09-11-2025, 11:55
Hallo liebes Forum,
nachdem ich einige Jahre hier nur noch stiller Mitleser war, wollte ich angesichts der bevorstehenden Volljährigkeit einmal um Rat fragen.
Bin Vater eines Kindes, welches Anfang nächsten Jahres 18 wird. Kontakt besteht seit ca. 4 Jahren leider nicht mehr, kann dazu evtl. noch weiteres Schreiben bei Gelegenheit.
Kurz zur Situation:
Es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8 der DT, der aber eine Befristung enthält. Darauf hatte ich bei dessen Erstellung geachtet. Jetzt frage ich mich, ob diese Befristung von der Formulierung gerichtsfest ist oder ich doch auf eine Herausgabe / Abänderung des Titels hinarbeiten muss, da im schlimmsten Fall doch gepfändet werden kann aus diesem Titel.
Mittlerweile zahle ich deutlich mehr (regelmäßige Auskunft alle zwei Jahre erteilt), dies allerdings nicht tituliert. Gleichzeitig darf ich mich aber bei den wenigen Kontaktpunkten von Exe verleumden um nicht zu sagen beschimpfen lassen. Ex ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind (ca. 9 Jahre alt) mit ihrem Neuen.
Meinem Verständnis nach müsste ab dem 18. Geburtstag auch meine Ex am KU beteiligt werden. Dies muss vom Kind geltend gemacht werden und auch mir müssten die Auskünfte über das Einkommen von Ex vorgelegt werden. Hier würde sich jetzt mir die Frage stellen, ob das das familiäre Einkommen von Ex ist (also auch das von ihrem Mann berücksichtigt wird, wäre mir jetzt wuppe bzw. darauf würde ich nicht bestehen wollen) und ob bei der Berechnung ihres bereinigten Netto auch das weitere Kind berücksichtigt wird (also mehr von ihrem Einkommen abgezogen wird). Da Ex verbeamtet ist, habe ich eine ziemlich gute Vorstellung über ihr Einkommen und könnte auf der Basis auch eine ziemlich realistische Berechnung der Aufteilung des KU vornehmen.
Meine Taktik jetzt war immer, die Füße still zu halten, um nicht doch noch einen unbefristeten Titel an die Backe zu bekommen. D.h. ich zahle jetzt für die kommenden Monate sowieso weiter und frage mich, wann ein guter Zeitpunkt wäre, dieses Fass aufzumachen. Das Vorgehen, das ich mir überlegt habe, einen ruhigen Brief ans Kind zu schreiben, dass ab Volljährigkeit ich ja gerne an es direkt Unterhalt zahle, allerdings hierzu die Voraussetzung schriftlich eine Kontonummer genannt haben möchte, regelmäßige Übersendung entsprechender Ausbildungsbescheinigungen und die Auskunft über das Einkommen der KM. Würdet Ihr mit solchen Aktionen bis zum Erreichen der Volljährigkeit warten oder kann man dies ruhig schon 1-2 Monate vorher anschieben? Bzw. ist das überhaupt ein sinnvolles Vorgehen?
Vielen Dank euch für jede Rückmeldung!
nachdem ich einige Jahre hier nur noch stiller Mitleser war, wollte ich angesichts der bevorstehenden Volljährigkeit einmal um Rat fragen.
Bin Vater eines Kindes, welches Anfang nächsten Jahres 18 wird. Kontakt besteht seit ca. 4 Jahren leider nicht mehr, kann dazu evtl. noch weiteres Schreiben bei Gelegenheit.
Kurz zur Situation:
Es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8 der DT, der aber eine Befristung enthält. Darauf hatte ich bei dessen Erstellung geachtet. Jetzt frage ich mich, ob diese Befristung von der Formulierung gerichtsfest ist oder ich doch auf eine Herausgabe / Abänderung des Titels hinarbeiten muss, da im schlimmsten Fall doch gepfändet werden kann aus diesem Titel.
Mittlerweile zahle ich deutlich mehr (regelmäßige Auskunft alle zwei Jahre erteilt), dies allerdings nicht tituliert. Gleichzeitig darf ich mich aber bei den wenigen Kontaktpunkten von Exe verleumden um nicht zu sagen beschimpfen lassen. Ex ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind (ca. 9 Jahre alt) mit ihrem Neuen.
Meinem Verständnis nach müsste ab dem 18. Geburtstag auch meine Ex am KU beteiligt werden. Dies muss vom Kind geltend gemacht werden und auch mir müssten die Auskünfte über das Einkommen von Ex vorgelegt werden. Hier würde sich jetzt mir die Frage stellen, ob das das familiäre Einkommen von Ex ist (also auch das von ihrem Mann berücksichtigt wird, wäre mir jetzt wuppe bzw. darauf würde ich nicht bestehen wollen) und ob bei der Berechnung ihres bereinigten Netto auch das weitere Kind berücksichtigt wird (also mehr von ihrem Einkommen abgezogen wird). Da Ex verbeamtet ist, habe ich eine ziemlich gute Vorstellung über ihr Einkommen und könnte auf der Basis auch eine ziemlich realistische Berechnung der Aufteilung des KU vornehmen.
Meine Taktik jetzt war immer, die Füße still zu halten, um nicht doch noch einen unbefristeten Titel an die Backe zu bekommen. D.h. ich zahle jetzt für die kommenden Monate sowieso weiter und frage mich, wann ein guter Zeitpunkt wäre, dieses Fass aufzumachen. Das Vorgehen, das ich mir überlegt habe, einen ruhigen Brief ans Kind zu schreiben, dass ab Volljährigkeit ich ja gerne an es direkt Unterhalt zahle, allerdings hierzu die Voraussetzung schriftlich eine Kontonummer genannt haben möchte, regelmäßige Übersendung entsprechender Ausbildungsbescheinigungen und die Auskunft über das Einkommen der KM. Würdet Ihr mit solchen Aktionen bis zum Erreichen der Volljährigkeit warten oder kann man dies ruhig schon 1-2 Monate vorher anschieben? Bzw. ist das überhaupt ein sinnvolles Vorgehen?
Vielen Dank euch für jede Rückmeldung!


