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Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage
#1
Moin zusammen, 

vor knapp zwei Jahren gab es einen One Night Stand. Dieser war verhütet mit einem Kondom und desweiteren handelte es sich lediglich um reinen Analverkehr. 
Es hätte zu keiner Zeit möglich sein können, dass es zu einer Befruchtung hätte kommen können. 
Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger. 
Der Test wurde als positiv bewertet und es wurde vom Vater Einspruch eingelegt, sowie ein Schutzantrag gestellt, für sein neugeborenes Kind, da die Klägerfamilie aus dem kriminellen Umfeld kommt (Drogenhandel, Steuerhinterziehung etc.).
Es kam nie eine Antwort vom Familiengericht und auf telefonischer Nachfrage, kam plötzlich die Aussage, dass das Familiengericht keine Aussagen mehr treffen darf, da der ganze Fall an das Landesobergericht geleitet wurde. Diese Information kam auch nur durch Zufall raus, da dieses Telefonat stattfand. Auch dafür gab es keine schriftliche Information. 
Nach einem Telefonat mit dem Landesobergericht, wurde bestätigt dass wenigstens dem Schutzantrag nachgegangen wird, jedoch gab es auch dort nicht wirklich mehr Informationen, da die Akten zurzeit überprüft werden. 

Ist so ein ganzes Verhalten überhaupt normal und tragbar?
Sowohl von der Klägerin als auch von den Gerichten?

Dieser ganze Fall ist sehr skurril und sieht zurzeit sehr schwierig aus. 

Ich würde gerne mal eure Meinungen dazu wissen und gegebenenfalls auch gerne Tipps und Ratschläge hören, was man in so einem Fall machen kann und wie die Prognosen aussehen. 
Klar in diesem Land hat man als Mann so oder so immer verloren, dennoch hoffe ich auf positive Rückmeldungen.

MfG
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#2
Bezüglich Befruchtung, es ist eine bekannte Taktik, den Inhalt eines eben benutzten Kondoms geeignet zu verwenden. Solltest du das Ding also nicht selber mitgenommen haben oder so entsorgt, dass es nicht mehr abgegriffen werden kann, dann gibt es tatsächlich ein Risiko, dass du aufgrund der Zweitverwendung des Kondominhalts ungewollt Vater wurdest.

Zitat:Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger.

Habe ich das richtig verstanden, es gab einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest? Wieso zwei verschiedene Labore? Das ist unüblich. Wurde alles nach Vorgaben des Gerichts durchgeführt, also Probenentnahme unter Aufsicht? Oder war das ganze dann irgendeine private Aktion?

Der juristische Stand ist ebenfalls unklar. Hast du einen Anwalt eingeschaltet, der Auskunft zum Verfahrensstand und Verfahrensort einholt und aufpasst, dass die nicht Schmu treiben?
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#3
Zitat:Bezüglich Befruchtung, es ist eine bekannte Taktik, den Inhalt eines eben benutzten Kondoms geeignet zu verwenden. Solltest du das Ding also nicht selber mitgenommen haben oder so entsorgt, dass es nicht mehr abgegriffen werden kann, dann gibt es tatsächlich ein Risiko, dass du aufgrund der Zweitverwendung des Kondominhalts ungewollt Vater wurdest.

Kann man denn in diesem Fall irgendwas machen oder hat man da als Mann einfach verloren?

Zitat:Habe ich das richtig verstanden, es gab einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest? Wieso zwei verschiedene Labore? Das ist unüblich. Wurde alles nach Vorgaben des Gerichts durchgeführt, also Probenentnahme unter Aufsicht? Oder war das ganze dann irgendeine private Aktion?

Der juristische Stand ist ebenfalls unklar. Hast du einen Anwalt eingeschaltet, der Auskunft zum Verfahrensstand und Verfahrensort einholt und aufpasst, dass die nicht Schmu treiben?

Genau es gab einen gerichtlich angeordneten Test.
Der Abstrich von der Mutter und dem Kind wurden in einem anderen Bundesland genommen, als vom "Erzeuger".
Wie es bei der Mutter und dem Kind abgelaufen ist, ist mir nicht bekannt. Jedoch wurde der Test kurz nach der Geburt von dem neugeborenen Kindes aus bestehender Familie genommen und in dem Krankenhaus in dem entbunden wurde, arbeitet ein vermutliches Familienmitglied der Klägerfamilie.
Ganz wichtig: es handelt sich bei der Geschichte nicht um einen Seitensprung, sondern aus einer Zeit vor der Familiengründung.

Ein Anwalt ist hoffentlich bald mit an Bord, es wurde vergeblich gesucht (seit etwa einem halben Jahr), aber kaum eine Kanzlei hat freie Mandantenplätze oder es kam keine Antwort zurück. 
Akteneinsicht wurde beim Landesobergericht angefordert und könnte nächste Woche soweit sein.
Das dort Schmu betrieben wird, ist leider meine Vermutung und Angst.
Ich habe auch schon um einen weiteren Test gebeten, aber noch keine Antwort darauf bekommen. 
Das einzige was mir bisher bestätigt bzw. gewährleistet wurde, ist der Schutzantrag für das Neugeborene, sowie dass keine Adresse herausgegeben wurde, jedoch nur telefonisch. 

Danke erstmal für die Antwort
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#4
(Gestern, 11:36)Azrael schrieb: Kann man denn in diesem Fall irgendwas machen oder hat man da als Mann einfach verloren?

In der Praxis hat man als Mann verloren. Der Verkehr war einvernehmlich. Die "Beschaffung von Sperma eines Mannes durch eine Frau in der Absicht, es ohne dessen Zustimmung zur Befruchtung eigner Eizellen zu verwenden." bleibt folgenlos und hat insbesondere keinerlei Folgen auf Unterhaltspflichten.

Die Rechtspflege legt dir, dem Mann, die Eigenverantwortung auf für alles was aus dem Zusammensein resultiert, nicht der Frau. Für dich immer die Pflicht, für sie das Recht.

Wenn du befürchtest, dass der Test nicht korrekt ablief und man dir ein Kind untergeschoben hat, müssten der Gegenseite zwei Tricks gleichzeitig gelungen sein: Sie muss sich 1. Genmaterial beschafft haben von einem anderen Kind vor dir oder von deinen Eltern, denn das Genmaterial des Kindes stammt nicht vor dir ab und 2. Bei der Probenentnahme betrogen haben, dafür hätte sie den Arzt gekauft der die Entnahme überwacht. Abstammungstests untersuchen nur Lücken in der DNA, nichts der DNA selbst, man kann also auch mit Genmaterial eines Sohns "beweisen" dass eine Tochter angeblich von dir stammt. Oder eben der eigenen Eltern.

Zunächst brauchst du Klarheit. Die würdest du bekommen, wenn du auf irgendeinem Weg Material des Kindes in die Finger bekommen würdest, um selber einen Test zu machen. Wenn der auch sagt, dass du Vater bist, ist jeder weitere Aufwand sinnlos. Alles andere bleibt in der Wissens- und Beweisblockade.

Ohne Anwalt, das war ein Fehler.
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