 40h Job mit einer gelebten Vaterschaft für drei Kinder auch nicht wirklich kompatibel.

Insofern halte ich eine Konstellation mit Teilzeit langfristig für deutlich stabiler. Jedenfalls besser, als es jetzt allen recht machen zu wollen und dann irgendwann mit einem Herzinfarkt in der Ecke zu liegen.
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#20
Hallo Leute, ich habe heute länger mit Nappo telefoniert und er hat mir noch eine Möglichkeit gezeigt.

Ich habe das Komplett von der KI durchrechnen lassen.

Ihr habt da viel Erfahrung, könnt ihr mir sagen ob das so grob stimmt.


Nochmal kurz meine Situation.

Ich zahle Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschusskasse für zwei Kinder (zwei und drei Jahre), insgesamt 430 €. Meine Kaltmiete 520 €, Heizkosten 100 €. Mein Nettogehalt 1.800 €, Bruttogehalt 2.500 €.  Mein Ältester Sohn 15 Jahre zieht demnächst zu mir um.

Variante 1 aufstocken.

Die Zweite Variante Wenn mein Sohn bei mir wohnt dann Unterhaltsvorschuss für ihn beantragen, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Der Hintergedanke dabei ist, dass ich noch keinen Titel für den Unterhalt habe und Nappo hat gesagt, dass man das vermeiden sollte freiwillig eine Titel zu unterschreiben wenn das möglich ist.

Andererseits, hat mir die Frau  vom Jugendamt gesagt, das meine Kinder einen Anspruch auf Mindestunterhalt haben und meine Frau das auch einklagen könnte.

Bei der einen Variante muss man sich mit dem Jobcenter rumschlagen und bei der anderen, muss man sich auch um Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld kümmern. 
Zudem, wenn ich Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn beantrage, wird wahrscheinlich die UVK meiner Exfrau druck machen. Und das will ich nicht unbedingt. Sie kümmert sich ja auch schließlich um unsere zwei kleinen Mädel. Ich weiß ist dumm von mir. Aber wir haben noch ein relativ gutes Verhältnis und ich kann die Kinder jederzeit sehen wenn ich Zeit habe.

Und mit aufstocken könnte ich in Teilzeit gehen und hätte mehr Zeit für die Kinder, die ich das letzte Jahr gar nicht hatte.
Was würdet ihr mir raten und wie würdet ihr das machen?

Ich habe am Freitag eine Termin beim Jugendamt gemacht um den Titel zu Unterschreiben, jetzt bin ich mir unsicher ob ich das machen soll.


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#21
Für Aufstocken muss der Unterhalt tituliert sein.
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#22
Die Unterhaltsvorschusskasse wird ihr keinen Druck machen sondern nur dir. Ist doch auch logisch.

Termin am Freitag verschieben: Keine Unterschrift leisten, solange der Einzug des ältesten Sohnes nicht offiziell ist. Das kann alles nochmal gewaltig ändern. Einen Titel hättest dann erstmal an der Backe.
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#23
(Gestern, 23:20)NurErzeuger schrieb: Termin am Freitag verschieben: Keine Unterschrift leisten, solange der Einzug des ältesten Sohnes nicht offiziell ist. Das kann alles nochmal gewaltig ändern. Einen Titel hättest dann erstmal an der Backe.

Das ist gar keine schlechte Idee, die Terminsverschiebung würde ich ggf. genauso mit dieser Begründung an das JA kommunizieren. 
Als ich damals beim JA zur Titelzeichnung war, hat die beurkundende Person sogar darauf hingewiesen, dass sich ja bald meine Steuerklasse von III auf I ändert und das dann auch bei der Titulierung Berücksichtigung finden müsse. Ich sollte sorgfältig abwägen, jetzt die Titel zu unterschreiben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#24
(Vor 6 Stunden)Sixteen Tons schrieb:
(Gestern, 23:20)NurErzeuger schrieb: Termin am Freitag verschieben: Keine Unterschrift leisten, solange der Einzug des ältesten Sohnes nicht offiziell ist. Das kann alles nochmal gewaltig ändern. Einen Titel hättest dann erstmal an der Backe.

Das ist gar keine schlechte Idee, die Terminsverschiebung würde ich ggf. genauso mit dieser Begründung an das JA kommunizieren. 
Als ich damals beim JA zur Titelzeichnung war, hat die beurkundende Person sogar darauf hingewiesen, dass sich ja bald meine Steuerklasse von III auf I ändert und das dann auch bei der Titulierung Berücksichtigung finden müsse. Ich sollte sorgfältig abwägen, jetzt die Titel zu unterschreiben.


Der Termin ist ja freiwillig. Ich habe ihn nur gemacht, um eine Urkunde zum Aufstocken zu bekommen.
Ich hatte das Gefühl, dass die Dame, die die Beurkundung macht, nicht wirklich Ahnung hatte. Als ich sie gefragt habe, was wir in den Titel reinschreiben sollen, hat sie gesagt, das könne ich selbst entscheiden. Es sei schließlich ein freiwilliger Termin von mir und ich werde nicht gerichtlich dazu gezwungen.
Als ich gesagt habe, dass ich gerne die 420 € beurkunden würde, so wie es in dem Schreiben der UVK steht, meinte sie, sie müsse erst nachfragen, wie das geht. Unter dem Mindestunterhalt habe sie noch nie beurkundet.
So wie ich das verstanden habe, soll ich ihr also sagen, welche Summe in dem Titel stehen soll. Die berechnen da gar nichts für mich.
Wenn mein Sohn bei mir einzieht, wird sich am Zahlbetrag für mich, glaube ich, nichts ändern. Aktuell zahle ich für meine zwei kleinen Töchter jeweils nur 227 €, also nicht einmal den Mindestunterhalt. Für meinen Sohn zahle ich sowieso nichts, weil er 15 ist und das über das Jobcenter läuft.
Keine Ahnung, ob ich vom Jobcenter irgendwann auch noch eine Rechnung für meinen Sohn bekomme. Bis jetzt kam noch nichts.
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#25
Den Titel könnte man auf 2 Jahre
befristen lassen wenn das Jugendamt schonst so großzügig ist .
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